Beschlussvorlage - 2016/BV/2032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Dritte Satzung zur  Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AbfGS) einschließlich Kalkulation (Anlagen).

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

- 2012/BV/3790 der Bürgerschaft vom 07.11.2012

- 2014/BV/0167 der Bürgerschaft vom 05.11.2014

- 2015/BV/1059 der Bürgerschaft vom 04.11.2015

 

Sachverhalt:

Begründung:

Wesentlicher Inhalt der Änderungssatzung ist die Anpassung der Gebührensätze in  § 6 der Abfallgebührensatzung.

 

Das Gebührenmodell der Abfallgebühren und die Kalkulationsmethodik sind gegenüber den Vorjahren nicht verändert und der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, diese beizubehalten.

 

Die Erbringung der notwendigen Leistungen auf dem Gebiet der Abfalleinsammlung von überlassungspflichtigen Abfällen und Abfallverwertung von organischen Abfällen sowie der Gebührenerhebung ist durch die Verträge:

-      Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (17.02.1994),

-      Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen (17.02.1994)

-      Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der Erarbeitung der Gebührenbescheide (01.01.1992)

-      Vertrag über die Bewirtschaftung und den Betrieb der Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock (07.09.2015)

mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) geregelt.

 

Die SR GmbH legte am 30.06.2016 ihre Kalkulation für das Jahr 2017 vor. Diese Kalkulation wurde durch den beratenden Ingenieur Dipl.-Ing. Henssen entsprechend VOPR 30/53 und LSP geprüft. Der Preisprüfbericht ist dem Kalkulationsordner beigefügt. Er bildet die Grundlage für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation.

 

Im Anschluss an ein europaweites Ausschreibungsverfahren wurde die Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle der HRO 2011 an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG mbH) beauftragt (Beschluss 2010/BV/1714). 

Mit dem Schreiben vom 05. August 2016 wurde die Hansestadt Rostock über die beabsichtigte Verschmelzung der EVG mbH auf die Veolia Umweltservice Nord GmbH, zum 01.01.2017, informiert.

 

Die Errichtung, Bewirtschaftung und der Betrieb der 4 Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock wurde für die Jahre ab 2016 an die Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) vergeben (Beschluss 2015/BV/0963).

Die Leistung Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen, incl. Behälteraufstellung und –bewirtschaftung wurde im europaweiten Wettbewerb an das Unternehmen Veolia Umweltservice Nord GmbH für den Zeitraum 01.01.2015-31.12.2018 mit einer Option zur Verlängerung bis 31.12.2020 vergeben (Beschluss 2014/BV/5379).

 

Der Vertrag zur Erfassung und Einsammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten wurde für die Jahre ab 2015 an die SR GmbH vergeben (Beschluss 2014/BV/5465).

Der Vertrag zur Verwertung des Sperrmülls der Hansestadt Rostock wurde in einem europaweiten Wettbewerb ab 01.01.2014  an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH neu vergeben. (Beschluss 2013/BV/4349). Dieser Vertrag läuft bis zum 31.12.2017. Mit Schreiben vom 27.05.2016 wurde die Verlängerungsoption für 2018/2019 beantragt.

 

Die Sonderabfallentsorgung wurde erneut ausgeschrieben und an die VEOLIA Umweltservice Nord GmbH vergeben (Beschluss 2016/BV/1948).

 

1. Gesamtkostenübersicht im Vergleich zum Vorjahr

 

Die Gesamtkosten ohne Abschläge erhöhen sich von 16.426.766 EUR im Jahr 2016 auf 16.714.550 EUR im Jahr 2017. Diese Kostenerhöhung setzt sich zusammen aus 161.868 EUR bei der Abfallverwertung und 125.916 EUR bei der Abfallentsorgung.

Nach Berücksichtigung der in den Kalkulationen eingerechneten Abschläge (Schrott-einnahmen, Altpapiererlöse und Ergebnisse der Nachkalkulation) kommt es zu einer Erhöhung der gebührenfähigen Kosten, gegenüber dem Jahr 2016, um 397.135 EUR auf 15.632.073 EUR.

 

1.1. Abfallverwertung

 

Die Kosten der Abfallverwertung erhöhen sich um 161.868 EUR.

Die Kostenerhöhung ist durch die für das Jahr 2017 tariflich vereinbarte Lohnerhöhung bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) zu begründen. Die Entgelterhöhung erfolgt für alle Lohngruppen als Festbetrag in Höhe von 125 EUR sowie einer Erhöhung der Jahressonderzahlung.

Auch die weiteren Kostensteigerungen in den Bereichen Sperrmüll-, Grünschnitt- und Bioabfallsammlung sind auf die bereits beschriebene Tariferhöhung bei der SR GmbH zurückzuführen.


Die Erhöhung der Kosten bei der Altpapierentsorgung geht auf die Vergabe der Leistungen im Jahr 2014 zurück, die im Leistungszeitraum eine jährliche Preissteigerung beinhaltet.

Die Gebühren für Sonderleistungen basieren auf den Preisen des beauftragten Dritten (SR GmbH). Für den Laubsack wurde seit dem 01.01.2016 eine Schutzgebühr erhoben, um Anreize für die Nutzung zu schaffen. Die Kosten wurden bei der Abfallverwertungsgebühr berücksichtigt. Die Einnahmen für Abfall- und Laubsäcke wurden in der Nachkalkulation berücksichtigt.

Kostenmindernd wirkt sich die Verrechnung der Kostenabschläge im Ergebnis der Nachkalkulationen der Jahre 2014 und 2015 in Höhe von 95 % aus.

 

1.2. Abfallentsorgung 

 

Die Kostenerhöhung in der Abfallentsorgung resultiert hauptsächlich aus den Entleerungs- und Sammelkosten des Haus- und Geschäftsmülls (Umleerbehälter). Diese Leistungen werden von der SR GmbH erbracht. Durch Tariferhöhungen in dem Unternehmen steigen die Personalkosten zum 01.01.2017 an. Die Entwicklung der Personalkosten der SR GmbH ist durch den am 30.05.2015 abgeschlossenen 2. Änderungstarifvertrag zum Haustarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di  festgelegt.

Weiterhin ist ein leichter Anstieg der Anzahl der Behälterentleerungen zu verzeichnen.

Die Restabfallbehandlungskosten reduzieren sich auf Grund des Rückganges der kalkulierten Mengen von 43.854 t auf 43.442 t  [ohne Direktanlieferung].

Kostenmindernd wirkt sich die Verrechnung der Kostenabschläge im Ergebnis der Nachkalkulationen der Jahre 2014 und 2015 in Höhe von 5 % aus.

 

2. Gebührensätze

 

2.1. Behältergebühr

 

Diese Gebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll und schließt alle damit verbundenen Kosten ein. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit.

Basis für die Berechnung der Jahresgebührensätze, für die einzelnen Behälterarten unter Berücksichtigung der Entleerungshäufigkeit im Jahr, sind die ermittelten Einzelgebührensätze.

 

In 2017 werden 5 % der Abschläge zu den Gesamtkosten zur Reduzierung der Kosten und damit zur Verringerung der Gebührensätze für die Behältergebühr eingesetzt.

 

Die Prognose der Entleerungshäufigkeiten hat für die Kalkulation der Gebührensätze eine hohe Bedeutung, da die Anzahl der Entleerungen der Behälter für Haus- und Geschäftsmüll direkt in die Kalkulation einfließt und somit direkten Einfluss auf die Gebührenhöhen hat. Für die Prognose konnte auf Daten der Jahre 2004 bis 2015 zu Entleerungshäufigkeiten zurückgegriffen werden.

 

Tabelle 1 - Anzahl der Entleerungen 2016 im Vergleich zu 2017

 

Entleerungen

Behälter

2016

2017

Abfallsack

1.497

1.258

80 l

120 l

240 l

1.100 l

222.435

116.040

315.283

381.394

219.147

116.332

317.907

382.461

Gesamt

1.036.649

1.037.105

 


Tabelle 2 -  Mengenentwicklung Haus- und Geschäftsmüll:

 

Jahr

Haus- und Geschäftsmüll

2000- Ist

54.802 t

2001- Ist

51.494 t

2002- Ist

49.383 t

2003- Ist

47.113 t

2004- Ist

47.490 t

2005- Ist

47.177 t

2006- Ist

47.682 t

2007- Ist

48.334 t

2008- Ist

46.422 t

2009- Ist

46.807 t

2010- Ist

46.660 t

2011- Ist

46.922 t

2012- Ist

45.484 t

2013-Ist

45.076 t

2014-Ist

45.332 t

2015-Ist

45.250 t

2016-Plan

45.704 t

2017-Plan

45.787 t

 

Um für die Teilprozesse der Abfallentsorgung die von den einzelnen Abfallbehältern verursachten Kosten umlegen zu können, bedarf es eines Erwartungswertes für die in den jeweiligen Behältern zu entsorgenden Abfallmengen. Seit der Gebührenkalkulation 2000 wird diese verursachergerechte Berechnung der Abfallmengen mittels Wertungskennziffern für die Gebührenkalkulation in der Hansestadt Rostock angewandt.

 

Da die Entwicklung der Abfallmengen, sowohl insgesamt im Entsorgungsgebiet als auch in den einzelnen Behältergrößen nach wie vor dynamisch ist, ist es notwendig, diese Entwicklung der Abfallmengen in den verschiedenen Behältergrößen zu überprüfen. Seit der Gebührenkalkulation für 2001 werden deshalb mittels Stichproben diese Entwicklungen festgestellt.

 

Diese Dynamik ist an Hand folgender Entwicklungen festzustellen:

 

entleertes Volumen in TLiter (theoretisches Ist jeweils I. Quartal)

Behälter-
größe

2000

2005

2010

2013

2014

2015

2016

80 l

13.844

16.472

17.267  

18.102  

17.946  

17.976  

18.136  

120 l

19.360

15.719

13.953  

14.109  

14.124  

14.349  

14.336  

240 l

93.531  

80.558

74.662  

75.797  

75.754  

76.459  

77.463  

1.100 l

566.823  

485.700

438.123  

431.946  

427.656  

432.575  

429.400  

Abfallsack

-

-

-

-

81

131

143

   gesamt

693.559  

598.440

544.005

539.954  

535.561  

541.490  

539.478

 

Das Entleerungsvolumen reduzierte sich seit Beginn der Erfassungen im Jahre 2000 (Basisjahr) insgesamt um ca. 22%. Dabei ist festzustellen, dass das Entleerungsvolumen in den Jahren bis 2006 ständig abnahm, im Zeitraum 2006 bis 2009 nahezu unverändert blieb, im Jahr 2010 sich weiter reduzierte bis und dann bis zum Jahr 2012 auf diesem Niveau blieb. Nachdem in den Jahren 2013 und 2014 leichte Reduzierungen des Entleerungsvolumens zu verzeichnen waren, stieg es im Jahr 2015 wieder leicht an. Man kann also gegenwärtig feststellen, dass das Entleerungsvolumen seit dem Jahr 2010 um den Wert 540 Mio. Liter schwankt.

 

Das Entleerungsvolumen und die Anzahl der 80-l-Behälter blieben nahezu unverändert auf dem Niveau der Vorjahre.

Auch bei den 120-l-Behältern stagnierten das Entleerungsvolumen und die Anzahl der Behälter auf den Werten der Vorjahre.

Das Entleerungsvolumen wuchs bei den 240-l-Behältern um 1,3%, der Behälterbestand erhöhte sich leicht um 1,5%.

Bei den 1.100-l-Behältern stieg der Behälterbestand gering um 1,2%, das Entleerungsvolumen nahm jedoch um 0,7% ab. Dies resultiert daraus, dass die Behälter mit wöchentlicher Entleerung um 7,6% zugenommen haben, während gleichzeitig die Behälter mit 2x-wöchent­licher Entleerung um 4,4% abnahmen.

 

Aus der oben stehenden Tabelle des entleerten Behältervolumens ist festzustellen, dass die 1.100 l Behälter unverändert mit ca. 80% dominieren. Die kleineren Behälter von 80 l und 120 l haben nahezu unverändert nur einen Anteil von 6,0% am entleerten Volumen, aber einen hohen Anteil am gestellten Behälterbestand. Dies wird in der nachfolgenden Tabelle deutlich, wobei festzustellen ist, dass der Bestand dieser beiden kleinen Behältergrößen derzeit 55% am Gesamtbestand beträgt.

 

Behälterbestand (Ist-Bestand jeweils I. Quartal)

Behälter-
größe

2000

2005

2010

2013

2014

2015

2016

80 l

5.786  

8.286

9.321  

9.892  

9.852  

9.880  

9.948

120 l

3.526  

3.228

3.069  

3.219  

3.260  

3.344  

3.347

240 l

6.224  

5.729

5.507  

5.657  

5.659  

5.726  

5.813

1.100 l

5.857  

5.321

4.937  

5.140  

5.120  

5.163  

5.223

gesamt

21.393  

22.564

22.834  

23.908  

23.891  

24.113  

24.331  

Aus den dargestellten Auswertungen ist zu schlussfolgern:

 

1.     Der langsame aber stetige Anstieg des Behälterbestandes setzte sich in diesem Jahr wieder fort. Bei allen Behältergrößen ist eine leichte Zunahme zu verzeichnen. Dieser Anstieg resultiert vor allem aus der seit einigen Jahren stetigen Zunahme der Einwohner­zahl der Hansestadt Rostock.

2.     Innerhalb der gleichen Behältergröße wurden in den letzten Jahren immer stärker län­gere Entleerungsrhythmen gewählt. Die Fortsetzung des Trends kann, wenn auch in er­heblich geringerem Maße, grundsätzlich auch in diesem Jahr festgestellt werden. Das Entleerungsvolumen sank wieder auf das Niveau von 2013.

3.     Auch wenn die kleineren Abfallbehälter nur einen sehr geringen Anteil am entleerten Volu­men haben, ist vor allem ihre gebührenrechtliche Bedeutung außerordentlich hoch, denn aus dem hohen Anteil am Behälterstand leitet sich ein entsprechend hoher Anteil von Gebührenzahlern mit individueller Wohnungsbebauung ab, so dass diese Personen­gruppe auch die notwendige gebührenrechtliche Berücksichtigung finden muss.

 

Diese Entwicklungen sind in Umsetzung entsprechender gesetzlicher Vorgaben durch die Hansestadt Rostock gewollt und werden durch die Abfall- und Abfallgebührensatzung gefördert. Dass diese Entwicklungen noch nicht abgeschlossen sind, belegen auch die diesjährigen Untersuchungen.

 

Deshalb wurde für die Gebührenkalkulation 2017 durch die Hansestadt Rostock erneut eine Analyse der Abfallmengen in den Abfallbehältern veranlasst.

Somit sind Grundlage für die Ermittlung der Wertungskennziffern die Ergebnisse der „Untersuchung zur Füllstandskontrolle und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet“ vom Mai 2016, die von der Stadtentsorgung Rostock GmbH vorgenommen wurde. So wie in den letzten Jahren wurden aus dem Behälterbestand als repräsentative Anzahlen Stichproben jeweils in einem Umfang von mindestens 1% unter Berücksichtigung der Behältergröße, der Entleerungshäufigkeit und der Herkunft der Abfälle (private Haushaltungen, Gewerbe) gezogen (vgl. Abschn. 3 o.g. Untersuchungsbericht, hier heißt es: “Gemäß Anhang zur TA - Siedlungsabfall umfasst eine repräsentative Stichprobe 1 % der Grundgesamtheit, in diesem Fall 1 % des Gesamtbestandes an Abfallsammelbehältern.“). Aus dem Gesamtbehälterbestand von ca. 24.331 Behältern wurden dem entsprechend 242 Behälter für die Stichprobe herangezogen. Des Weiteren wurden 15 Abfallsäcke verwogen.

 

Die bisherigen Grundsätze, dass diese Verwiegung im gleichen Zeitraum wie in den Vorjahren und im gleichen Entsorgungsgebiet durchgeführt wird, wurden eingehalten. Damit werden weitere zufällige Einflussfaktoren wie saisonale Abhängigkeit des Abfallanfalls und individuelle Verhaltensweisen der Bürger bei der Abfallentsorgung minimiert.

 

Um diese Kontinuität zu gewährleisten, ist es ebenso besonders wichtig, dass die strukturelle Zusammensetzung des Behälterbestandes der Stichproben über die Jahre annähernd gleich bleibt. Es ist vollkommen normal, dass sich im Verwiegungsgebiet hierbei Veränderungen in analoger Weise vollziehen wie im gesamten Stadtgebiet. Wenn auf einem Grundstück Veränderungen im Behälterbestand vorgenommen wurden, also Behälter ganz abgemeldet oder gegen kleinere Behälter getauscht wurden, dann fallen die bisher verwogenen Behälter aus der Stichprobe und müssen durch andere adäquate Behälter ersetzt werden. Deshalb wurde vor Beginn der Verwiegungen der Behälterverwiegungsplan dahingehend geprüft und anschließend für den endgültigen Verwiegungsplan freigegeben.

Wie in den letzten Jahren wurde auch in diesem Jahr ein Fahrzeug mit einer fest installierten Wägeeinrichtung eingesetzt.

 

Ermittlung der Wertungskennziffern (WKZ)

 

Die von dem unabhängigen Gutachter Herrn Friedrich (fcp) durchgeführten Berechnungen ergeben für die einzelnen Behältergrößen folgende Durchschnittsgewichte im Jahr 2016, wobei diese den ermittelten Durchschnittsgewichten der vorangegangenen sechs Jahre gegenübergestellt werden:

 

Behälter-
größe

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

80 l

16,6 kg

12,8 kg

14,2 kg

13,2 kg

13,7 kg

13,7 kg

13,3 kg

120 l

19,1 kg

17,8 kg

16,4 kg

17,0 kg

17,4 kg

14,7 kg

15,7 kg

240 l

30,5 kg

26,0 kg

26,9 kg

24,5 kg

24,4 kg

23,2 kg

23,3 kg

1.100 l

94,1 kg

85,2 kg

93,9 kg

99,5 kg

94,4 kg

101,5 kg

94,8 kg

Abfallsack

-

-

-

-

11,0 kg

12,4 kg

10,0 kg

 

Bei der Entwicklung der Durchschnittsgewichte ist festzustellen, dass einerseits bei den Behältern MGB 120 und MGB 240 ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr  festgestellt wurde. Andererseits wurde bei den übrigen Behältern MGB 80, MGB 1.100 und beim Abfallsack, eine Abnahme der Durchschnittsgewichte ermittelt. 

 

Auf der Basis dieser vorliegenden Zeitreihen sind die Erwartungswerte für den künftigen Kalkulationszeitraum zu prognostizieren.

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die aus den verschiedenen mathematischen Verfahren ermittelten jeweiligen oberen und unteren Werte und der im Ergebnis der Betrachtungen ermittelte Erwartungswert angegeben.

 

Behältergröße

min.

max.

Erwartungswert

80 l

13,3 kg

17,1 kg

14,8 kg

120 l

15,7 kg

20,5 kg

17,7 kg

240 l

23,3 kg

28,6 kg

25,7 kg

1.100 l

94,2 kg

96,8 kg

94,0 kg

Abfallsack

10,0 kg

11,1 kg

11,0 kg

 

Daraus resultieren folgende WKZ für das Jahr 2017 (im Vergleich zu den Vorjahren):

 

Behältergröße

für 2017

für 2016

für 2015

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

Gewicht

WKZ

80 l

14,8 kg

1,0

15,2 kg

1,0

15,5 kg

1,0

120 l

17,7 kg

1,2

18,2 kg

1,2

19,0 kg

1,2

240 l

25,7 kg

1,7

26,3 kg

1,7

27,1 kg

1,7

1.100 l

94,0 kg

6,4

93,8 kg

6,2

91,9 kg

5,9

Abfallsack

11,0 kg

0,7

11,7 kg

0,8

11,0 kg

0,7

 

Wie bereits oben ausgeführt, sind die Veränderungen in den Wertungskennziffern darauf zurückzuführen, dass aufgrund der geringeren Durchschnittsgewichte die Erwartungswerte der kleineren Behälter stärker abgenommen haben als der des MGB 1.100 l.

2.2. Abfallverwertungsgebühr

 

Diese Gebühr ist eine Einheitsgebühr und der Gebührenmaßstab ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.

Die Abfallverwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung aller Abfallarten aus Haushaltungen, die von der Stadt einer Wiederverwertung im Stoffkreislauf zugeführt werden, sowie die hierfür notwendigen Leistungen des Vertriebs einschließlich der Recyclinghöfe und der Verwaltung. Die Gebühr umfasst die Entsorgung der Abfallarten: Sperrmüll, Bioabfälle (nicht bei Eigenkompostierern), Garten- und Parkabfälle, Papier und Pappe, Altgeräte (nur Einsammeln), Problemabfälle.

 

In 2017 werden 95 % der Abschläge zu den Gesamtkosten zur Reduzierung der Kosten der Verwertungsgebühr eingesetzt. Trotzdem erhöht sich die Verwertungsgebühr im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der höheren Kosten.

So wird eine Person im Jahr 0,90 EUR mehr an Gebühren entrichten müssen. Wird eine Eigenkompostierung durchgeführt, erhöht sich die Gebühr um 0,91 EUR jährlich. 

 

3. Gemeinkostensatz Verwaltung

 

Im Jahr 2017 erhöhen sich die Verwaltungskosten um 35.352 EUR auf 959.169 EUR im Vergleich zum Vorjahr 923.817 EUR. Der Verwaltungskostenprozentsatz erhöht sich um 0,13 %, da die Gesamtkosten im Verhältnis zu den Verwaltungskosten in geringerem Umfang gestiegen sind.

 

4. Nachkalkulation (siehe Anlage 2)

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten bzw. die tatsächlichen Gebühreneinnahmen vom geplanten Aufkommen ab, so sind bzw. sollen nach § 6 Abs. 2 d Kommunalabgabengesetz die Kostenüberdeckungen und

-unterdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums ausgeglichen werden. Der Ende 2015 abgeschlossene Kalkulationszeitraum kann somit noch in den Jahren 2017 und 2018 ausgeglichen werden.

Aus der Nachkalkulation 2015 wurde eine Kostenüberdeckung von 461.671 EUR ermittelt. Die Verwaltung schlägt vor, die Kostenüberdeckung in den Jahren 2017 und 2018 zu je 50 % auszugleichen.

 

Der für den Kalkulationszeitraum 2014 in der Nachkalkulation ausgewiesene Betrag in Höhe von 447.112 EUR wurde zu 50 % in der Kalkulation 2016 berücksichtigt. Den restliche Betrag, in Höhe von 223.556 EUR ist daher wie bereits 2014 in Beschluss 2014/BV/0167 empfohlen, im Kalkulationsjahr 2017 auszugleichen. 

 

5. Darstellung der geplanten Kosten im doppischen Haushalt 2017:

 

Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

 

2017

 

 

16.714.600

 

16.714.600

 

16.261.200

 

16.714.500

 

Im Ergebnishaushalt werden die Aufwendungen kostendeckend geplant.

Der Finanzhaushalt wurde durch folgende nicht zahlungswirksame Vorgänge reduziert:

 

Einzahlungen

Ertragswirksame Auflösung der Überschüsse aus den Jahren 2014 und 2015 durch Entnahme von 453.400 EUR aus dem gebildeten Sonderposten für den Gebührenausgleich.

 

Auszahlungen

Die Differenz zwischen Auszahlungen im Finanzhaushalt und Aufwendungen im Ergebnishaushalt resultiert aus den nicht zahlungswirksamen Abschreibungen in Höhe von 100 EUR.

 

5. Vergleich der Gebührensätze 2017 gegenüber 2016

 

5.1. Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei wöchentlicher Entleerung:

 

Behältergröße

2016

2017

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

149,40

148,07

-0,89 %

120-l-Abfallbehälter

179,28

177,69

-0,90 %

240-l-Abfallbehälter

246,12

244,15

-0,81 %

1.100-l-Abfallbehälter

894,96

902,20

 0,81 %

 

5.2.  Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 14-täglicher Entleerung:

 

Behältergröße

2016

2017

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

74,64

74,04

-0,82 %

120-l-Abfallbehälter

89,64

88,84

-0,89 %

240-l-Abfallbehälter

123,12

122,07

-0,85 %

1.100-l-Abfallbehälter

447,48

451,10

 0,81 %

 

5.3.  Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 28-täglicher Entleerung:

 

Behältergröße

2016

2017

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

37,32

37,02

-0,81 %

120-l-Abfallbehälter

44,88

44,42

-1,04 %

5.4. Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 2-mal wöchentlicher Entleerung:

 

Behältergröße

2016

2017

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

240-l-Abfallbehälter

492,24

488,29

-0,81 %

1.100-l-Abfallbehälter

1.789,80

1.804,41

 0,82 %

 

5.5. Die Abfallverwertungsgebühr für ein Kalenderjahr beträgt:

 

Behältergröße

2016

2017

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

bei berücksichtigter Eigen-kompostierung pro Person

18,96

19,86

4,75 %

ohne berücksichtigte Eigenkompostierung pro Person

30,00

30,91

3,03 %

 

5.6. Die Entsorgungsgebühr für Zusatzentsorgungen (Einzelentleerungen) beträgt pro Entleerung für:

 

Behältergröße

2016

2017

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

80-l-Abfallbehälter

2,87

2,85

-0,70 %

120-l-Abfallbehälter

3,45

3,42

-0,88 %

240-l-Abfallbehälter

4,73

4,70

-0,64 %

1.100-l-Abfallbehälter

17,21

17,35

 0,81 %

 

5.7. Die Entsorgungsgebühr für einen Abfallsack beträgt für ein Kalenderjahr bei 28-täglicher Entsorgung:

 

Behältergröße

2016

2017

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

Abfallsack

(§ 11 Abs. 4 AbfS)

31,32

29,13

-7,52%

 

 

5.8. Für folgende Sonderleistungen sind Gebühren zu entrichten:

 

Behältergröße

2016

2017

Preisliche Entwicklung

 

in EUR

in EUR

in %

 

 

 

 

Vorhaltegebühr für Wechselbehälter je Abfallbehälter 1.100 l im Jahr

52,80

52,80

0,00%

zusätzlicher Abfallsack pro Stück

2,41

2,24

-7,58%

Laubsack pro Stück

1,00

1,00

0,00%

Anlieferung von Siedlungs-abfällen (§ 20 Abs. 1 AbfS) auf der Restabfallbehand-lungsanlage pro Tonne

107,03

107,16

0,12%

Presscontainer (10 m³)

-        Monatsmiete

-        Jahresmiete

-        Transportkosten

 

123,17

1.478,04

91,89

 

129,98

1.559,78101,98

5,53%

5,53%

10,98%

Presscontainer (20 m³)

-        Monatsmiete

-        Jahresmiete

-        Transportkosten

 

199,92

2.399,04

106,33

 

211,22

2.534,64119,83

5,65%

5,65%

12,70%

 

In der zu beschließenden Änderung der Abfallgebührensatzung wird neben der Gebührenanpassung eine inhaltliche Anpassung und eine Aktualisierung vorgenommen.

 

Mit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird die bisherige Praxis aufgegeben, wonach die Jahresgebühren in der Kalkulation durch Auf- und Abrundung so bestimmt wurden, dass sie durch zwölf teilbar waren. Vielmehr werden eventuell erforderliche Teilbeträge der Jahresgebühr (Monats- oder Quartalsbeträge durch mathematische Rundung bestimmt. Die Hansestadt Rostock berücksichtigt damit die diesbezügliche Verwaltungsgerichtsrechtsprechung.

 

Durch die Rundung kann beispielsweise die Summe der Quartalsbeträge von der Jahresgebühr abweichen. Den Umgang mit diesen Rundungsdifferenzen wird in der vorgeschlagenen Änderung des § 9 Abs. 1 der Abfallgebührensatzung geregelt.

Zudem wurde auf die Beauftragung und Mitwirkung Dritter (Gebührenstelle bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH) bei der Abfallgebührenerhebung, mit dem neuen   

§ 10, in die Abfallgebührensatzung aufgenommen und somit § 12a KAG M-V Rechnung getragen.

 

Der neue § 11 der Abfallgebührensatzung (ehemals § 10) beinhaltet jetzt das Inkrafttreten der Abfallgebührensatzung.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  73

Produkt:              53701                                                        Bezeichnung: Abfallwirtschaft

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2017

53701

16.714.600

16.714.600

16.261.200

16.714.500

2018

53701

16.714.600

16.714.600

16.261.200

16.714.500

2019

53701

16.714.600

16.714.600

16.261.200

16.714.500

 

Die Vorlage hat keinen Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

Roland Methling  

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

20.10.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.11.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.11.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen