Beschlussvorlage - 2016/BV/1978

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 115.000 EUR im TH 32 für die Investitionsmaßnahme Nr. 3212201201200199 Kombi-Blitzer, Pos. 4 Produktkonto 12201.78560000 Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen für die Ersatzbeschaffung einer kombinierten Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage wird erteilt.

 

2.

Die Deckung erfolgt in Höhe von 35.225,26 EUR aus dem TH 62, Investitionsmaßnahme
Nr. 6211402999900299 Einnahmen aus Verkauf von unbebauten Grundstücken der Hansestadt Rostock Pos. 4 Produktkonto 11402.68510001 Einzahlungen für unbebaute Grundstücke – Vermögenszuordnungsgesetz und in Höhe von 79.774,74 EUR aus dem TH 50, Investitionsmaßnahme Nr. 5031306201500199 Durchreisende Flüchtlinge – Ausstattungen
Pos. 2 Ausstattung Notunterkünfte Produktkonto 31306.78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410 EUR.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 50 KV M-V in Verbindung mit

§ 6 Abs. 4 Nr. 1 der Hauptsatzung der HRO

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine

 

 

 

- 2 -

Sachverhalt:

Derzeit findet an der stark befahrenen Kreuzung Erich-Schlesinger-Straße/ Südring keine Rotlichtüberwachung statt. Der in der Anlage verwendete Schleifendraht entspricht nicht den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Somit können selbst bei scheinbar fehlerfreien Messergebnissen keine rechtmäßigen Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt werden, da nur von der PTB zugelassene Systeme als standardisierte Messverfahren vor Gericht anerkannt werden.

 

Die Verkehrsüberwachung enthält neben dem präventiven Charakter auch eine repressive Seite, die durch das Entdecken und Sanktionieren von Verkehrsverstößen gekennzeichnet ist. Übergeordnetes Ziel  der Verkehrsüberwachung ist die Verhütung von Verkehrsunfällen und die Minderung der Unfallfolgen.

 

Geschwindigkeitskontrollen sind unstreitig wirksame Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

 

Gemäß Erlass zur Geschwindigkeitsüberwachung im öffentlichen Straßenverkehr M-V (vom 1. März 2003) hat die Errichtung von ortsfesten Anlagen gemäß der „Anleitung zur Aufstellung von ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen in M-V“ (30. November 2001) zu erfolgen.

 

Ortsfeste Messanlagen sollen hiernach vorrangig dort aufgestellt werden, „wo auf Grund von Unfallhäufungen oder –auffälligkeiten zur Bekämpfung der Unfälle eine Überwachung erforderlich ist“.

 

Die in Rede stehende Anlage befindet sich an einem mit Lichtzeichenanlage geregelten Knoten.

 

Aus den o. g. Gründen ist die Verkehrssicherheit im Südring/Erich-Schlesinger-Straße umzusetzen.

 

Der Südring/Erich-Schlesinger-Straße gilt als Unfallhäufungsstelle 35/02.

 

In ihrer Sitzung am 23. Februar 2016  legte die Verkehrsunfallkommission als Maßnahme zur Reduzierung der Unfallhäufung fest, dass am o. g. Knoten eine kombinierte  Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlage installiert werden soll.

Diese Festlegung ist unverzüglich umzusetzen.

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

32

Stadtamt

Produkt

12201

Ordnungsangelegenheiten

Produktkonto

12201.78560000

Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen

Investitionsmaßnahme

3212201201200199

Kombi-Blitzer

Investitionsposition

4

Kombiblitzer

 

 

 

 

 

 

 

 

- 3 -

 

1.              Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

 

115.000

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

     

0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

     

115.000

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

     

300.000

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlung

 

unabweisbar:

Derzeit findet an der stark befahrenen Kreuzung Erich-Schlesinger-Straße/ Südring keine Rotlichtüberwachung statt. Der in der Anlage verwendete Schleifendraht entspricht nicht den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Somit können selbst bei scheinbar fehlerfreien Messergebnissen keine rechtmäßigen Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt werden, da nur von der PTB zugelassene Systeme als standardisierte Messverfahren vor Gericht anerkannt werden.

 

Verkehrsüberwachung enthält neben dem präventiven Charakter auch eine repressive Seite, die durch das Entdecken und Sanktionieren von Verkehrsverstößen gekennzeichnet ist. Übergeordnetes Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verhütung von Verkehrsunfällen und die Minderung der Unfallfolgen. Geschwindigkeitskontrollen sind unstreitig wirksame Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

 

Gemäß Erlass zur Geschwindigkeitsüberwachung im öffentlichen Straßenverkehr M-V (vom 1. März 2003) hat die Errichtung von ortsfesten Anlagen gemäß der „Anleitung zur Aufstellung von ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen in M-V“ (30. November 2001) zu erfolgen. Ortsfeste Messanlagen sollen hiernach vorrangig dort aufgestellt werden, „wo auf Grund von Unfallhäufungen oder –auffälligkeiten zur Bekämpfung der Unfälle eine Überwachung erforderlich ist“.

 

Der Südring/Erich-Schlesinger-Straße gilt als Unfallhäufungsstelle 35/02. In ihrer Sitzung am 23. Februar 2016 legte die Verkehrsunfallkommission als Maßnahme zur Reduzierung der Unfallhäufung fest, dass am o. g. Knoten eine kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlage installiert werden soll.

Diese Festlegung ist unverzüglich umzusetzen.

Die Hansestadt Rostock kann derzeit einer zentralen Aufgabe der Gefahrenabwehr nicht nachkommen. Der Standort der Rotlichtüberwachungsanlage ist als Unfallhäufungsstellen amtlich festgestellt und auch entsprechend gemeldet. Der Festlegungsprozess der Verkehrsunfallkommission zielt auf Maßnahmen ab, die durch das Stadtamt und die Polizei als verkehrsüberwachende Behörden zwingend durchzuführen sind. Ein Ermessen hierzu ergibt sich nicht bzw. ist mit der Feststellung als Unfallhäufungsstelle und den eruierten Ursachen auf null reduziert.

- 4 -

unvorhersehbar:

Zum Zeitpunkt der Planung war nicht vorhersehbar, dass durch das Amtsgericht Rostock ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Rotlichtverstoßes aufgrund der Abweichung von der Bauartzulassung der PTB eingestellt wird, mit dem Hinweis diesen Mangel zu beseitigen. Alle weiteren Ordnungswidrigkeitenverfahren dieser Rotlichtüberwachungsanlage wurden aus dem gleichen Grund eingestellt.

2. Nachweis der Deckung durch Mehreinzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

62

Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt

Produkt

11402

Liegenschaften

Produktkonto

11402.68510001

Einzahlungen für unbebaute Grundstücke - Vermögenszuordnungsgestz

Investitionsmaßnahme

6211402999900299

Einnahmen aus Verkauf von unbebauten Grundstücken der Hansestadt Rostock

Investitionsposition

4

Vermögenszuordnung

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

     

300.000,00

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

     

351.988,16

Mehrerträge, -einzahlungen

=

     

51.988,16

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

     

     

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

     

16.762,90

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

     

35.225,26

als Deckungsquelle eingesetzt

 

     

35.225,26

Begründung der Mehrerträge und –einzahlungen

Aus den nach § 8 Abs. 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes verwahrten Erlösen, konnten aufgrund der Entscheidung der Zuordnungsbehörde zu Gunsten der HRO und der Prüfung, ob Ansprüche Dritter bestehen, 351.988,16 EUR dem Haushalt zugeführt werden.

 

3. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlung

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

31306

Durchreisende Flüchtlinge

Produktkonto

31306.78571000

Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410 EUR

Investitionsmaßnahme

5031306201500199

Durchreisende Flüchtlinge -Ausstattungen

Investitionsposition

2

Ausstattung Notunterkünfte

 

 

- 5 -

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

     

231.043,34

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

./.

     

0,00

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

     

33.872,40

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

     

197.170,94

als Deckungsquelle eingesetzt

 

     

79.774,74

 

Begründung der Minderauszahlung

 

Die Übertragung des HAR 2015 ist erfolgt, da im Januar 2016 noch nicht abzusehen war, wie sich der Flüchtlingsstrom entwickeln wird. Um die Ausstattung weiterer Unterkünfte für die durchreisenden Flüchtlinge sichern zu können, mussten die fiananziellen Mittel übertragen werden. Zurzeit ist die Situation aber so, dass die vorhandenen Gemeinschaftsunterkünfte ausreichend zur Unterbringung der Flüchtlinge sind. Daher können die finanziellen Mittel in Höhe von 79.774,74 EUR bereit gestellt werden.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Zu 1.

Teilhaushalt:                                          32                                          Stadtamt

Produkt:                            12201                                          Ordnungs- und Verwaltungs-

                                                                      angelegenheiten

Investitionsmaßnahme Nr.:              3212201201200199  Kombinationsblitzer                           

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2016

12201.78560000/

Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen

 

 

 

+ 115.000

 

 

Zu 2.

Teilhaushalt:                                          62                                          Kataster-, Vermessungs- und

                                                                                                  Liegenschaftsamt

Produkt:                            11402                                          Liegenschaften

Investitionsmaßnahme Nr.:              6211402999900299  Einnahmen aus Verkauf von unbebauten                                                                                                  Grundstücken der Hansestadt Rostock

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2016

11402/68510001

Einzahlungen für unbebaute Grundstücke - Vermögenszordnungsgesetz

 

 

+35.225,26

 

- 6 -

 

Teilhaushalt:                                          50                                          Amt für Jugend und Soziales

Produkt:                            31306                                          Durchreisende Flüchtlinge

Investitionsmaßnahme Nr.:              5031306201500199  Durchreisende Flüchtlinge - Ausstattungen                           

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2016

31306/78571000

Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410 EUR

 

 

 

-79.774,74

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Es besteht kein direkter Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

Roland Methling

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.10.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.10.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen