Beschlussvorlage - 2016/BV/1978
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 115.000 EUR im TH 32 für die Investitionsmaßnahme Nr. 3212201201200199 Kombi-Blitzer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 12.10.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtamt
- Beteiligt:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.10.2016
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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25.10.2016
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Beschlussvorschlag:
1.
Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 115.000 EUR im TH 32 für die Investitionsmaßnahme Nr. 3212201201200199 Kombi-Blitzer, Pos. 4 Produktkonto 12201.78560000 Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen für die Ersatzbeschaffung einer kombinierten Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlage wird erteilt.
2.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 35.225,26 EUR aus dem TH 62, Investitionsmaßnahme
Nr. 6211402999900299 Einnahmen aus Verkauf von unbebauten Grundstücken der Hansestadt Rostock Pos. 4 Produktkonto 11402.68510001 Einzahlungen für unbebaute Grundstücke – Vermögenszuordnungsgesetz und in Höhe von 79.774,74 EUR aus dem TH 50, Investitionsmaßnahme Nr. 5031306201500199 Durchreisende Flüchtlinge – Ausstattungen
Pos. 2 Ausstattung Notunterkünfte Produktkonto 31306.78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 50 KV M-V in Verbindung mit
§ 6 Abs. 4 Nr. 1 der Hauptsatzung der HRO
bereits gefasste Beschlüsse: keine
- 2 -
Sachverhalt:
Derzeit findet an der stark befahrenen Kreuzung Erich-Schlesinger-Straße/ Südring keine Rotlichtüberwachung statt. Der in der Anlage verwendete Schleifendraht entspricht nicht den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Somit können selbst bei scheinbar fehlerfreien Messergebnissen keine rechtmäßigen Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt werden, da nur von der PTB zugelassene Systeme als standardisierte Messverfahren vor Gericht anerkannt werden.
Die Verkehrsüberwachung enthält neben dem präventiven Charakter auch eine repressive Seite, die durch das Entdecken und Sanktionieren von Verkehrsverstößen gekennzeichnet ist. Übergeordnetes Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verhütung von Verkehrsunfällen und die Minderung der Unfallfolgen.
Geschwindigkeitskontrollen sind unstreitig wirksame Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Gemäß Erlass zur Geschwindigkeitsüberwachung im öffentlichen Straßenverkehr M-V (vom 1. März 2003) hat die Errichtung von ortsfesten Anlagen gemäß der „Anleitung zur Aufstellung von ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen in M-V“ (30. November 2001) zu erfolgen.
Ortsfeste Messanlagen sollen hiernach vorrangig dort aufgestellt werden, „wo auf Grund von Unfallhäufungen oder –auffälligkeiten zur Bekämpfung der Unfälle eine Überwachung erforderlich ist“.
Die in Rede stehende Anlage befindet sich an einem mit Lichtzeichenanlage geregelten Knoten.
Aus den o. g. Gründen ist die Verkehrssicherheit im Südring/Erich-Schlesinger-Straße umzusetzen.
Der Südring/Erich-Schlesinger-Straße gilt als Unfallhäufungsstelle 35/02.
In ihrer Sitzung am 23. Februar 2016 legte die Verkehrsunfallkommission als Maßnahme zur Reduzierung der Unfallhäufung fest, dass am o. g. Knoten eine kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlage installiert werden soll.
Diese Festlegung ist unverzüglich umzusetzen.
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 32 | Stadtamt |
Produkt | 12201 | Ordnungsangelegenheiten |
Produktkonto | 12201.78560000 | Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen |
Investitionsmaßnahme | 3212201201200199 | Kombi-Blitzer |
Investitionsposition | 4 | Kombiblitzer |
- 3 -
1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
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| EH in EUR | FH in EUR | ||
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
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| 115.000 | ||
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | |||
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 115.000 | |||
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 300.000 |
Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlung
unabweisbar:
Derzeit findet an der stark befahrenen Kreuzung Erich-Schlesinger-Straße/ Südring keine Rotlichtüberwachung statt. Der in der Anlage verwendete Schleifendraht entspricht nicht den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Somit können selbst bei scheinbar fehlerfreien Messergebnissen keine rechtmäßigen Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt werden, da nur von der PTB zugelassene Systeme als standardisierte Messverfahren vor Gericht anerkannt werden.
Verkehrsüberwachung enthält neben dem präventiven Charakter auch eine repressive Seite, die durch das Entdecken und Sanktionieren von Verkehrsverstößen gekennzeichnet ist. Übergeordnetes Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verhütung von Verkehrsunfällen und die Minderung der Unfallfolgen. Geschwindigkeitskontrollen sind unstreitig wirksame Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Gemäß Erlass zur Geschwindigkeitsüberwachung im öffentlichen Straßenverkehr M-V (vom 1. März 2003) hat die Errichtung von ortsfesten Anlagen gemäß der „Anleitung zur Aufstellung von ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen in M-V“ (30. November 2001) zu erfolgen. Ortsfeste Messanlagen sollen hiernach vorrangig dort aufgestellt werden, „wo auf Grund von Unfallhäufungen oder –auffälligkeiten zur Bekämpfung der Unfälle eine Überwachung erforderlich ist“.
Der Südring/Erich-Schlesinger-Straße gilt als Unfallhäufungsstelle 35/02. In ihrer Sitzung am 23. Februar 2016 legte die Verkehrsunfallkommission als Maßnahme zur Reduzierung der Unfallhäufung fest, dass am o. g. Knoten eine kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlage installiert werden soll.
Diese Festlegung ist unverzüglich umzusetzen.
Die Hansestadt Rostock kann derzeit einer zentralen Aufgabe der Gefahrenabwehr nicht nachkommen. Der Standort der Rotlichtüberwachungsanlage ist als Unfallhäufungsstellen amtlich festgestellt und auch entsprechend gemeldet. Der Festlegungsprozess der Verkehrsunfallkommission zielt auf Maßnahmen ab, die durch das Stadtamt und die Polizei als verkehrsüberwachende Behörden zwingend durchzuführen sind. Ein Ermessen hierzu ergibt sich nicht bzw. ist mit der Feststellung als Unfallhäufungsstelle und den eruierten Ursachen auf null reduziert.
- 4 -
unvorhersehbar:
Zum Zeitpunkt der Planung war nicht vorhersehbar, dass durch das Amtsgericht Rostock ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Rotlichtverstoßes aufgrund der Abweichung von der Bauartzulassung der PTB eingestellt wird, mit dem Hinweis diesen Mangel zu beseitigen. Alle weiteren Ordnungswidrigkeitenverfahren dieser Rotlichtüberwachungsanlage wurden aus dem gleichen Grund eingestellt.
2. Nachweis der Deckung durch Mehreinzahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 62 | Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt |
Produkt | 11402 | Liegenschaften |
Produktkonto | 11402.68510001 | Einzahlungen für unbebaute Grundstücke - Vermögenszuordnungsgestz |
Investitionsmaßnahme | 6211402999900299 | Einnahmen aus Verkauf von unbebauten Grundstücken der Hansestadt Rostock |
Investitionsposition | 4 | Vermögenszuordnung |
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz |
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| 300.000,00 | |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. |
| 351.988,16 | |
Mehrerträge, -einzahlungen | = |
| 51.988,16 | |
davon bisher bereitgestellt durch: Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. |
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| |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. |
| 16.762,90 | |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = |
| 35.225,26 | |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
| 35.225,26 |
Begründung der Mehrerträge und –einzahlungen
Aus den nach § 8 Abs. 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes verwahrten Erlösen, konnten aufgrund der Entscheidung der Zuordnungsbehörde zu Gunsten der HRO und der Prüfung, ob Ansprüche Dritter bestehen, 351.988,16 EUR dem Haushalt zugeführt werden.
3. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlung
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 50 | Amt für Jugend und Soziales |
Produkt | 31306 | Durchreisende Flüchtlinge |
Produktkonto | 31306.78571000 | Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410 EUR |
Investitionsmaßnahme | 5031306201500199 | Durchreisende Flüchtlinge -Ausstattungen |
Investitionsposition | 2 | Ausstattung Notunterkünfte |
- 5 -
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| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
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| 231.043,34 |
bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte | ./. |
| 0,00 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz | ./. |
| 33.872,40 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 197.170,94 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
| 79.774,74 |
Begründung der Minderauszahlung
Die Übertragung des HAR 2015 ist erfolgt, da im Januar 2016 noch nicht abzusehen war, wie sich der Flüchtlingsstrom entwickeln wird. Um die Ausstattung weiterer Unterkünfte für die durchreisenden Flüchtlinge sichern zu können, mussten die fiananziellen Mittel übertragen werden. Zurzeit ist die Situation aber so, dass die vorhandenen Gemeinschaftsunterkünfte ausreichend zur Unterbringung der Flüchtlinge sind. Daher können die finanziellen Mittel in Höhe von 79.774,74 EUR bereit gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Zu 1.
Teilhaushalt: 32 Stadtamt
Produkt: 12201 Ordnungs- und Verwaltungs-
angelegenheiten
Investitionsmaßnahme Nr.: 3212201201200199 Kombinationsblitzer
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2016 | 12201.78560000/ Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen |
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| + 115.000 |
Zu 2.
Teilhaushalt: 62 Kataster-, Vermessungs- und
Liegenschaftsamt
Produkt: 11402 Liegenschaften
Investitionsmaßnahme Nr.: 6211402999900299 Einnahmen aus Verkauf von unbebauten Grundstücken der Hansestadt Rostock
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2016 | 11402/68510001 Einzahlungen für unbebaute Grundstücke - Vermögenszordnungsgesetz |
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| +35.225,26 |
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- 6 -
Teilhaushalt: 50 Amt für Jugend und Soziales
Produkt: 31306 Durchreisende Flüchtlinge
Investitionsmaßnahme Nr.: 5031306201500199 Durchreisende Flüchtlinge - Ausstattungen
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2016 | 31306/78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410 EUR |
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| -79.774,74 |
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Es besteht kein direkter Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Roland Methling