Beschlussvorlage - 2016/BV/1962

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2015/2016 der Hansestadt Rostock wird für folgende Konten erteilt:

 

Produkt 57101 Maßnahme-Nr. 6157101201600117 Umbau Stadthalle

Konto:78440001 Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 16.495.306,00 EUR.

 

Die Deckung erfolgt aus Produkt 57101 Konto 68166201 Anzahlungen auf Investitionszuweisungen vom Land in Höhe 14.845.775,40 EUR sowie Produkt 57101 Konto 68161001 Anzahlungen auf Investitionszuweisungen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.649.530,60 EUR.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:                            § 50 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine

 

Sachverhalt:

unvorhersehbar:

Die Rostocker Messe- und Stadthallen Gesellschaft (RMSG) erbringt als Veranstaltungs- und Messestätte neben der umfassenden kulturellen und sportlichen Bereicherung sowie der Imageförderung für die Stadt und die Region auch bedeutende wirtschaftliche Effekte für die Hansestadt Rostock.

 

Insbesondere bei Tagungen/Messen und anderen Großveranstaltungen (Konzerten, Shows usw.) sind die heutigen Anforderungen der Veranstalter an Flächenbedarf und Besucherplätze stark gestiegen. Diese können mit dem derzeitigen Gebäude nicht in vollem Umfang angeboten werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit in diesem Marktsegment zu erhalten und zu steigern sind bauliche Umbaumaßnahmen erforderlich.

Es wurde untersucht, ob die Stadthalle mit einem erheblich geringeren Aufwand als im Vergleich zu einem Neubau so modernisiert werden kann, dass sie für die nächsten 20 Jahre als moderne multifunktionale Arena auf dem eng umworbenen Markt bestehen kann. Die Machbarkeitsstudie zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit wurde im Juli  2015 erstellt.

 

So soll der nördliche Foyerbereich erweitert und die Sitzplatzkapazität durch Umgestaltung des Nordgiebels und der Nordtribüne erhöht werden. Weitere Anpassungen sind im Bereich Garderoben, Fassade und Sanitär erforderlich. Mit der Neugestaltung wird zudem die barrierefreie Zugänglichkeit des Gebäudes optimiert. Demgemäß kann auch die Funktionalität der Stadthalle nachhaltig verbessert und die Angebotspalette an potentiellen Veranstaltungen erweitert werden.

 

Zur Umsetzung des Vorhabens wurde bereits am 10.11.2015 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung beim Landesförderinstitut M-V (LFI) gestellt. Grundlage hierfür war die Machbarkeitsstudie. Die Gesamtinvestition (GRWI-15-0048) beläuft sich auf 16.495.306,00 EUR und soll in 2018 abgeschlossen sein. Durch Erreichen der Leistungsphase II (detailliertere Planzahlen 18.07.2016) erhöhte sich die Investitionssumme um 307.324 EUR gegenüber dem ursprünglichen Antrag. Dies ist mit dem LFI abgestimmt. Mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vom 13.05.2016 wurde dem vorzeitigen Baubeginn der Maßnahme zugestimmt und steht somit der beantragten Förderung nicht entgegen. Der vorzeitige Baubeginn ist erforderlich, um in den möglichen, kurzen Sperrzeiten der Halle in 2016/2017 bautechnologisch getrennt voneinander erforderliche Bauabschnitte erfüllen zu können.

 

unabweisbar:

Das LFI fordert grundsätzlich, dass vor Ausreichung eines Zuwendungsbescheides der Nachweis der Verfügbarkeit der Eigenmittel über den Haushalt der Stadt mit Genehmigungsvermerk des Innenministeriums zu erbringen ist.

 

Diese Eigenmittel in Höhe von 1.649.530,60 EUR werden durch die RMSG bereitgestellt, müssen aber als Einzahlung im Haushaltsplan der Stadt abgebildet sein. Das Vorhaben ist nicht im Haushaltsplan 2015/2016 enthalten, da zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Haushaltsplanes noch keine konkrete Planung mit belastbaren Kosten vorlag.

 

Auf Grund der hohen Dringlichkeit liegt diese Planungsunterlage nunmehr vor. Um die Terminkette mit der Inbetriebnahme im Jahr 2018 sowie die durch das LFI erteilte Auflage einhalten bzw. erfüllen zu können, muss das Vorhaben außerplanmäßig in den Haushaltsplan 2015/2016 aufgenommen werden.

 

Die Hansestadt Rostock ist berechtigt, die Ausführung, den Betrieb und die Vermarktung sowie das Eigentum der Infrastrukturmaßnahme zur Erfüllung des Zuwendungszwecks an die RMSG weiterzugeben. Die Weitergabe erfolgt auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung, die sicherstellt, dass die Bestimmungen, Bedingungen und Auflagen der Zuwendung einschließlich der Nebenbestimmungen der RMSG auferlegt werden.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

61

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft

Produkt

57101

Wirtschafts- und Strukturförderung

Produktkonto:

Finanzhaushalt 57101

78440001

Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

Investitionsmaßnahme

6157101201600117

Umbau Stadthalle

Deckungsring

9115

     

 

 

1.              Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

     

0

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

     

     0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

     

16.495.306,00

 

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

16.495.306,00

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

     

16.495.306,00

 

2. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

61

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft

Produkt

57101

Wirtschafts- und Strukturförderung

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

     

     

Finanzhaushalt

68161001

 

 

 

 

68166201

Anzahlungen auf Investitionszuwendungen von verbundenen Unternehmen (zweckgebunden)

 

Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich vom Land (zweckgebunden)

 

Investitionstätigkeit:

Investitionsmaßnahme

6157101201600117

Umbau Stadthalle

Investitionsposition

     

     

 


 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

     

0

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

     

0

Mehrerträge, -einzahlungen

=

     

16.495.306,00

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

     

0

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

     

0

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

     

16.495.306,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

     

16.495.306,00

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

Die Mehreinzahlungen resultieren aus den Eigenmitteln der RMSG in Höhe von 1.649.530,60 EUR sowie den Investitionszuweisungen vom Land (Antragstellung 10.11.2015) in Höhe von 14.845.775,40 EUR.

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug

 

 

 

 

 

Roland Methling

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

29.09.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.10.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen