Antrag - 2016/AN/1921
Grunddaten
- Betreff:
-
Berthold F. Majerus (für die CDU-Fraktion)
Konzept für weitere kostenfreie und öffentlich zugängliche WLAN-Standorte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.07.2016
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.08.2016
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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24.08.2016
| |||
●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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01.09.2016
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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07.09.2016
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für weitere kostenfreie und öffentlich zugängliche WLAN-Standorte in der Hansestadt Rostock zu erarbeiten. Dieses WLAN-Konzept ist insbesondere unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu konzipieren:
1.) Klärung, welche öffentlichen Einrichtungen und städtische Unternehmen zur
Bereitstellung des öffentlichen WLAN-Netzwerkes genutzt werden können
2.) Hinzuziehung privater Kooperationspartner aus der Wirtschaft und privaten Initiativen als
denkbare Synergieeffekte
3.) Aufzeigen von flexiblen Lösungen, die mit geringem Aufwand um eine große Zahl von
WLAN-Knotenpunkten erweitert werden kann
4.) Berücksichtigung weiterer stark frequentierter öffentlicher Plätze unter touristischen
Gesichtspunkten
5.) Zusammenführung und Verbesserung bestehender "Rostock Apps", die verfügbare
Informationen zum Angebot der RSAG, zur Hansestadt Rostock, zu Sehenswürdigkeiten
und Veranstaltungen oder Einkaufshinweisen verbindet.
Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft in ihrer Dezembersitzung 2016 vorzulegen.
Sachverhalt:
Derzeit besteht für Anbieter öffentlich zugänglicher WLAN-Netzwerke ein erhebliches Rechtsrisiko: die internetrechtliche Störerhaftung. Demnach haftet der Betreiber eines WLAN-Netzwerkes für denkbare Rechtsverstöße von Nutzern seines WLAN-Netzwerkes.
Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, dass es in Deutschland deutlich weniger öffentliche WLAN-Netzwerke gibt als in vielen anderen Ländern. Rostock hat bereits am Neuen Markt und am Doberaner Platz Hotspots eingerichtet. Diese Hotspots gilt es weiter auszubauen und neue WLAN-Standorte einzurichten. Die Bundesregierung hat sich aktuell dafür entschieden, die bisher geltende Störerhaftung ab Herbst 2016 abzuschaffen. Somit wird in Aussicht gestellt, dass Anbieter eines WLAN-Netzwerkes von einer Störerhaftung grundsätzlich freigestellt werden. Ein kostenfreies öffentliches WLAN-Netzwerk ist ein wichtiger Faktor für eine moderne Regionalentwicklung und bedeutet eine touristische Attraktivitätssteigerung.
25.08.2016 - Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für weitere kostenfreie und öffentlich zugängliche WLAN-Standorte in der Hansestadt Rostock zu erarbeiten. Dieses WLAN-Konzept ist insbesondere unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu konzipieren:
1.) Klärung, welche öffentlichen Einrichtungen und städtische Unternehmen zur
Bereitstellung des öffentlichen WLAN-Netzwerkes genutzt werden können
2.) Hinzuziehung privater Kooperationspartner aus der Wirtschaft und privaten Initiativen als
denkbare Synergieeffekte
3.) Aufzeigen von flexiblen Lösungen, die mit geringem Aufwand um eine große Zahl von
WLAN-Knotenpunkten erweitert werden kann
4.) Berücksichtigung weiterer stark frequentierter öffentlicher Plätze unter touristischen
Gesichtspunkten
5.) Zusammenführung und Verbesserung bestehender "Rostock Apps", die verfügbare
Informationen zum Angebot der RSAG, zur Hansestadt Rostock, zu Sehenswürdigkeiten
und Veranstaltungen oder Einkaufshinweisen verbindet.
Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft in ihrer Dezembersitzung 2016 vorzulegen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 10 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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07.09.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für weitere kostenfreie und öffentlich zugängliche WLAN-Standorte in der Hansestadt Rostock zu erarbeiten. Dieses WLAN-Konzept ist insbesondere unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu konzipieren:
1. Klärung, welche öffentlichen Einrichtungen und städtische Unternehmen zur Bereitstellung des öffentlichen WLAN-Netzwerkes genutzt werden können,
2. Hinzuziehung privater Kooperationspartner aus der Wirtschaft und privaten Initiativen als denkbare Synergieeffekte,
3. Aufzeigen von flexiblen Lösungen, die mit geringem Aufwand um eine große Zahl von
WLAN-Knotenpunkten erweitert werden kann,
4. Berücksichtigung weiterer stark frequentierter öffentlicher Plätze unter touristischen Gesichtspunkten,
5. Zusammenführung und Verbesserung bestehender "Rostock Apps", die verfügbare Informationen zum Angebot der RSAG, zur Hansestadt Rostock, zu Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen oder Einkaufshinweisen verbindet.
Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft in ihrer Dezembersitzung 2016 vorzulegen.
Beschluss Nr. 2016/AN/1921:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für weitere kostenfreie und öffentlich zugängliche WLAN-Standorte in der Hansestadt Rostock zu erarbeiten. Dieses WLAN-Konzept ist insbesondere unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu konzipieren:
1. Klärung, welche öffentlichen Einrichtungen und städtische Unternehmen zur Bereitstellung des öffentlichen WLAN-Netzwerkes genutzt werden können,
2. Hinzuziehung privater Kooperationspartner aus der Wirtschaft und privaten Initiativen als denkbare Synergieeffekte,
3. Aufzeigen von flexiblen Lösungen, die mit geringem Aufwand um eine große Zahl von
WLAN-Knotenpunkten erweitert werden kann,
4. Berücksichtigung weiterer stark frequentierter öffentlicher Plätze unter touristischen Gesichtspunkten,
5. Zusammenführung und Verbesserung bestehender "Rostock Apps", die verfügbare Informationen zum Angebot der RSAG, zur Hansestadt Rostock, zu Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen oder Einkaufshinweisen verbindet.
Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft in ihrer Junisitzung 2017 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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