Änderungsantrag - 2016/BV/1784-09 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In der 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes  für die Grundschule am Margaretenplatz wird unter dem Punkt „Bauliche Erfordernisse…“ (Teil A, S. 118) aufgenommen:

„Kurzfristig sind die Sanierung des Innenraumbestandes einschließlich Anpassung der WC-Anlagen an die Erfordernisse einer Grundschule sowie die Schaffung der Barrierefreiheit erforderlich.

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Begründung:

Die seit März 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention legt in Artikel 24 fest, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Grundvoraussetzung hierfür ist die Barrierefreiheit aller Schulen. Gemeinsames Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern ist auch das Ziel des Strategiepapiers der Landesregierung M-V zum inklusiven Unterricht.

Eine barrierefreie Erschließung ist nicht nur für die zukünftigen Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, sondern auch zum Erreichen der Schule von Eltern und Großeltern mit Behinderung sowie Müttern und Vätern mit Kinderwagen, die ihr Kind aus der Schule abholen bzw. an verschiedenen Veranstaltungen in der Schule teilnehmen möchten.

 

 

 

Anette Niemeyer

Ortsbeiratsvorsitzende

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Beschlüsse

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06.07.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt