Beschlussvorlage - 2016/BV/1891

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock stimmt der Annahme einer Sachzuwendung in Form von Hardware für das Förderzentrum an der Danziger Straße der Hansestadt Rostock im Wert von 2.925,00 EUR zu.

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Beschlussvorschriften:

§ 44 (4) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Die Firma Conen Produkte GmbH & Co. KG aus Morbach-Gonzerath, Conenstr. 4, beabsichtigt, dem Förderzentrum an der Danziger Straße zum Zwecke der Unterstützung der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler ein fahrbares Cloudboard (Activboard) zu übergeben. Die Übergabe soll am 1.07.2016 erfolgen.

 

Bei der Sachspende handelt es sich um ein neuwertiges, fahrbares Cloudboard mit einem Wert von 2.925,00 EUR. Mit der Entgegennahme der Sachspende werden die Unterrichtsmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler an der Fördereinrichtung um ein Vielfaches erweitert.

 

Das Förderzentrum an der Danziger Straße arbeitet seit mehr als 4 Jahren sehr aktiv mit neuen Medien im Unterricht.

 

So wurde bereits im Schuljahr 2011/2012 erfolgreich das Gemeinschaftsprojekt „Videoarbeit in der Schule als Mittel praktischer Medienarbeit in der Schule“ gestartet.

 

2013 erhielt die Schule den Medienkompetenzpreis.

 

Mit der Technik aus der Spende soll dieser Weg konsequent weitergeführt werden.

Die angebotene Sachzuwendung wird somit für einen gemeinnützigen Zweck im Sinne des § 52  Abs. 2 Abgabenordnung (AO) verwendet.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:              40

Produkt:              22104              Bezeichnung: Förderzentrum an der Danziger Straße

Investitionsmaßnahme Nr.:  -              Bezeichnung: -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2016

41510000 Ertrag aus Auflösung Sonderposten

146,25

 

 

 

2016

53853000 Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen

 

146,25

 

 

2017-2025

41510000 Ertrag aus Auflösung Sonderposten  (jährlich 292,50 EUR)

2.632,50

 

 

 

2016-2024

53853000 Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen (jährlich 292,50 EUR)

 

2.632,50

 

 

2025

41510000 Ertrag aus Auflösung Sonderposten

146,25

 

 

 

2025

53853000 Abschreibungen auf Geschäftsausstattungen

 

146,25

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.09.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen