Änderungsantrag - 2016/AN/1679-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

Satz 1 wird geändert:

„Vollzahler“  wird ersetzt durch „Selbstzahler“

 

Satz 2 gestrichen und ersetzt durch:
Dafür legt der Oberbürgermeister zur  Bürgerschaftssitzung am 06.07.2016 der Bürgerschaft einen Umsetzungsvorschlag als Beschlussvorlage vor, der eine Reduzierung der Elternbeiträge ab 01. August diesen Jahres  für alle Selbstzahler in der Krippe und Kindergarten sowie der Kindertagespflege – außer für Kinder im Vorschuljahr – vorsieht. Dabei soll der Elternanteil von Voll- und Teilzeitplätzen prozentual gleich entlastet werden. Die aus dem Zuwendungsbescheid des Landes vom 23.03 2016 bereitgestellten Mittel in Höhe ca. 1,0 Mill. Euro für 2016 sind dafür einzusetzen und in 2017 fort zu schreiben.

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Neue Fassung des Textes:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die voraussichtlich ab 01.07.2016 frei werdenden Mittel, resultierend aus der Abschaffung des Betreuungsgeldes, zweckgebunden für eine Reduzierung der Elternbeiträge von Selbstzahlern in Kinderkrippen und Kindergärten sowie der Kindertagespflege zu verwenden.

Dafür legt der Oberbürgermeister zur Bürgerschaftssitzung am 06.07.2016 einen Umsetzungsvorschlag als Beschlussvorlage vor, der eine Reduzierung der Elternbeiträge ab 01. August diesen Jahres  für alle Selbstzahler in der Krippe und Kindergarten sowie der Kindertagespflege  – außer für Kinder im Vorschuljahr – vorsieht. Dabei soll der Elternanteil von Voll- und Teilzeitplätzen prozentual gleich entlastet werden. Die aus dem Zuwendungsbescheid des Landes vom 23.03 2016 bereitgestellten Mittel in Höhe ca. 1,0 Mill. Euro für 2016 sind dafür einzusetzen und in 2017 fort zu schreiben.

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Begründung:

Die frei werdenden Mittel des abgeschafften Betreuungsgeldes sollen nach dem Willen des Antragsstellers die Elternbeiträge in Kinderkrippen, Kindergärten und in der Tagespflege senken. Da Krippen und Kindergartenbeiträge für Eltern eine besonders hohe finanzielle Belastung darstellen, soll hier die Entlastung erfolgen. Die Elternbeiträge im letzten Jahr des Kindergartens (Vorschuljahr) und bei Hortplätzen werden nicht berücksichtigt, da diese Betreuungsangebote bereits eine geringer Belastung für die Eltern sind.

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Beschlüsse

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08.06.2016 - Bürgerschaft - überwiesen

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23.06.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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06.07.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt