Dringlichkeitsvorlage - 2016/DV/1804

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die nachfolgende personelle Besetzung der Planungsgruppen für einen Zeitraum von 4 Jahren (2016 – 2020):

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 78 SGB VIII, § 80, Abs. 3, SGB VIII

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die Dringlichkeit begründet sich in der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Planungsgruppen.

 

 

Sachverhalt:

 

Fachlich-inhaltliche Herleitung des Prozesses der Besetzung der Planungsgruppen

 

Im Rahmenkonzept für eine „Integrierte Jugendhilfeplanung“ in der Hansestadt Rostock aus dem Jahre 2011 sind die Strukturen, Aufgaben, die Zusammensetzung und die Arbeits-weisen der sozialraumorientierten und der drei bereichsorientierten Planungsgruppen um-fassend dargestellt. Planungsgruppen sollen demnach „diskursive Orte“1 im Sinne eines kommunikativen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses im Rahmen der Jugendhilfe der Hansestadt Rostock darstellen. Dabei sollen sich sozialarbeiterische Problemerkennt-nisse mit planerisch-politischen Problemlösungsstrategien verknüpfen und fallübergreifende Probleme jeweils auf der Ebene thematisieren, wo sie bearbeitet werden können.

 

Zu den Aufgaben der Planungsgruppen gehören die Abstimmung von Strukturen, Angeboten und Diensten im jeweiligen Planungsfeld, die Bestandserfassung und Erarbeitung von Fachplanungen mit kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen, genauso wie die Berichts-pflicht gegenüber dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung und die Bündelung fachlicher Standards und Entwicklung von Wirksamkeits- und Nachhaltigkeitsindikatoren. Darüber hinaus tragen sie Sorge für die Methodik und Untersetzung der Prioritäten im jeweiligen Arbeitsfeld der Jugendhilfe bzw. in der sozialräumlichen Planung.

 

1 Jordan, E., Schone, R. (Hrsg.) Handbuch Jugendhilfeplanung. Votum Verlag. Münster. 1998. S. 143

 

 

 

 

Prozess der Neubesetzung der Planungsgruppen

 

Die aktuell tätigen Planungsgruppen begannen 2012 mit ihrer Arbeit und haben den Mindestzeitraum ihrer Arbeit im letzten Jahr abgeschlossen, wodurch Überlegungen zur Neubesetzung der Planungsgruppen notwendig wurden. Am 01.12.2015 wurden die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe der Hansestadt Rostock über den Prozess informiert und, mit der Bitte um Rückmeldung von Kandidaten für die Neubesetzung der Planungsgruppen bis zum 31.01.2016, angeschrieben.

 

Aufgrund von Rückmeldungen, dass dieses Schreiben nicht alle Träger erreicht hätte, wurden die Träger am 02.02.2016 per E-Mail erneut auf diesen Prozess hingewiesen und die Bewerbungsfrist bis zum 29.02.2016 verlängert.

 

Die eingehenden Bewerbungen wurden daraufhin durch die Verwaltung nach unterschiedlichen Kriterien (Bewerbung für welche Planungsgruppe/n, Mitwirkung in vorherigen Planungsgruppen, Qualifikation, Motivation und Träger) zusammengefasst und aufbereitet. Diese Informationen dienten der Vorstellung aller Bewerbungen in der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom 10.05.2016 und dem daraus resultierenden Vorschlag zur Neubesetzung der Planungsgruppen.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung empfiehlt einstimmig die Berufung der oben genannten Personen der freien Träger für die Arbeit in den Planungsgruppen.

 

 

Auswahlkriterien zur Besetzung der Planungsgruppen

 

Im Unterausschuss Jugendhilfeplanung erfolgte die Festlegung des Verfahrens und die Abstimmung der Kriterien zur Auswahl der Personen zur Besetzung der Planungsgruppen:

 

  • Pluralität und Trägervielfalt
  • Kompetenzprinzip
  • Spezielle Vorgaben im Planungskonzept
  • Alleinstellungsmerkmal des Angebotes/ der Person
  • Berücksichtigung der Regional-/ Sozialräume
  • Gender Mainstreaming
  • Gremienvertreter/ Stellvertreter.

 

 

Besetzung der Planungsgruppen durch Personen des Amtes für Jugend und Soziales

 

Auf Seiten der Verwaltung wurden nach fachlichen Abwägungen, neben dem Jugendhilfeplaner Herrn Petzold, oben genannte Personen zur Mitarbeit in den Planungsgruppen durch den Amtsleiter benannt.

 

 

 

                                                                                   

Steffen Bockhahn                                                       

Senator für Jugend und Soziales,                                                                     

Gesundheit, Schule und Sport

                                         

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

31.05.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen