Beschlussvorlage - 2016/BV/1780

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die finanziellen Mittel in Höhe von 1.004.865,98 EUR, die aus dem Zuweisungsvertrag des Landes an die Hansestadt Rostock gezahlt wurden, entsprechend dem Zuweisungszweck zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Jahr 2016 verwendet werden.

 

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Beschlussvorschriften: § 22 SGB VIII

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

Das Land zahlt für das Jahr 2016 zusätzlich finanzielle Mittel an die Landkreise und kreis-freien Städte zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung aus. Die Mittel stammen aus dem vom Bund nicht mehr benötigten Betreuungsgeld. Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Juli 2015, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoße. Frau Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hatte daraufhin durchgesetzt, dass die Mittel den Ländern zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden.

Die Hansestadt Rostock erhält in 2016: 1.004.865,98 EUR. 

 

Zweck dieses bereits vom OB unterzeichneten Vertrages ist es, mit den zusätzlichen Mitteln die Kindertagesbetreuung zu verbessern und insbesondere Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, die Kinder mit Migrationshintergrund betreuen, bei ihrer Integrationsarbeit zu unterstützen.

In § 1 Abs. 3 des Vertrages heißt es: „Der Zuweisungsempfänger verpflichtet sich, von dem in Absatz 1 genannten Betrag Mittel …entsprechend der Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege… weiterzuleiten.“

In § 2 heißt es weiter „Der Zuweisungsempfänger wird die Mittel nach § 1 Absatz 2 ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung einsetzen.“

Folglich soll die Integrationsarbeit im Hinblick auf die Betreuung von Kindern mit Migrationshintergrund verbessert werden. Adressat der zusätzlichen finanziellen Mittel sollen diejenigen sein, die auch tatsächlich eine Verbesserung der Kindertagesbetreuung bewirken können, das sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Kindertages-einrichtungen und Kindertagespflegestellen.

 

Bereits während des Treffens des Ministerpräsidenten mit den LandrätInnen und OberbürgermeisterInnen des Landes Mecklenburg – Vorpommern zur Asyl- und Flüchtlings-politik am 23. Oktober 2015 wurde klargestellt, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Auslaufen des Betreuungsgeldes zur Unterstützung und Verbesserung der Kindertagesbetreuung auf die Landkreise, Wohnsitzgemeinden  und kreisfreien Städte aufgeteilt werden sollen.  Dem folgend erfolgte auch die Formulierung im Vertrag.

 

Zudem teilt das Ministerium im Begleitschreiben vom 23.03.2016 zum Zuweisungsvertrag mit (Anlage): „Beiliegend übersende ich den Zuweisungsvertrag für die Auszahlung der Mittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung für das Jahr 2016 mit der Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung. Die Landkreise bzw. kreisfreien Städte erhalten die für sie vorgesehenen Mittel unter der Maßgabe, dass sie diese ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung einsetzen. Es ist mir ein sehr wichtiges Anliegen,…dass die Mittel unmittelbar für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden und nicht der Substituierung von Mitteln dienen, die bereits im Kindertagesförderungsgesetz M-V für die Kindertagesförderung vorgesehen sind.“

 

Einsatz und Aufteilung der Mittel zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung:

 

Mit den zusätzlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln sollen nach dem Vorschlag der Verwaltung alle Kindertagesseinrichtungen und die Tagespflegepersonen die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen und Projekte durchzuführen, welche die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund befördern. Insbesondere sollen Kindertageseinrichtungen mit einer hohen Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund profitieren. Gleichzeitig ist es das Ziel, dass  Kindertageseinrichtungen mit wenigen bis gar keinen betreuten Kindern mit Migrations-hintergrund eine Fördersumme zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung erhalten, damit  auch Kinder ohne Migrationshintergrund auf dem Weg in die veränderten sozialen und gesellschaftlichen Strukturen aufgrund des Flüchtlingszustromes begleitet werden können.

Die Maßnahmen und Projekte in den Kindertageseinrichtungen sollen sich an dem Integrationskonzept der Hansestadt Rostock orientieren. In einem Brief vom 23.10.2015 wurden alle freien Träger von Kindertageseinrichtungen der Hansestadt Rostock durch die Verwaltung angeschrieben und gebeten, zusätzliche Plätze für Flüchtlingskinder zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Rückmeldungen zu geben, welche Bedingungen dafür geschaffen werden müssten. Es gab hierzu viele Vorschläge von den freien Trägern, welche auch in den Trägergesprächen zur Kita-Bedarfsplanung aufgegriffen wurden.  Hieraus ergaben sich folgende inhaltliche Schwerpunkte, die gefördert werden könnten:

 

-personelle Maßnahmen, wie z.B. Finanzierung von Zusatzkräften, um intensive Elternarbeit zu leisten; Honorare, um „Begleitende Förderung“  zu schaffen sowie Einsatz  von Dolmetschern

 

-inhaltliche Maßnahmen, wie z.B. Fortbildungen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz der pädagogischen Fachkräfte, Schaffung von zusätzlichen Spielgruppen auch außerhalb der Betreuungskapazitäten, um eine frühzeitige Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund zu ermöglichen

 

-sächliche Maßnahmen, wie z.B. pädagogisches Material, wie z.B. Anschaffung von Büchern und Spielen, die sich dem Thema Migration und Integration widmen,  Erstellung mehrsprachiger Informationsbroschüren für die Eltern zum pädagogischen Konzept und allen weiteren wichtigen Informationen der Kindertageseinrichtung, Einrichtung von Elterntreffs

 

-strukturelle Maßnahmen, wie z. B. Kooperationen mit Partnern aus dem jeweiligen Sozialraum, wie im   Integrationskonzept der HRO dargestellt.

 

Auch die Kindertagespflege soll von den finanziellen Mitteln des Zuweisungsvertrages profitieren. Hier soll der Fokus nicht auf dem Einsatz von zusätzlichem Personal liegen, sondern sich auf  folgende Inhalte und Maßnahmen ausrichten:

              Einsatz von Dolmetschern zum Führen von Elterngesprächen

              Übersetzung von Unterlagen

              Fortbildungen zur Stärkung der  interkulturellen Kompetenz der

           Kindertagespflegepersonen.

 

Die Hansestadt Rostock hat am 06.05.2016 die Zuweisung in Höhe von 1.004.865,98 EUR erhalten. Die Verwaltung schlägt vor, die Finanzmittel wie folgt aufzuteilen:

 

Von der Fördersumme des Betreuungsgeldes sollten 25.000,00 EUR für zusätzliche Personal- und Verwaltungskosten von der Hansestadt Rostock einbehalten werden. Angedacht ist die Schaffung zusätzlicher personeller Ressourcen, um den Aufwand zur Umsetzung der vorgenannten Vorstellungen zu kompensieren und die qualitative Durchführung auch für die Folgejahre 2017-2018 zu gewährleisten.

 

Es  verbleiben demnach  979.865,98 EUR (1.004.865,98 € abzüglich pauschal 25.000 €).

 

In der Hansestadt Rostock werden mit dem Stichtag vom 31.03.2016 insgesamt 1531 Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betreut.

 

Bei der Betrachtung der Statistik fällt auf, dass 7 Kindertageseinrichtungen derzeit keine Kinder mit Migrationshintergrund betreuen. Angesichts der Einschätzung, dass sich die Situation in diesen Kindertageseinrichtungen jederzeit, auch noch bis 31.12.2016 ändern kann, sollte nach Verwaltungsvorstellung bei der Verteilung der Mittel auch für diese Einrichtungen eine Berücksichtigung bei der Weitergabe der finanziellen Mittel erfolgen. Zudem sollten auch Kitas ohne derzeit betreute Kinder mit Migrationshintergrund die Chance erhalten, sich den neuen gesellschaftlichen Strukturen gemeinsam mit den Kindern, Eltern und Erziehern zu stellen. 

 

Somit wird vorgeschlagen, auch diese 7 Kindertageseinrichtungen mit einer Zuwendung in Höhe von jeweils 2.000 EUR für den gesamten Förderzeitraum – 6 Monate- zu berücksichtigen (vgl. Anlage 1- Spalte-  Zuwendung Vorschlag- Zeile 1.-7.)

 

Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass alle Kindertageseinrichtungen, die bis zu 4 Kinder mit Migrationshintergrund betreuen, pauschal in 3 differenzierten Stufen finanziell unterstützen werden. 

 

Die Stufen könnten sich  folgender Maßen unterteilen: 

bei Betreuung von 1 Kind in der Kita  = 2.000 EUR (vgl. Anlage 1-  Zeile 8.- 13.);

bei Betreuung von 2 Kindern = 2.500 EUR (vgl. Anlage 1- Zeile 14.- 16.);

bei Betreuung von 3 und 4 Kindern = 3.000 EUR (vgl. Anlage 1- Zeile 17.-28.).

 

Diese Pauschalierung erachtet die Verwaltung für sinnvoll, damit die Kitas einen Mindestbetrag  erhalten, um tatsächlich innerhalb eines halben Jahres Projekte und Maß- nahmen zu etablieren. Gleichzeitig ist es durch die Stufeneinteilung möglich, die Anzahl der derzeit tatsächlich betreuten Kinder bei der Finanzierung mit zu berücksichtigen.

 

Für alle anderen Kindertageseinrichtungen ab 5 Kinder mit Migrationshintergrund sollte die tatsächliche Anzahl der zu betreuenden Kinder zu Grunde gelegt werden. Hier wird die Summe von 640 EUR pro Kind für den Förderzeitraum vom 01.07.2016 - 31.12.2016 vorgeschlagen (vgl. Anlage 1 ab Zeile 29. ff).

 

Für die Kindertagespflege sollte eine Summe von insgesamt 8000,00 EUR zur Verfügung gestellt werden. Für die Kindertagespflege steht, wie aufgezeigt, nicht die zusätzliche Bereitstellung von Personal im Vordergrund, sondern die Unterstützung durch eine Finanzierung der oben aufgezeigten Maßnahmen.

 

Fazit:

Mit diesem Vorschlag der Verwaltung zur Aufteilung der finanziellen Mittel, wird dem Zuweisungsvertrag unter § 2 „Mitteleinsatz“ voll entsprochen und die zur Verfügung gestellte Summe vollumfänglich ausgeschöpft. Die Mittel werden ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung in der Hansestadt Rostock im Jahr 2016 eingesetzt.

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

31.05.2016 - Jugendhilfeausschuss - zurückgezogen