Informationsvorlage - 2016/IV/1759

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 20 GemHVO des Landes M-V

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik schreibt der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vor, die nach den örtlichen Bedürfnissen zu gestalten ist. Es ist sicherzustellen, dass die Bürgerschaft während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele unterrichtet wird.

 

Der vorliegende Bericht informiert über den Haushaltsvollzug per 31.12.2015 mit Buchungsstand vom 07.04.2016 für die Ergebnis- und die Finanzrechnung im Vergleich zum Vorjahresergebnis und zur Planung 2015. Zudem erfolgt eine Abrechnung der Ziele und Kennzahlen für das Haushaltsjahr 2015.

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

und Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.05.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

08.06.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben