Änderungsantrag - 2016/AN/1692-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der letzte Satz "Die Einrichtung einer befristeten Projektstelle, die die Erarbeitung des Leitfadens koordiniert, ist zu prüfen." wird gestrichen und ersetzt durch:

"Die Erarbeitung des Leitfadens ist durch externen Sachverstand und externe Fachkompetenz zu koordinieren und inhaltlich zu begleiten.             Die Ausschreibung des Projektes, bzw. die Beauftragung externer Akteure, ist mit der Bürgerschaft im Juli 2016 abzustimmen, damit Hinweise aus dem politischen und zivilgesellschaftlichen Raum Beachtung finden."

 

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Begründung:

Sofern eine eigene Projektstelle nicht befürwortet und stattdessen externer Sachverstand hinzugezogen wird,  sollte die Beauftragung externer Akteure gemeinsam abgestimmt werden. Bereits jetzt gibt es Vorschläge, welche Ansprüche (Kompetenzen, Erfahrungen) an externe Akteure gestellt werden sollten.

 

 

 

 

 

gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

18.05.2016 - Bürgerschaft - zurückgezogen