Informationsvorlage - 2016/IV/1751

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Laut Satzung der „Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung ist das Stiftungsvermögen in Höhe von 230.081,51 EUR ungeschmälert zu erhalten. Somit darf nur der Zinsertrag für mildtätige Zwecke verwendet werden. Der Stiftungsstock der Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung wurde zu folgenden Konditionen bei der DKB AG mit einer Laufzeit vom 03.02.2012 bis 03.02.2017 angelegt:

 

  1. Jahr: 2,00%
  2. Jahr: 2,40%
  3. Jahr: 2,80%
  4. Jahr: 3,30%
  5. Jahr: 3,80%.

 

Daraus ergeben sich für 2017 Zinserträge in Höhe von 2.962,93 EUR (restliche Zinszahlung Oktober bis Dezember 2016 + Zinsertrag 01.01.2017 bis 03.02.2017). Im Januar 2017 wird eine erneute Ausschreibung für die Anlage des Stiftungsgeldes erfolgen. Die derzeitig historische Niedrigzinsphase hat entsprechende Auswirkungen auf die Anlage des Stiftungsvermögens. Zinsprognosen und eine daraus folgende Aussage über die Höhe des Zinsertrages ab Februar 2017 sind äußerst schwierig. Aktuell liegen die unverbindlichen Zinsangebote, die die Hansestadt Rostock von Kreditinstitutionen und Vermittlern für Festgeldanlagen erhält, zwischen 0,36% und 0,75% für Laufzeiten von 12 und 24 Monaten sowie zwischen 0,60% und 1,00% für Laufzeiten zwischen 3 und 4 Monaten. Eine verbindliche Aussage über den Zinsertrag für das Jahr 2017 kann somit nur in Höhe von 2.962,93 EUR erteilt werden.

 

Da auch aus steuerrechtlicher Sicht keine zwingende Verpflichtung besteht, die zugeflossenen Mittel am 02.12.2016 zum anstehenden Tag des Ehrenamtes für das Haushaltsjahr 2017 auszureichen, wird aufgrund der niedrigen Zinserträge eine Aussetzung dieser für ein Jahr empfohlen.  

 

 

 

Steffen Bockhahn                                                                     

Senator für Jugend und Soziales,                                         

Gesundheit, Schule und Sport                                         

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.05.2016 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben