Stellungnahme - 2016/AN/1717-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Zu dem Beschlussantrag 2016/AN/1717 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Eine Verschiebung der zur Strukturänderung notwendigen Maßnahmen bis zur Vorlage der Ergebnisbewertung der Bürgerbefragung gefährdet das Theater in seinem Bestand, da die Finanzierung des Theaters durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an die unverzügliche Umsetzung von Zielvereinbarung und Gesellschafterbeschluss gebunden ist.

 

Bereits in der Fortschreibung der Zielvereinbarung ist das Folgende in Abschnitt VI Abs. 4 geregelt:

„Die in dieser Vereinbarung seitens des Landes garantierten Zuschüsse für das Volkstheater Rostock werden ausschließlich in Abhängigkeit von der Umsetzung dieser Vereinbarung und dem darin festgeschriebenen Vorgehen im Rahmen der Strukturreform gewährt. Die Umsetzung der Reformschritte erfolgt spätestens ab 01.01.2016. Im Falle eines nicht einvernehmlichen Abweichens durch die Stadt bzw. sein Theater behält sich das Land vor, …seine laufenden Zuschüsse für das Volkstheater Rostock …zu reduzieren und seine Zusage zur Mitfinanzierung des Neubaus zurückzuziehen.“

 

Ergänzend dazu wird auf den Inhalt der Zuwendungsbescheide zur Theaterförderung verwiesen. Hier heißt es u.a. im Bescheid zur Auszahlung der letzten 10 Prozent der Zuweisung 2015:

„Die Zuweisung wird unter folgenden Vorbehalten ausgezahlt:

Der Gesellschafterbeschluss vom 29.01.2016 bleibt wirksam. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock fasst keine diesem Gesellschafterbeschluss zuwiderlaufenden Beschlüsse.

Sofern die Zielvereinbarung für das Volkstheater Rostock vom 06.05.2015 nicht eingehalten wird, die Hansestadt Rostock den Gesellschafterbeschluss vom 29.01.2016 nicht unverzüglich umsetzt oder der Gesellschafterbeschluss innerhalb der Laufzeit der Zielvereinbarung wegen eines entgegen stehenden Beschlusses der Hansestadt Rostock oder ihrer Gremien ihre Wirksamkeit verliert oder ein diesem Gesellschafterbeschluss zuwiderlaufender Beschluss gefasst wird, ist der gezahlte Zuweisungsbetrag in voller Höhe zurück zu erstatten.“

 

Der vorläufige Zuwendungsbescheid 2016 für die Volkstheater Rostock GmbH enthält eine ähnliche Regelung zur Umsetzung von Zielvereinbarung und Gesellschafterbeschluss.

 

Mit der Zielvereinbarung vom 06.05.2015 und dem Gesellschafterbeschluss vom 29.01.2016 ist eine Strukturentscheidung bereits getroffen.

 

Mit Bürgerschaftsbeschluss-Nr. 2014/BV/0481 vom 25.02.2015 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen der Vorgaben der Bürgerschaft eine Vereinbarung zur Fortschreibung der Zielvereinbarung für das Rostocker Volkstheater zu schließen. Die Vereinbarung zur Fortschreibung der Zielvereinbarung wurde am 06.05.2015 unterzeichnet. Mit der Vereinbarung war gewährleistet, dass die Geschäftsführung der VTR ein aus Sicht des Volkstheaters umsetzbares Strukturkonzept erarbeiten kann. Vor diesem Hintergrund wurde die Geschäftsführung mit Schreiben vom 02.06.2015 zur Realisierung der Zielvereinbarung aufgefordert, die mit der Entscheidung verbundenen strukturellen Veränderungen und die damit verbundene Finanzentwicklung in einem Konzept aufzuzeigen.

Die Geschäftsführung und die Verwaltung haben sich in den darauf folgenden Monaten, unter Einbeziehung der Fraktionen, intensiv mit den möglichen Strukturvarianten auseinandergesetzt.

Im Ergebnis hat der Gesellschaftervertreter auf der Grundlage der Empfehlung des Aufsichtsrates und unter Berücksichtigung der Refinanzierung des Theaterneubaus am 29.01.2016 einen Gesellschafterbeschluss gefasst.

 

Im Gesellschafterbeschluss ist u.a. das Folgende festgelegt:

 

„Die Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH wird beauftragt, die Modellvariante Opernhaus (eigenes Ensemble bei Musiktheater und Orchester) weiter zu entwickeln und gemäß Zielvereinbarung umzusetzen. Es wird sichergestellt, dass auch zukünftig Schauspiel und Tanztheater in der Hansestadt Rostock angeboten werden.“

 

Das Hybridmodell untersetzt die Strukturentscheidung mit konkreten Inhalten und Umsetzungsmaßnahmen. Die Umsetzung der Strukturentscheidung ist jedoch ein laufender Prozess, der nicht ohne Anpassungen realisiert werden kann. Mit der Bürgerbeteiligung sollen Hinweise und Anregungen zur Weiterentwicklung des Strukturmodells gewonnen werden sollen, um das Modell entsprechend der gesetzten Rahmenbedingungen nach den Vorstellungen der Bürger zu optimieren und weiterzuentwickeln. Die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock, werden mit Hilfe der Bürgerbeteiligung in diesen Anpassungsprozess einbezogen werden.

 

Die Einleitung der ersten Umsetzungsmaßnahmen vor dem Abschluss der Bürgerbeteiligung steht der Bürgerbeteiligung folglich nicht entgegen. 

 

Vor diesem Hintergrund wird eine Zustimmung zum Beschlussvorschlag nicht empfohlen.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Es besteht das Risiko, dass die Hansestadt Rostock die in 2016 für die VTR GmbH vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erhaltenen Zuweisungen (469.542,62 €) aus dem Bescheid zur Auszahlung der letzten 10 Prozent der Zuweisungen 2015 zurückzahlen muss. Zudem besteht das Risiko, dass die Hansestadt Rostock 10 – 100% des auf der Grundlage des vorläufigen Zuwendungsbescheides bewilligten Zuschusses zurückgeben muss. Bewilligt wurden insgesamt 4.686.347,10 €.

 

 

 

 

Der Beschluss gefährdet unmittelbar die Zahlungsfähigkeit der Volkstheater Rostock GmbH.

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

18.05.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben