Stellungnahme - 2016/AN/1679-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die voraussichtlich ab 01.07.2016 frei werdenden Mittel, resultierend aus der Abschaffung des Betreuungsgeldes, zweckgebunden für eine Reduzierung der Elternbeiträge von Vollzahlern in Kinderkrippen und Kindergärten sowie der

Kindertagespflege zu verwenden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Umsetzungsvorschlag zur Bürgerschafts-sitzung am 8. Juni 2016 zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

 

Stellungnahme:

 

Das Land M-V, endvertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, verteilt die im Beschlussvorschlag benannten Finanzmittel per Zuweisungsvertrag. Dieser liegt in der Verwaltung seit dem 4. April 2016 vor.

 

Nach fachlicher Prüfung unter Berücksichtigung der vorliegenden Unterlagen ist festzustellen, dass dieser Beschlussvorschlag bei Beschlussfassung gegen den Zuweisungsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg - Vorpommern - endvertreten durch die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales-  und der Hansestadt Rostock und damit gegen die Intention des Zuweisungsgebers verstoßen würde.

Zweck dieses Vertrages ist es, mit den zusätzlichen Mitteln (aus dem vom Bund nicht mehr benötigten Betreuungsgeld) die Kindertagesbetreuung zu verbessern und insbesondere Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, die Kinder mit Migrationshintergrund betreuen, bei ihrer Integrationsarbeit zu unterstützen.

 

 

 

 

In § 1 Abs. 3 des Vertrages heißt es:

 

„Der Zuweisungsempfänger verpflichtet sich, von dem in Absatz 1 genannten Betrag Mittel …entsprechend der Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege... weiterzuleiten.“

 

In § 2 des Vertrages heißt es weiter:

 

„Der Zuweisungsempfänger wird die Mittel nach § 1 Absatz 2 ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung einsetzen.“

 

Folglich soll die Integrationsarbeit im Hinblick auf die Betreuung von Kindern mit Migrationshintergrund verbessert werden. Adressat der zusätzlichen finanziellen Mittel sollen diejenigen sein, die auch tatsächlich eine Verbesserung der Kindertagesbetreuung bewirken können. Das sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen.

 

Bereits im Rahmen des Treffens des Ministerpräsidenten mit den LandrätInnen und OberbürgermeisterInnen des Landes Mecklenburg –Vorpommern zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 23. Oktober 2015 wurde vereinbart, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Auslaufen des Betreuungsgeldes zur Unterstützung und Verbesserung der Kindertagesbetreuung auf die Landkreise, Wohnsitzgemeinden und kreisfreien Städte aufgeteilt werden sollen.  Dem folgend erfolgte auch die Formulierung im Vertrag.

 

Zudem teilt das Ministerium für Gesundheit und Soziales im Begleitschreiben (Anlage) zur Übersendung des Zuweisungsvertrages vom 23. März 2016 mit, dass die Mittel nicht zur Substituierung vorgesehen sind.

 

Demnach ist die pauschale  Entlastung der Eltern durch eine Absenkung des Elternbeitrages eindeutig ausgeschlossen.

 

Die Verwaltung hat Ende 2015 die Kindertageeinrichtungsträger befragt, welche Möglichkeiten gesehen werden, zusätzliche Kapazitäten für Flüchtlingskinder in Kindertageseinrichtungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang hatten die freien Träger auch die Möglichkeit, der Verwaltung Anregungen zur Machbarkeit für die vermehrte Aufnahme von Flüchtlingskindern zu geben. Geplant ist, diese Anregungen aufzugreifen und die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen mit den zusätzlichen Mitteln aus der Zuweisung des Landes in die Lage zu versetzen, damit Integrationsarbeit vor Ort gelingen kann.

 

Fazit:

Intention des Landes als Zuweisungsgeber ist die Verbesserung der Kindertagesbetreuung und nicht die Absenkung der Elternbeiträge.

Adressat der Zuweisung sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. die freien Trägern der Jugendhilfe (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) und nicht die Eltern. 

Der Beschlussvorschlag würde gegen die Zweckbindung der Zuweisung der finanziellen Mittel des Landes verstoßen und sollte daher nicht angenommen werden.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zu erwarten sind bestehende und zukünftige Bedarfe bei den freien Trägern der Jugendhilfe (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) zur Kindertagesbetreuung auch im Kontext der zu versorgenden Kinder mit Migrationshintergrund. Diese sind durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen von Entgeltverhandlungen zu verhandeln. Sollten die Mittel des Zuweisungsvertrages nicht zur Finanzierung dieser Versorgung eingesetzt werden, sind hierfür zusätzliche städtische Mittel einzusetzen.

 

Darüber hinaus bleibt darauf hinzuweisen, dass gemäß § 5 des Zuweisungsvertrages entgegen der Bestimmung des Vertrages eingesetzte Mittel zurück zu erstatten sind – verzinst mit 5 v.H. über dem Basiszinssatz nach dem § 247 BGB (aktuell 3,62 v.H.).

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug zum HaSiKo

 

 

 

 

 

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Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.04.2016 - Jugendhilfeausschuss

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11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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18.05.2016 - Bürgerschaft - überwiesen

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31.05.2016 - Jugendhilfeausschuss

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08.06.2016 - Bürgerschaft - überwiesen

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23.06.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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06.07.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben