Dringlichkeitsantrag - 2016/DA/1677

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan zum Punkt Seekanalvertiefung im Seehafen Rostock-Warnemünde gegenüber dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie auf der unter der nachfolgenden Homepage für die Onlinebeteiligung des BMVI (http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/ Bundesverkehrswegeplan2030/StellungnahmeAbgeben/stellungnahme node.html) dahingehend abzugeben, dass die Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock (BVWP Entwurf Anhang 3, S. 180, Lfd. Nr. 11 Projektnummer W 04) statt der gegenwärtig nur vorgesehenen Vertiefung um 1,3 Meter auf 15,8 Meter auf eine Vertiefung um 2 Meter auf von 16,50 Meter erfolgt.

 

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Begründung:

Die im Beschlussvorschlag angestrebte Vertiefung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock auf 16,50 Meter entspricht der aufgrund der natürlichen Untiefen (Kadetrinne, Tiefwasserweg) maximal möglichen Vertiefung für Rostock. Die Erreichung dieser Tiefe ist aber für die zukünftige Nutzung des Seehafens unerlässlich. Würde der Vollausbau nicht erfolgen, wären gerade massegutrelevante Verkehre zukünftig nur eingeschränkt möglich und einen starken Wettbewerbsnachteil gegenüber Häfen wie Danzig mit sich bringen, wo eine entsprechende Tiefe bereits vorhanden ist. Die Vertiefung des Seekanals Rostock auf eine Wassertiefe von 16,50 Metern, ist insgesamt eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Entwicklung des Hafenstandortes Rostock, der derzeit viertgrößte deutsche Hafen, gemessen am Gesamtumschlag und direkter und indirekter Arbeitgeber für 16 000 Beschäftigte in der Region. Der Hafen ist Kernnetzhafen, gleichzeitig ein wichtiger Ausgangspunkt zweier prioritärer Kernnetzkorridore der transeuropäischen Netze und verfügt über leistungsfähige, in der jüngsten Vergangenheit ausgebaute Hinterlandanbindungen und hohe Kapazitätsreserven. Gerade die europäische Bedeutung des Seehafens Rostock (höchste Kategorie) erfordert eine entsprechende Priorisierung im nationalen BVWP. Daher ist folgerichtig eine Einordnung in der höchsten Kategorie VB-E erforderlich – die bisher erfolgte Kategorisierung in der Kategorie VB ist nicht ausreichend.

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Gegenwärtig läuft die offizielle Stellungnahmefrist zum vorgelegten Entwurf des Bundesverkehrswegeplan. Ein Abwarten bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung ist nicht möglich, da dann die Frist für die Stellungnahme abgelaufen sein wird. Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft bis zum 2. Mai 2016

 

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Beschlüsse

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06.04.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen