Stellungnahme - 2016/AF/1648-01 (SN)

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Beratungsfolge

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1. Handelt es sich bei der Auflagenzahl um die in Rostock statistisch erfassten Haushalte? Wenn nein, wie viele Haushalte sind in Rostock statistisch erfasst?

Ja.

 

2. Gibt es eine gesetzliche Pflicht, dass alle Rostocker Haushalte das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt erhalten müssen?

Nein. Die Herausgabe erfolgt auf der Grundlage der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV-DVO) vom 9. Mai 2012 (veröffentlicht im GVOBl. M-V S. 133).

 

3. Aufgrund des Verteilungsmodus als Beilage des Ostsee-Anzeigers erhält ein Teil der Rostocker Haushalte das Amts- und Mitteilungsblatt nicht, weil auf deren Briefkästen der Einwurf von kostenlosen Zeitungen per Aufkleber untersagt wird. Wie hoch ist die tatsächliche Zahl der verteilten Amts- und Mitteilungsblätter in die Briefkästen?

Diese Zahl ist hier nicht bekannt und konnte auch vom Verlag nicht ermittelt werden.

 

4. Welche redaktionellen Möglichkeiten gibt es, um mehr Informationen über die Arbeit der Bürgerschaft im Amts- und Mitteilungsblatt zu platzieren?

Die Redaktion ist immer dankbar für Anregungen aus den Gremien der Bürgerschaft, insbesondere aus den Ausschüssen. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise denkbar, eine Serie über die Arbeit, Aufgaben und Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse zu initiieren.

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Beschlüsse

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06.04.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben