Stellungnahme - 2016/AN/1624-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Bebauung bzw. Nichtbebauung des Baufeldes 1 (Nordbebauung Neuer Markt) eine Beschlussvorlage zur Durchführung eines Bürgerentscheids (Vertreterbegehren gemäß § 20 (3) Kommunalverfassung M-V) vorzulegen.

Der Vorlagetermin für die Bürgerschaft ist so zu wählen, dass der Bürgerentscheid ggf. zusammen mit der Landtagswahl im September 2016 durchgeführt werden kann.

 

 

Stellungnahme:

 

Grundsätzlich wird die Durchführung von Bürgerentscheiden gemäß Kommunalverfassung M-V auch für Themen aus dem Bereich der Stadtentwicklung und Stadtplanung begrüßt.

Hier ist dann abzuwägen, welche Themen im Detail sich für einen Bürgerentscheid inhaltlich und im Sinne des Verfahrensstandes eignen. 

 

Das Quartierblatt 055 Neuer Markt, das der Bürgerschaft am 2. März 2016 zur Entscheidung vorgelegt wurde, ist das Ergebnis eines umfänglichen Planungs- und Beteiligungsprozesses, der kontinuierlich in den letzten 8 Jahren von den Gremien begleitet wurde. Es wurden umfassend Argumente ausgetauscht, das Vorhaben ist stetig gereift wie im Folgenden kurz zusammen gefasst wird. Dieser 8jährige Prozess, der mit viel Aufwand und Kosten verbunden war, würde durch diesen Beschluss deutlich in Frage gestellt werden.

 

1. Beschluss der Bürgerschaft 09.07.2008: (0399/08-BV)

 

Fortschreibung Rahmenplan zum Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock

In diesem Rahmenplan ist die Bebauung der Nordseite als Ziel formuliert.

 

 

 

 


2. Beschluss des Hauptausschusses 28.05.2013: (2013/BV/4393)

 

Aufgabenstellung für die Durchführung des Städtebaulichen Ideenwettbewerbes „Nordseite Neuer Markt“

In dieser Aufgabenstellung ist die Bebauung der Nordseite Bestandteil der Aufgabenstellung. Im Rahmen der Vorbereitung der Aufgabenstellung hat ein Bürgerforum am 25. Februar 2013 stattgefunden. Bei diesem Bürgerforum haben sich anwesende Bürgerinnen und Bürger z. T. sehr kritisch zur Bebauung der Nordseite geäußert. Es wurde erläutert, das auf Grund des Beschlusses zur 2. Fortschreibung des Rahmenplanes die Bebauung der Nordseite Arbeitsgrundlage für den Ideenwettbewerb sei.

 

3. Preisgerichtsentscheidung des zweiphasigen Wettbewerbes 13.November 2013

 

Entscheidung des Preisgerichtes für eine Preisgruppe mit drei Arbeiten, die zur weiteren Bearbeitung empfohlen werden.

 

4. Auswahl eines Entwurfes durch das Preisgericht: September 2014

 

Das Preisgericht hat im September 2014 aus den drei weiter ausgearbeiteten Entwürfen einen ausgewählt. Der Planungs- und Gestaltungsbeirat hat ebenfalls in einer Sondersitzung am 25.9.2014 diesen Entwurf empfohlen.

 

5. Bürgerforum zum Quartierblatt: 27. August 2015

 

Vorstellung des Quartierblattes in der Ausfertigung des angestrebten  Beschlusses 2015/BV/1379.

Starke Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger, vor allem zu den gestalterischen Vorgaben für die Gebäude.

 

 

Aus Sicht des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft ist der gesamte Planungsprozess, der auf dem grundsätzlichen Beschluss zur 2. Fortschreibung des Rahmenplanes beruhte, immer transparent mit den notwendigen Beschlüssen der Bürgerschaft bzw. ihrer Ausschüsse und des Ortsbeirates begleitet worden.

Somit hat ein umfänglicher Planungs- und Beteiligungsprozess stattgefunden.

Zu diesem Zeitpunkt einen Bürgerentscheid  durchzuführen, bedeutet, dass ein durch demokratisch herbeigeführte Beschlüsse der Gremien begleitetes Verfahren sowie ein zeitlich und finanziell umfängliches Verfahren möglicherweise vollständig obsolet wird.

 

Würde das Ergebnis des Bürgerentscheides die Nichtbebauung des Baufeldes 1 sein, so kann nicht einfach dieses Baufeld bei der weiteren Planung entfallen. Die gesamte Quartierplanung müsste den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Der städtebauliche Entwurf ist damit in der Konsequenz für alle Baufelder zu überarbeiten bzw. neu zu entwickeln. Dies hat damit auch Auswirkungen auf die kurzfristig zu entwickelnden Baufelder 4 und 5 (hinter dem Rathaus und der Anbau an den Rathausanbau).

 

Grundsätzlich wird durch die Verwaltung die Auffassung vertreten, das die in der 2. Fortschreibung des Rahmenplanes Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock dargestellt Bebauung der Nordseite des Neuen Marktes städtebaulich sinnvoll ist. Im Rahmen des Gesamtverfahrens wurden auf Grundlage dieser Voraussetzung weitere Rahmenbedingungen wie die Nutzungen und die Gestaltung in einem gemeinsamen Abwägungsprozess mit der Öffentlichkeit und der Politik herausgearbeitet.

 

Die Entscheidung, ob die Nordseite bebaut werden soll, ist eine Entscheidung, die unter Abwägung aller Belange  - und dies ist im Quartierblatt erfolgt – durch die Bürgerschaft getroffen werden muss und nicht in einem Bürgerentscheid. Diese Entscheidung kann nicht auf eine einfache Frage, ob die Nordseite bebaut werden kann, reduziert werden.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

- Kosten für einen Bürgerentscheid

- Planungskosten: Städtebaulicher Wettbewerb und Quartierplanung incl.

  Beteiligungsverfahren:  ca. 250.000 €

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

06.04.2016 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

11.05.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

18.05.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben