Stellungnahme - 2016/AN/1493-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Nach dem Beschlussantrag 2016/AN/1493 soll der Oberbürgermeister beauftragt werden die folgenden Sachverhalte zu klären:

 

1.              Einhaltung der Anforderungen von Punkt III. 3 der Zielvereinbarung vom 01.10.2014

2.              Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der mindestens 7-jährigen späteren Fertigstellung des Theaterneubaus im Gesamtzuschuss

3.              Prüfung des Anliegens des Bildungsministeriums zu einem „Haus der Künste“ in Kooperation mit der Hochschule für Musik und Theater

4.              Einbindung der Theaterstiftung in die Finanzierung

5.              Prüfung von Fördermöglichkeiten bei Bund und EU

6.              Prüfung alternativer Finanzierungsmodelle

7.              Klärung der Bauherreneigenschaft und künftige Eigentümerverhältnisse

8.              Kostenschätzung auf Basis einer Bedarfsplanung

 

Nachfolgend wird hierzu im Einzelnen Stellung genommen:

 

zu 1.

Nach Punkt III. 3 der Zielvereinbarung vom 01.10.2014 war bis zum 31.07.2015 dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein Entwurf zur Zeitplanung für den Theaterneubau zu übergeben. Der Entwurf zur Zeitplanung wurde dem Ministerium mit Schreiben vom 29.07.2015 zugestellt. Die Anpassung des Zeitplanes an aktuelle Entwicklungen ist eine laufende Aufgabe der Verwaltung. Dem entsprechend wird kein Klärungsbedarf gesehen.

 


zu 2.

Mit Gesellschafterbeschluss zur Neustrukturierung der Volkstheater Rostock GmbH vom 29.01.2016 sind die finanziellen Auswirkungen der nach 2018 liegenden Fertigstellung des Theatergebäudes bezogen auf die VTR GmbH berücksichtigt worden. Damit besteht Klarheit zur Finanzierung der VTR GmbH.

 

zu 3.

Die Umsetzung des „Hauses der Künste“ wird im Wesentlichen durch das Betreiberkonzept der Volkstheater Rostock GmbH bestimmt. Deshalb ist die Prüfung zur Schaffung des „Haus der Künste“ wesentlicher Bestandteil der von der VTR-Geschäftsführung für die Konzipierung vorzulegenden Planungsgrundlagen des neuen Gebäudes. In einem ersten Schritt ist mit dem Gesellschafterbeschluss vom 29.01.2016 die Umsetzung des Opernhauses beauftragt. Das Betreiberkonzept des neuen Theatergebäudes auf der Grundlage des Strukturmodells „Opernhaus“ wird nach Vorlage zur Untersetzung des Strukturmodells im Rahmen der Vertragsverwaltung (Zielvereinbarung) gegenüber der VTR-Geschäftsführung beauftragt.

 

zu 4.

Die Einbindung der Theaterstiftung in die Finanzierung bedarf keiner Klärung. Die Einbindung der finanziellen Mittel der Stiftung für den Theaterneubau wird durch den Stiftungszweck bestimmt.

 

zu 5.

Die Prüfung von Fördermöglichkeiten bei Bund und EU wird durch die Verwaltung bei Investitionsvorhaben grundsätzlich geprüft. Einer Beauftragung der Bürgerschaft bedarf es dazu nicht.

 

zu 6.

Die Finanzierung wird im Einklang mit der Kommunalverfassung ausgewählt. Hier werden auch Erfahrungen aus anderen Kommunen, u. a. mit PPP-  Projekten, beachtet.

 

zu 7.

Der Theaterneubau wird durch den KOE realisiert und als Anlagevermögen des Eigenbetriebes verbucht. Damit ist die Hansestadt Rostock Bauherr und Eigentümer des neuen Gebäudes.

 

zu 8.

Jede Gebäudeplanung erfordert auch eine Kostenschätzung auf der Grundlage einer Bedarfsplanung. 

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Finanzielle Auswirkungen:     keine

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.02.2016 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

18.02.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben