Beschlussvorlage - 2016/BV/1501

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Anlage zum Zuwendungsbescheid Nr. 5221.0106.1601 (Anlage 1) zur Umsetzung der Gewährung von Zuwendungen des Sonderfonds für kleine Sportvereine.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2015/BV/0786 der Bürgerschaft vom 09.09.2015

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss 2015/BV/0786 “Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für die Haushaltsjahre 2015/2016 mit Haushaltsplänen und Anlagen“, hier Sonderfonds für kleinere Sportvereine“ vom 9. September 2015 wurde durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Einrichtung eines neuen Produktkontos „Sonderfonds für kleinere Sportvereine“ für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen.

 

Im Investitionshaushalt 2016 wird unter dem Produkt Sportförderung folgende neue Maßnahme eingerichtet:

4042102201600199  -  Zuschüsse an kleine Sportvereine zur Beschaffung von Sportgeräten.

Die Investitionsmaßnahme wird entsprechend §14 (4) GemHVO M-V mit einem einseitigen Deckungsvermerk zu Lasten des Produktkontos 42102.74190041 versehen. Damit sind gegebenenfalls erforderliche Investitionszuwendungen aus den geplanten Mitteln im Finanzhaushalt der Verwaltungstätigkeit gedeckt.


Mit der Einrichtung des neuen Produktkontos wurde das Amt für Schule und Sport der Hansestadt Rostock beauftragt, die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung der Mittelverwendung in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Rostock e. V. der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zur Beschlussfassung vorzulegen.

Nach intensiven Abstimmungsgesprächen zwischen dem Stadtsportbund Rostock e. V. und dem Amt für Schule und Sport der Hansestadt Rostock wird  folgende verwaltungsrechtliche Verfahrensweise der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

Im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung und einer zügigen Ausreichung der Finanzmittel an die Sportvereine der Hansestadt Rostock wird die vollständige Produktsumme von 100.000 EUR mittels eines Bescheides verbunden mit dem Erlass von Auflagen im Rahmen der Sicherstellung der Einhaltung von Nebenbestimmungen gem. § 36 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) ausgereicht.

 

Die Nebenbestimmungen sollen die in der Anlage benannten Kriterien enthalten.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:                                          40

Produkt:                                          42102                            Bezeichnung: Förderung des Sports

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-

zahlungen

2016

54190041/74190041

 

100.000 EUR

 

100.000 EUR

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.04.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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20.04.2016 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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18.05.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Anlage zum Zuwendungsbescheid Nr. 5221.0106.1601 (Anlage 1) zur Umsetzung der Gewährung von Zuwendungen des Sonderfonds für kleine Sportvereine.

 

 

Beschluss Nr. 2016/BV/1501:
 

Umsetzung der Gewährung von Zuwendungen des Sonderfonds 2016
für kleine Sportvereine und andere organisierte Sportgruppen*

 

Die Bürgerschaft beschließt die Anlage zum Zuwendungsbescheid Nr. 5221.0106.1601 zur Umsetzung der Gewährung von Zuwendungen des Sonderfonds für kleine Sportvereine und andere organisierte Sportgruppen.*

 

    * redaktionell angepasst aufgrund Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1501-01 (ÄA) (s. TOP 5.3.1)
 

Anlage:

Anlage zum Zuwendungsbescheid Nr. 5221.0106.1601 - wird nach Überarbeitung beigefügt

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt