Änderungsantrag - 2015/AN/1261-10 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Streichen:

„frühestens ab 2023 zu berücksichtigen.“

 

Dafür einfügen:

„entsprechend der realen Refinanzierungskosten in Abhängigkeit des Baufortschrittes zu berücksichtigen.

Die nicht verbrauchten Mittel aus den angesetzten Refinanzierungskosten von 1,2 Mio. stehen dem Volkstheater Rostock für das jeweilige Wirtschaftsjahr für den Spielbetrieb in Form von Honoraren, Gastspielen etc. zur Verfügung. Eine Finanzierung hierüber von festen Personal ist hingegen ausgeschlossen.“

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Geänderte Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Bearbeitung der Umstrukturierungskonzepte für die Volkstheater Rostock GmbH eine Refinanzierung der Theaterneubaukosten entsprechend der realen Refinanzierungskosten in Abhängigkeit des Baufortschrittes zu berücksichtigen.

Die nicht verbrauchten Mittel aus den angesetzten Refinanzierungskosten von 1,2 Mio. stehen dem Volkstheater Rostock für das jeweilige Wirtschaftsjahr für den Spielbetrieb in Form von Honoraren, Gastspielen etc. zur Verfügung. Eine Finanzierung hierüber von festem Personal ist hingegen ausgeschlossen.

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Beschlüsse

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20.01.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben