Stellungnahme - 2016/AN/1444-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Jede Verringerung des Schadstoffausstoßes ist zu befürworten. Initiativen für mehr Umweltschutz sind zu unterstützen. Dem Antrag kann aus Sicht der Stadtverwaltung gefolgt werden.

Zuständig für die Überwachung der Anlage ist das Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM). Fachaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus in Mecklenburg Vorpommern. Beide Behörden wurden bereits in o.g. Angelegenheit im Rahmen einer Presseanfrage (Ostseezeitung) und einer Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beteiligt – ebenso das Landesamt für Umwelt, Naturschutz u. Geologie.

Nach Informationen des StALU MM wird die Quecksilberkonzentration in der Abluft des Steinkohlekraftwerkes jährlich gemessen. Im Ergebnis wird der erforderliche Grenzwert sicher eingehalten. Für die Konzentration von Arsen gibt es keinen gesetzlichen Grenzwert. Entsprechend wird dieser Parameter nicht gemessen. Hier werden lediglich Jahresfrachten berechnet. Diese Jahresfracht an Arsen betrug im Jahr 2014 38,28 kg.

Die berechnete Jahresfracht an Quecksilber betrug im Jahr 2014 24,59 kg.

 

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Holger Matthäus

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Beschlüsse

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20.01.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben