Stellungnahme - 2015/AN/1429-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Der Antrag dürfte unzulässig sein, da er in ein laufendes Geschäft der Verwaltung eingreift und der Bürgerschaft ihr nicht zustehende Kompetenzen einzuräumen versucht. Die entsprechenden Darlegungen wurden bereits in den Stellungnahmen zu den Anträgen 2015/AN1403 und 2015/AN/1404 gemacht.

 

Davon abgesehen, kann darüber informiert werden, dass in der Sporthalle an der FW See seit dem 28.12.2015 keine Asylsuchenden mehr untergebracht sind.

 

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport 

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Beschlüsse

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20.01.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben