Beschlussvorlage - 2015/BV/1410
Grunddaten
- Betreff:
-
Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplangebiet Nr. 01.WA.183 "Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.12.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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05.01.2016
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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12.01.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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13.01.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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14.01.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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20.01.2016
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Beschlussvorschlag:
Zur Sicherung der Planung wird für das Bebauungsplangebiet Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“ die bestehende Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.
Der § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 werden neu gefasst:
„Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von vier Jahren außer Kraft.
Auf die Vierjahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen.“
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
2012/BV/4110 der Bürgerschaft vom 30.01.2013
2014/BV/0339 der Bürgerschaft vom 28.01.2015
Sachverhalt:
Die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen und die Errichtung von Ferienwohnungen vor allem in Bereichen, die durch Wohnnutzung geprägt sind, können eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines Ortsteils insgesamt gefährden.
Das Strukturkonzept Warnemünde hat die Notwendigkeit der Wahrung eines ausgewogenen Verhältnisses von Ferienwohnungen und Dauerwohnen zum Erhalt eines „urbanen Gleichgewichts“ herausgearbeitet.
Daraus abgeleitet entstand ein dringender Handlungsbedarf zum Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde. Die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes wurde beschlossen. Bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes ist eine Veränderungssperre erlassen worden.
Rechtlich besteht nach § 17 (2) BauGB die Möglichkeit, diese um ein weiteres Jahr zu verlängern, wenn besondere Umstände dies erfordern.
Das B-Planverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Nach einer umfassenden Bestandserfassung von Ferienwohnungen liegen jetzt belastbare Ergebnisse vor, die im Bebauungsplan rechtssicher umgesetzt werden müssen. In dieser rechtssicheren Umsetzung sind die besonderen Umstände begründet.
Es besteht derzeit ein Widerspruch zwischen der geltenden Baunutzungsverordnung und der uneindeutigen Rechtslage mit bereits erfolgten konträren Rechtssprechungen zum Thema Zulässigkeit von Ferienwohnungen.
Um einen rechtssicheren Bebauungsplan mit dem Ziel Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde aufstellen zu können, ist es somit notwendig die Veränderungssperre nochmals um ein Jahr zu verlängern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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