Beschlussvorlage - 2015/BV/1231

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Rostock erteilt Ihre Zustimmung zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden im Land Mecklenburg-Vorpommern zum Betrieb und zur Weiterentwicklung von regionalen und landesweiten Geodateninfrastrukturen.

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Beschlussvorschriften: § 22 (2) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister nimmt nach dem Geoinformations- und Vermessungsgesetz des Landes (GeoVermG M-V) Aufgaben des amtlichen Geoinformationswesens und des amtlichen Vermessungswesens wahr. Danach haben die Träger der öffentlichen Verwaltung unter anderem die bei ihnen vorgehaltenen Geodaten (Informationen mit Ortsbezug) sowie zugehörige Metadaten in Form sogenannter Standarddienste bereitzustellen. Die Dienste müssen Nutzeranforderungen berücksichtigen und über öffentliche Netze verfügbar sein. (§10 GeoVermG M-V)

 

In den Jahren 2010 bis 2014 war die Hansestadt Rostock auf dieser Grundlage zusammen mit den Landkreisen des Landes im EFRE-Förderprojekt „Regionale Geodateninfrastruktur – REGIS.MV“ aktiv.
 

Ziel des Projektes war die Schaffung standardisierter Verfahren zum landesweit einheitlichen Umgang mit ortsbezogenen Informationen der Verwaltung. Es stand damit im unmittelbaren Zusammenhang mit der europäischen Idee zur Schaffung einer einheitlichen europäischen Geodateninfrastruktur (vgl. EU-Richtlinie 2007/2/EG „INSPIRE-Richtlinie“)

 

Ergebnisse des Projektes REGIS.MV waren unter anderem:

-              der Aufbau der offenen Regionalkarte MV www.orka-mv.de;

-              der Aufbau landesweit einheitlicher kommunaler Geodatenbestände für Schulstand-

              orte, Kinderbetreuungseinrichtungen, geografische Bezeichnungen, Bodenrichtwerte

u.a.;

-              die Einbindung dieser Geodaten im Geoportal des Landes www.geoportal-mv.de;

-              die Entwicklung des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems „ALKIS“;

-              die Entwicklung eines Geodatenshops;

-              die Entwicklung eines Datensicherheitskonzeptes für Geodaten.

 

Mit der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Vereinbarung soll die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse gesichert werden. Dazu gehört neben dem Betrieb auch die Weiterentwicklung der im Projekt REGIS.MV entwickelten Lösungen.

 

Die vorliegende Vereinbarung ist weder in der Kommunalverfassung typisiert noch im Regelungsgefüge der Hauptsatzung berücksichtigt. Das eigentlich Bedeutende an dieser Vereinbarung ist nicht der Gegenstandswert der wechselseitig zu erbringenden Leistungen und eingeräumten Rechte, sondern die Auswahl der Vertragsparteien und der Vertragsinhalt.

Der  Vertrag kann nicht als laufendes Geschäft der Verwaltung eingeordnet werden. Allerdings auch nicht als klassische Angelegenheiten der Gemeindevertretung, da es sich nicht um klassische freiwillige Aufgaben handelt - vielmehr um eine Kooperation im Rahmen gesetzlich zugewiesener Aufgaben.

 

Diese Kooperationsvereinbarung soll der Bündelung der fachlichen Kompetenzen, der Vermeidung von Mehrfachaufwand und mit der Entwicklung gleicher Verfahren für gleiche Aufgaben der Harmonisierung der Geoinformationslandschaft im Nutzerinteresse dienen. Die Kooperation ist darüber hinaus eine wichtige Grundlage für die abgestimmte Zusammenarbeit der Kreise und kreisfreien Städte mit anderen Akteuren auf kommunaler sowie auf Landes- und Bundesebene.

 

Für die künftige Zusammenarbeit wird mit der Vereinbarung ein Budgetrahmen vertraglich definiert. (§2 Abs.2 i. V. m. Anlage 2) Der Aufwand wird durch alle Vertragspartner zu gleichen Teilen getragen. Die jährliche Mittelbereitstellung bleibt dabei vollständig Gegenstand der städtischen Budgethoheit. Die Hansestadt Rostock stellt die Mittel für das erste Vertragsjahr gemäß Haushaltsplanung bereit.

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Mittelbedarf für das Jahr 2016 soll entsprechend der Haushaltsplanung des Teilhaushalts 62 wie folgt gedeckt werden:

 

-              für investive Maßnahmen aus dem Konto 51108 7841 000 „Auszahlung für sonstige

              immaterielle Vermögensgegenstände“ in Höhe von 6.600,- EUR

-              für Veraltungstätigkeit aus dem Konto 51108 7624 3010 „Datenverarbeitung -               Unterhaltung Software, Updates, Wartungsverträge“ in Höhe von 3.400,- EUR

 

Im Finanzplanzeitraum 2017 - 2018 sind die finanziellen Mittel bereits eingearbeitet.

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

22.10.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.11.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen