Informationsvorlage - 2015/IV/1159

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss der Bürgerschaft haben festgelegt, dass den Ausschüssen durch die Stadtverwaltung monatlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet wird.

 

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage der Sachstandsbericht der VTR GmbH für den Monat August 2015 übergeben. Die Berichterstattung erfolgt per 31.08.2015.

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der von der Gesellschafterversammlung am 18.03.2015   beschlossenen Wirtschaftsplanung für das Jahr 2015.

 

Das kumulierte Ergebnis erreicht per 31.08.2015 einen Wert von -406 TEUR. Damit weicht das Ergebnis um – 388 TEUR ab. Ursache der negativen Zielabweichung ist die gegenüber dem Planansatz nicht realisierte Betriebsleistung (- 692 TEUR), der ein um 304 TEUR geringerer Betriebsaufwand gegenüber steht.

Die nicht realisierte Betriebsleistung ergab sich aus den bis August liquiditätsseitig nicht benötigten und deshalb vorerst von der Hansestadt Rostock nicht gezahlten oder nicht ertragswirksamen Zuschüssen (823 TEUR und 114 TEUR).  Positiv wirkten dagegen die Übererfüllung der geplanten Umsatzerlöse um 30 TEUR, die zusätzlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in Höhe von 208 TEUR und der sonstigen Erträge in Höhe von 9 TEUR.

Der geringe Betriebsaufwand ist im Wesentlichen auf die Ergebnisse bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 323 TEUR ohne Einstellung in den Sonderposten), dem Personalaufwand (- 266 TEUR) sowie den Abschreibungen (+ 202 TEUR) und den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+ 83 TEUR) zurückzuführen.

Der zum 31.08.2015 in Höhe von -406 TEUR ausgewiesene Jahresverlust ergibt sich auch durch die Planbestandteile, die nicht unterjährig, sondern erst mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2015 gebucht werden.

 

Das betrifft insbesondere die aktivierten Eigenleistungen, die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens sowie die


Einstellung in den Sonderposten. 

 

Nach der Vorschau zum 31.12.2015 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 8 TEUR erwartet. Das entspricht einer negativen Plan-Ist-Abweichung in Höhe von 2 TEUR.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.09.2015 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

20.10.2015 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben