Beschlussvorlage - 2015/BV/1137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Zustimmung zur Annahme der Spenden an das Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von insgesamt 1.915 Euro gemäß der der Beschlussvorlage beigefügten Aufstellung wird erteilt.

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Beschlussvorschriften:              § 6 (3) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock,
§ 44 Abs. 4 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

Sachverhalt:

Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.07.2015 bis 31.07.2015 Spenden über insgesamt 1.915 Euro mit einem Einzelwert von je 100,00 Euro bis 1.000,00 Euro von verschie­denen Spendern gemäß der beigefügten Aufstellung erhalten.

 

Nach der Geschäftsanweisung der Hansestadt Rostock über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von je 100,00 Euro bis 1.000,00 Euro durch den Hauptausschuss der Hansestadt Rostock zu treffen.

 

Die Gelder sind jeweils mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung im Verwendungszweck auf den Bankkonten des Klinikums und Hospizes eingegangen. Für die Spender, die bisher um eine Spendenbescheinigung gebeten haben, liegen die Adressdaten vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabeordnung“ ist eingeholt worden. Die Adressen der weiteren Spender sind derzeit nicht bekannt.

 

Die Zuwendungen werden durch das Klinikum Südstadt Rostock unmittelbar für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO verwendet.

 

Finanzielle Auswirkungen:              

Einnahmen des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von 1.915 Euro

 

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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:    keiner

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.10.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen