Informationsvorlage - 2015/IV/1105

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

bereits gefasste Beschlüsse:

- Nr. 2014/AN/5496 vom 14.05.2014 zur Schaffung einer Trainings- und Wettkampfanlage des FSV NordOst e.V. und anderer Vereine des Fußballbreitensports,

 

- Nr. 2015/BV/0758 zum Sportstättenentwicklungsplan der Hansestadt Rostock - 3. Fortschreibung

 

Vorliegende zurückgestellte Beschlussvorlage:

-          Nr. 2014/BV/0119 zur Schaffung einer Trainings- und Wettkampfanlage des FSV NordOst e.V. und anderer Vereine des Fußballbreitensportes

-           

Sachverhalt:

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 14. Mai 2014 (Nr. 2014/AN/5496) wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, „ob und wann in Dierkow-Neu ein geeigneter Platz für eine Trainings- und Wettkampfanlage des FSV NordOst e.V. und anderer Vereine des Fußballbreitensports geschaffen werden kann.

 

Entsprechende Prüfverfahren hatten ergeben, dass ausreichend große und infrastrukturell ausreichend geeignete Flächen dafür nur sehr eingeschränkt vorhanden sind. Im Wesentlichen verblieb nach Abschluss aller Untersuchungen nur die an die Sporthallen in der Walter-Butzek-Straße  angrenzende Fläche ehemaliger Schulstandorte.

 

Davon ausgehend wurde die Erstellung einer Machbarkeitsprüfung zur Realisierung einer Wettkampf- und Trainingsanlage für den FSV NordOst e.V. und anderer Sportvereine in Form eines normgerechten Großspielfeldes „Fußball“ auf dem Gelände des zwischenzeitlich zurück gebauten Ernst-Barlach-Gymnasiums in der Walter-Butzek-Straße im Stadtteil Rostock Dierkow-Neu umgesetzt.

 

In deren Ergebnis liegt zur Errichtung dieser Trainings- und Wettkampfanlage nunmehr eine umfangreiche, in ihren  Ausführungen sehr weitreichende Studie vor. In der Folge wurde eine Bauvoranfrage in Verbindung mit einer erforderlichen schalltechnischen Begutachtung veranlasst. In dem Bescheid zur Bauvoranfrage wurde die Nutzung für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb insofern eingeschränkt, als dass Punktspielbetriebe ausgeschlossen waren. Dagegen musste im Interesse der künftig nutzenden Vereine Widerspruch eingelegt werden.

Im Zusammenwirken der zu beteiligenden Fachämter wurden umsetzbare Lösungsansätze aufgezeigt, welche sowohl den Interessen des Sportes als auch denen der angrenzenden Nachbarschaft Rechnung tragen.

 

Zusammenfassend wurden dabei die Regelungen festgelegt, keine Beschallungsanlage auf der Sportanlage zu betreiben, den Trainingsbetrieb auf Werktags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr und den Spielbetrieb Sonn- und Feiertags auf die Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu begrenzen. Weiterhin wurde festgelegt, die Dauer für Punktspiele werktags auf 5,5 h und an Sonn- und Feiertagen auf 4 h zu begrenzen.

 

Diese Einschränkungen in der Nutzbarkeit der Wettkampf- und Trainingsanlage für den FSV NordOst e.V. am Standort in der Walter-Butzek-Straße wurden mit dem Verein kommuniziert und sind mit Protokoll vom 13.11.2014 gemeinsam bestätigt worden.

Auf Basis dieser akzeptanzfähigen Einschränkungen der Nutzungsdauer wurden nachfolgend zwei weitere ergänzende Schallschutzgutachten erstellt, welche die Grundlage einer nochmaligen Bauvoranfrage zur Errichtung dieser Trainings- und Wettkampfanlage in der Walter-Butzek-Straße darstellen.

 

Mit Vorbescheid des Bauamtes vom 13.07.2015 wurde nunmehr festgestellt, dass die Errichtung eines „Großspielfeldes Fußball mit Kunstrasen“ aus planungsrechtlicher Sicht zulässig ist.

 

Die beantragte und für den Spielbetrieb des Fußballvereins zwingend erforderliche Errichtung einer Flutlichtanlage ist gemäß des vorbenannten Bescheides allerdings nur dann zulässig, wenn hierdurch keine geschützten Arten beeinträchtigt, werden.

 

Gemäß Hinweispunkt 3 dieses Vorbescheides könnten besonders streng geschützte Tierarten wie Fledermäuse und Singvögel durch den Betrieb von Flutlicht auf der Sportanlage betroffen sein. Um auch hierzu eine entsprechend erforderliche Ausnahmegenehmigung zu erwirken, wird nunmehr mit einem Gutachten der Einfluss dieser Flutlichtanlage auf die zu schützenden Tierarten untersucht.

 

Bei Vorlage dieses Gutachtens, sowie einer ggf. positiv beschiedenen Ausnahmegenehmigung wird nachfolgend ein entsprechender Antrag zur Errichtung eines Großspielfeldes Fußball inklusive aller erforderlichen baulichen Anlagen in der Walter-Butzek-Straße eingereicht werden.

 

Sofern dann das Baurecht erteilt wird, ist die Realisierung dieser Maßnahme entsprechend des Wirtschaftsplanes des EigenbetriebesKommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE)  für das Jahr 2018 mit einem zur Zeit ausgewiesenen Gesamt­investitionsvolumen von prognostizierten Kosten in Höhe von 1.185.000 EUR vorgesehen. Hierbei wurde diese Maßnahme gleichwohl in die im Rahmen der Städtebauförderung (SOS und SUB) für die Jahre 2015 bis 2019 abgestimmte Prioritätenliste aufgenommen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.10.2015 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

13.10.2015 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

21.10.2015 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport

Erweitern

22.10.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

22.10.2015 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

04.11.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben