Beschlussvorlage - 2015/BV/1006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Für das Gebiet entlang der Neubrandenburger Straße in Brinckmansdorf soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird begrenzt:

im Norden: - südlich der Bahnlinie Rostock-Stralsund im Bereich Haltepunktes

                   Kassebohm,

im Osten:    - entlang des Kassebohmer Weges, Heinrich-Vogeler Straße,

                 nordwestlich des Wohngebietes Kassebohm bis zum südlichen

                  Grundstücksende der ehemals neuen Molkerei

im Süden:   - Grundstücksgrenze der ehemals neuen Molkerei

im Westen: -  entlang der Neubrandenburger Straße (L 191/B 103) bis zum

                              Bahnübergang

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

--

 

Sachverhalt:

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist vor allem die Neuordnung der großen Brachflächen südlich der Bahnlinie, die derzeit einen städtebaulichen Missstand am südöstlichen Ortseingang von Rostock darstellen und die Umwidmung von Gewerbegebiets- in Wohnbauflächen.

 

Die gesamten Flächen sind mit den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr. 12.GE.68 „Gewerbegebiet Kassebohm“ im nördlichen Teil und Nr. 12.GE.76 „Molkereigenossenschaft Küstenland“ im südlichen Teil überplant.

Ein großer Teil der Gewerbegebiete steht bis heute leer bzw. weist einen schlechten bis ruinösen Zustand auf (ehem. Betonwerk). Die erforderliche innere Erschließung des Gewerbegebietes konnte bis heute nicht realisiert werden. Die alte Molkerei wurde bereits abgerissen, für die neue Molkerei, ließ sich trotz intensiver Suche des Eigentümers (DMK  Deutsches Milchkontor GmbH) keine Nachnutzung finden.

 

Die Stadt strebt daher an, die gewerblichen Flächen im nördlichen Teil neu zu ordnen und für eine Neuerschließung und Neubebauung vorzubereiten. Der Freihaltebereich für eine mögliche Südosttangente zwischen L 191/B 103 und L 110 (Tessiner Straße) ist dabei zu berücksichtigen. Aufgrund des einzuhaltenden Immissionsschutz-Abstandes zur Bahn und der geplanten Tangente ist dieser nördliche Bereich nach wie vor überwiegend für eine gewerbliche Nutzung geeignet. Dabei sind die Gewerbebetriebe hinsichtlich ihrer Emissionen auf benachbarte Wohngebiete einzuschränken (GEe nach § 8 BauNVO, ggf. Mischgebiete nach § 6 BauNVO im Übergang zu Wohnbauflächen nach § 4 BauNVO).

Der Haltepunkt Kassebohm soll außerdem neu gestaltet und Park+Ride-, sowie Bike+Ride-Parkplätze sollen berücksichtigt werden.

 

Der gewerbliche Bereich der alten und neuen Molkerei soll insgesamt als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO überplant werden, um in der Hansestadt dringend benötigte Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen. Im direkten Anschluss an das Wohngebiet Kassebohm sollen dabei vorwiegend Flächen für eine Einfamilienhausbebauung neu erschlossen werden. Entlang der Neubrandenburger Straße (L 191) sollen mehrgeschossige Wohnhäuser entstehen können, die ggf. auf spezielle Wohnzwecke (z.B. altengerechtes Wohnen, alternative Wohnformen) ausgerichtet werden.

Dabei sind im Verfahren die Notwendigkeit der Errichtung von sozialen Einrichtungen zu prüfen (z.B. einer Kindertagesstätte).

 

Vorhandene Wohngebäude und z.T. Gewerbebetriebe genießen Bestandsschutz und sind in die Planung zu integrieren.

Die Verkehrserschließung des Plangebietes sowie die Ver- und Entsorgung sind insgesamt neu zu regeln. Zwischen dem Kassebohmer Weg und der Neubrandenburger Straße soll eine Verbindungsstraße hergestellt werden. Fuß- und Radwegebeziehungen in die Umgebung sind zu berücksichtigen.

Insgesamt können, vorbehaltlich der weiteren Planung, etwa 8 ha – 9 ha Wohnbauflächen sowie ca. 4 ha – 5 ha Gewerbe- und Mischgebietsflächen ausgewiesen werden.

Die von Süden aus dem Wohngebiet Kassebohm kommende Grünachse soll als breiter Grünstreifen vom Südosten des Plangebietes über den begrünten Wall östlich der Fläche „neue Molkerei“ in nordöstliche Richtung fortgesetzt werden.

 

 

Da es sich bei der vorliegenden Planung um die „Wiedernutzbarmachung von Flächen“ handelt, soll der Be-bauungsplan als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Im „beschleunigten Verfahren“ kann von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden. Die  Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB erfolgte und hat die Möglichkeit des Verfahrens nach § 13 a BauGB bestätigt. Der entsprechende Prüfbogen liegt vor.

Ein großer Teil der Flächen ist bereits versiegelt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt bzw. eine Beeinträchtigung von Schutzgütern sind mit der beabsichtigten Planung von Wohnbauflächen im Gegensatz zu bisher vorhandenen Gewerbeflächen nicht zu erwarten. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der Grünordnung ist ein Begleitplan der grünordnerischen Belange zu erarbeiten, dessen wesentliche Inhalte als Festsetzungen in den Bebauungsplan integriert werden. Darüber hinaus sind ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Immissionsschutzgutachten zu Verkehrslärm und gewerblichen Emissionen, Altlastengutachten usw. zu erarbeiten.

 

Die Vorstellung der Planungsabsichten erfolgte durch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in der Ortsbeiratssitzung Brinckmansdorf am 02.06.2015.

 

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren an dieser Stelle geändert. Der Aufstellungsbeschluss dazu wurde bereits in der Bürgerschaftssitzung am 07.11.2012  gefasst (2012/BV/3846).

 

Das zu überplanende Gebiet hat  eine Flächengröße von ca. 18 ha.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Teilhaushalt: 61

Produkt: 51102              Bezeichnung: Stadtentwicklung und städtebauliche Planung

Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2015

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

51.156,60 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

 

 

51.156,60 €

 

2016

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

25.578,30 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

 

 

25.578,30 €

 

2017

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

8.526,10 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

 

 

8.526,10 €

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.08.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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01.09.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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01.09.2015 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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03.09.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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09.09.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen