Antrag - 2015/AN/0946

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Präsident der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock wird beauftragt, in dem beim Verwaltungsgericht Schwerin zum Az. 1 A 2083/13 anhängigen Klageverfahren die Erledigung der Hauptsache zu erklären.

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Beschlussvorschriften:

§ 28 Abs. 4 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2013/AN/5030

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 27.04.2015 hatte das Verwaltungsgericht Schwerin gefordert eine Entscheidung der zwischenzeitlich neu gewählten Bürgerschaft herbeizuführen, ob das o.g. Klageverfahren fortgeführt werden soll.

In dem o. g. Verfahren geht es um die Frage der Rechtmäßigkeit des Beschlusses der Bürgerschaft vom 06.11.2013 zur Beschlussvorlage Nr. 2013/AN/5030, mit welchem der Oberbürgermeister aufgefordert wurde, die mit Organisationsverfügung Nr. 29/2013 vorgenommenen Strukturänderungen (u.a. Bildung Hauptamt und Verlagerung in den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters) wieder rückgängig zu machen.

Das hierzu ebenfalls eingeleitete Eilverfahren vor dem VG (Az. 1 B 893/13) blieb seinerzeit ohne Erfolg, da das Gericht keinen Eilbedarf sah. Es stellte insofern in seinem Beschluss vom 24.01.2014 maßgeblich darauf ab, dass die Beigeordnetenstellen der Senatsbereiche 2 und 3 damals nicht besetzt waren, Stellenbesetzungen aber demnächst bevorstünden. Da in diesem Zuge dann mit einer völlig neuen Verwaltungsstruktur zu rechnen sei, hielt es das Gericht damals nicht für angezeigt, eine Entscheidung in der Sache zu treffen.

 

Diese Stellen sind nun besetzt. Die Senatoren haben sich mittlerweile eingearbeitet und sollen ihre Arbeit ohne Verunsicherung ungestört fortführen. Aus diesem Grund soll auf eine gerichtliche Klärung und Weiterführung des Streites verzichtet werden.


 

 

 

Das noch anhängige Hauptsacheverfahren muss daher nicht mehr fortgesetzt werden.

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Dr. Wolfgang Nitzsche

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Beschlüsse

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03.06.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen