Änderungsantrag - 2014/BV/0233-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Uferbereich Oberwarnow Teilraumszenario 2 „Östlicher Uferbereich“  Maßnahmebereich 10  (S.78)

Bei der Klärung der bau- und vertragsrechtlichen Situation der Bootshäuser einschl. Erschließung sowie Ver- und Entsorgung ist bei geplantem Rückbau von bisher nicht genehmigten baulichen Anlagen zu berücksichtigen, dass geforderte Rückbauten sozialverträglich und in einer angemessenen/zumutbaren Frist erfolgen können. Anträge auf nachträglich zu erteilenden Baugenehmigungen gem. § 35 BauGB bzw. befristete Nutzungen sind zu prüfen.

 

Begründung:

Die benannten Entwicklungsziele sind ausdrücklich zu begrüßen, insbesondere weil eine punktuelle Erschließung des Uferbereiches für die Öffentlichkeit angestrebt wird. Es sind aber auch die Interessen des Vereins und seiner langjährigen Mitglieder/Pächter zu berücksichtigen. Geplante und begründete Rückbaupläne, auch für jahrzehntelang genutzte nicht genehmigte bauliche Anlagen, dürfen u. E. nicht dazu führen, dass Pächter in unangemessenen Zeiträumen ihre Grundstücke verlassen müssen.

 

Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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23.04.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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28.04.2015 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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06.05.2015 - Bürgerschaft - abgelehnt