Beschlussvorlage - 2015/BV/0764

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme der Sachzuwendung in Form von
zwei Werken (1.800 Euro und 1.200 Euro) von Kate Diehn-Bitt zugunsten der Kunsthalle Rostock mit einem Gesamtwert von 3.000,00 EUR.

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Beschlussvorschriften:

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

Sachverhalt:

 

Die Kunsthalle der Hansestadt Rostock erhielt am 24.02.2015 von Andreas Schael eine Sachzuwendung in Form von zwei grafischen Arbeiten.

 

Titel:                             o.T ( Frauenbildnis)

Jahr:                            1931

Technik:               Schwarze Kreide auf Papier

Verzeichnis:               Z 70

Maße:                             44,3 x 44,7 cm

Wert: 1.800 Euro

 

Titel:                            Zwei Akte( für Peter Paul Diehn)

Jahr:                            1935

Technik:              Rohrfeder/ Tusche auf Papier

Verzeichnis:               Z154

Maße:                             50 x 32 cm

Wert: 1.200 Euro

 

Gesamtwert der Schenkung: 3.000 EUR

 

 

Der Wert der Sachzuwendung entspricht dem Erhaltungszustand und der Marktgängigkeit.

 

Die Verwendung der Sachzuwendung erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO zur Förderung von Kunst und Kultur.

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Finanzielle Auswirkungen:                                          keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:              keinen

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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03.06.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen