Informationsvorlage - 2015/IV/0735

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Beratungsfolge

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Vorschriften:

 

§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

 

Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss der Bürgerschaft haben festgelegt, dass den Ausschüssen durch die Stadtverwaltung monatlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet wird.

 

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage der Sachstandsbericht der VTR GmbH für den Monat Februar 2015 übergeben. Die Berichterstattung erfolgt per 28.02.2015.

Der Plan-Ist-Vergleich setzt auf den vom Aufsichtsrat am 25.11.2014 * der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlenen Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 auf. Ein Gesellschafterbeschluss liegt hierzu noch nicht vor.

 

Mit dem kumulierten Ergebnis per 28.02.2015 in Höhe von - 667 TEUR liegt eine negative Abweichung von 526 TEUR vor. Ursache für die negative Zielabweichung ist die gegenüber dem Planansatz nicht realisierte Betriebsleistung (- 639 TEUR), der ein geringerer Betriebsaufwand in Höhe von 113 TEUR entgegensteht.

Die nicht realisierte Betriebsleistung ergab sich aus den bis Februar liquiditätsseitig nicht benötigten und deshalb vorerst von der Hansestadt Rostock nicht gezahlten Zuschüssen (750 TEUR). Positiv wirkte dagegen die Übererfüllung der geplanten Umsatzerlöse um 32 TEUR, die zusätzlichen Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in Höhe von 78 TEUR und der sonstigen Erträge in Höhe von 1 TEUR.

Der geringe Betriebsaufwand ist im Wesentlichen auf die Ergebnisse bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 108 TEUR ohne Einstellung in den Sonderposten), den Aufwendungen für bezogene Leistungen (- 9 TEUR) sowie dem Personalaufwand (- 73 TEUR) und den Abschreibungen (+ 77 TEUR) zurückzuführen.

 

Der zum 28.02.2015 in Höhe von - 667 TEUR ausgewiesene Jahresüberschuss ist auch auf die Planbestandteile zurückzuführen, die nicht unterjährig, sondern erst mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2015 gebucht werden. Das betrifft insbesondere die aktivierten Eigenleistungen, die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens sowie die Einstellung in den Sonderposten. 

 

Nach der Vorschau zum 31.12.2015 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 9 TEUR erwartet. Das entspricht einer negativen Plan-Ist-Abweichung in Höhe von 1 TEUR.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.04.2015 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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23.04.2015 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben