Stellungnahme - 2015/AN/0678-01 (SN)

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Beratungsfolge

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zu Punkt 1. Beschlussvorschlag

Der Neue Friedhof als Standort für einen „Gedenkort für die Opfer des Stalinismus und der SED-Diktatur“ ist abzulehnen, da es keine inhaltlichen oder räumlichen Bezüge gibt.

 

zu Punkt 2. Beschlussvorschlag

Auf die Dokumentations- und Gedenkstätte in der ehemaligen U-Haft der Staatssicherheit wird im Antrag hingewiesen. Am ehemaligen Hauptgebäude der Bezirksverwaltung der Staatssicherheit in der August-Bebel-Straße – heute Landgericht – erinnert eine Gedenktafel an die Opfer der Stasi und die Übernahme des Gebäudekomplexes durch das Bürgerkomitee am 4. Dezember 1989.

Eines weiteren Gedenkortes bedarf es nicht.

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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25.02.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben