Beschlussvorlage - 2015/BV/0658

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt einen Vertreter der Hansestadt Rostock in den Aufsichtsrat der Volkstheater Rostock GmbH (VTR), mit Wirkung vom 01.03.2015.

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Beschlussvorschriften:

§ 32 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält an der Volkstheater Rostock GmbH (VTR) unmittelbar 100 % der Gesellschaftsanteile.

 

Nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der VTR besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern.

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 02.07.2014 mit Beschluss Nr. 2014/BV/5635  Herrn Holger Kießling für die Fraktion UFR/FDP in den Aufsichtsrat der VTR gewählt.

 

Herr Holger Kießling hat mit Schreiben vom 30. 01 2015 gegenüber der UFR/FDP-Fraktion und der Aufsichtsratsvorsitzenden der VTR erklärt, dass er von seinem Amt im Aufsichtsrat der VTR zurücktritt.

Nach § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der VTR kann ein Mitglied des Aufsichtsrates sein Amt unter Einhaltung einer Frist von einem Monat niederlegen. Damit endet die Aufsichtsratstätigkeit von Herrn Holger Kießling am 28.02.2015.

 

Dieser Sitz des Aufsichtsrates ist neu zu besetzen.

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Beschlüsse

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25.02.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben