Stellungnahme - 2015/AN/0610-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:                                  keine

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:                         keine

 

 

Sachverhalt:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion, Belange des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE) in die Zuständigkeit ausgewählter beratender Fachausschüsse  zu übertragen, wird von mir begrüßt.

 

Mit der gewachsenen Bedeutung des Eigenbetriebes KOE ist es geboten, dass die Kommunikation des Eigenbetriebes über die Vorlage entsprechender Geschäftsvorgänge in die Fachausschüsse der Bürgerschaft intensiviert und die Stellung des Ausschusses für Wirtschaft- und Tourismus als beratenden Betriebsausschuss gestärkt wird.

 

Mit der vorgesehenen Beratungsfolge entsprechend der im Antrag ausgewiesenen  Wertgrenzen wird in den Fachausschüssen deren Einvernehmen mit den Vorlagen des Eigenbetriebes hergestellt. Zu einer Beschneidung der Entscheidungsbefugnisse des Hauptausschusses kommt es nicht.

 

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Beschlüsse

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28.01.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben