Dringlichkeitsantrag - 2015/DA/0637

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Kündigung der 16 Parzellen der Kleingartenanlage "Erlengrund" in Markgrafenheide unverzüglich zurückzunehmen. Alle notwendigen Schritte sind einzuleiten.

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Sachverhalt:

Auf der öffentlichen Ortsbeiratssitzung am 21.01.2015 haben betroffene Mitglieder der Kleingartenanlage über die Anfang des Jahres 2015 erfolgte Kündigung informiert. Die erfolgten Kündigungen wurden nicht vorher angezeigt. Die Pächter haben erhebliche finanzielle Mittel in die baulichen Anlagen investiert.

 

In der Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen und Torfbrücke vom 22.03.2006 wurde allen Kleingärten in Markgrafenheide eine Bestandsgarantie von mindestens 15 Jahren gegeben. "An den Pachtverträgen mit dem Verband der Gartenfreunde e.V. gibt es nichts zu rütteln" versicherte der damalige Leiter des Amtes für Stadtplanung und Stadtentwicklung, Herr Christoph Weinhold. Eine Kündigung ist mithin bis 2021 nicht angezeigt.

 

Die Mitglieder des Ortsbeirates haben einen einstimmigen Beschluss gefasst. Die Rechtmäßigkeit der Kündigung wird kritisch hinterfragt. Über beabsichtigte Veränderungen im Flächennutzungsplan gibt es keine Information.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

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28.01.2015 - Bürgerschaft - überwiesen

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17.02.2015 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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19.02.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

 

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25.02.2015 - Bürgerschaft - vertagt

 

(Erweiterung Tagesordnung  in Sitzung Bürgerschaft 28.01.2015 nicht bestätigt,
weiterhin Behandlung im Bau- und Planungsausschuss und im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung erbeten)

 

- vertagt, da noch Gespräche mit den Betroffenen geführt werden
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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17.03.2015 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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09.04.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

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28.04.2015 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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26.05.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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28.05.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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03.06.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Kündigung der 16 Parzellen der Kleingartenanlage "Erlengrund" in Markgrafenheide unverzüglich zurückzunehmen. Alle notwendigen Schritte sind einzuleiten.

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2015/DA/0637-03 (ÄA) (s. TOP 8.1.3) entfällt die Abstimmung zum Beschlussvorschlag des (Dringlichkeits-)Antrages.

 

 

Beschluss Nr. 2015/DA/0637:

 

Parzellenkündigungen in der Kleingartenanlage "Erlengrund"

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bezogen auf die erfolgten 16 Parzellenkündigungen der Kleingartenanlage „Erlengrund“ in Markgrafenheide, ein gerichtliches Musterverfahren zu führen.
Im Rahmen dieses Klageverfahrens sind die wechselseitigen Rechtsauffassungen gerichtlich zu klären. Bis zum Abschluss des Verfahrens werden die ausgesprochenen Kündigungen aufrechterhalten, Räumungsklagen sind bis zur Entscheidung nicht durchzuführen.
 

Sollte sich im Rahmen dieses Musterverfahrens herausstellen, dass die ausgesprochenen Kündigungen rechtswidrig sind, wird der Oberbürgermeister beauftragt, den gekündigten Kleingärtnern schriftlich mitzuteilen, dass aus den erklärten Kündigungen keine Rechte mehr hergeleitet werden.