Antrag - 2015/AN/0630

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Zielvereinbarung vom 24.09.2014 zwischen der Hansestadt Rostock und dem Land Mecklenburg-Vorpommern zum Volkstheater Rostock, die strukturelle Entscheidungen zum Zwecke des Auskommens mit öffentlichen Zuweisungen in Höhe von jährlich 16.6 Millionen Euro bis 2020 einforderte, fasst die Bürgerschaft folgende Beschlüsse:

 

  1. Spartenstruktur

1.1     Das Volkstheater Rostock ist und bleibt ein in vier Sparten produzierendes Theater.

1.2    Zusätzliche Sparten wie das Bürger- und Puppentheater werden nur umgesetzt, wenn der jährliche Wirtschaftsplan dies hergibt. Der Aufsichtsrat der VTR GmbH trifft hierzu die Entscheidung. Entsprechend Zielvereinbarung ist bezüglich des Puppentheaters vor allem an Kooperationen zu denken.

1.3    Anstelle einer Spartenschließung kann bei Bedarf eine strukturelle Änderung der Produktionsform erfolgen, von der festen Ensemblestruktur hin zum flexiblen Produzieren mit Gästen, die produktionsbezogen beschäftigt würden. Die Sparte verbliebe mit erforderlichen Ressourcen am Hause.

 

  1. Personalstruktur

2.1     Betriebsbedingte Kündigungen werden ausgeschlossen.

2.2   Im Falle des Ausscheidens von Mitarbeitern ist das Erfordernis einer Stellen-Nachbesetzung vertieft zu prüfen. Zwingend erforderliche Neubesetzungen sind möglichst kostengünstiger vorzunehmen. 

2.3   Im Falle einer Änderung der Produktionsform einer Sparte wird eine maximale Zahl von Neuproduktionen durch die VTR GmbH zugesichert.

 

 

 

 

 

  1. Tarifstruktur

3.1    Der Austritt aus dem Deutschen Bühnenverein bleibt bis 2020 (Laufzeit der aktuellen Zielvereinbarung) bestehen.

3.2   Eine Entscheidung über die eventuelle Rückkehr zum Flächentarif ist im Jahr 2019 durch die Bürgerschaft zu treffen.

3.3   Die Geschäftsführung der VTR GmbH wird beauftragt, alle tarifrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, unter der Voraussetzung, dass sowohl Lohndumping als auch eine überproportionale Belastung unterer Gehalts-/ Lohngruppen ausgeschlossen ist.

 

  1. Gästestruktur

Sollten alle o. g. strukturellen Maßnahmen nicht den erhofften und erforderlichen Konsolidierungseffekt zur Deckelung des öffentlichen Zuschusses in Höhe von 16,6 Mio. Euro erbringen, sind die flexiblen Budgets entsprechend anzupassen.

 

  1. Neubau

5.1  Bis zum Mai 2015 trifft die Bürgerschaft eine Entscheidung über den Standort des Theaterneubaus.

5.2 Entsprechend Zielvereinbarung unterbreitet die Stadtverwaltung der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage zur Zeitplanung für Gebäudeplanung und Kostenermittlung. Die Vorlage ist so rechtzeitig einzubringen, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 08.07.15 eine Entscheidung treffen kann.

5.3 Über evtl. Mietkosten, die der VTR GmbH zugewiesen werden, trifft die Bürgerschaft im Jahr 2018 eine Entscheidung.

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Sachverhalt:

 

Inhalte der Zielvereinbarung und Ministerschreiben vom 20.01.2015

Mit der am 24.09.14 durch die Bürgerschaft beschlossenen Zielvereinbarung hat sich die Hansestadt Rostock verpflichtet, einen Strukturbeschluss zur Volkstheater Rostock GmbH zu fassen, der

  • den Erhalt eines eigenständigen Theaters in Rostock und die Zukunftssicherung der VTR GmbH ermöglicht und zugleich
  • den Gesamtbetrag öffentlicher Mittel für die Theaterbetreibung bis zum Jahr 2020 maximal in Höhe des aktuellen Niveaus gewährt.

 

Zur Sicherung dieser Zielstellung sollten Kooperationen, Leistungsaustausch und Leistungseinkauf gehören. Ebenso sollte das actori-Gutachten mit unterschiedlichen Spartenmodellen sowie Umstufungs- und Reduzierungsvarianten für das Orchester bewertet werden. Dabei bekannten sich Land und Stadt zur grundsätzlichen Sicherung flächentarifbezogener Löhne und Gehälter. Der Strukturbeschluss sollte bis zum 31. Januar 2015 gefasst werden.

Des Weiteren wurde die Hansestadt Rostock verpflichtet, einen Entwurf zur Zeitplanung für den Theaterneubau zu erarbeiten, einschließlich der Planungsphasen wie Standortauswahl, Gebäudeplanung, Kostenermittlung. Der Entwurf für die Zeitplanung ist bis zum 31.07.2015 vorzulegen.

 

Mit Schreiben vom 20.01.2015 teilte der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende inhaltliche Positionen seines Hauses mit:

  • Offenheit für „alternative Konsolidierungswege
  • Ablehnung einer „Konsolidierung durch massiven Gehaltsverzicht“ der Beschäftigten
  • „Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen
  • „Ziel stabile, an Flächentarifen orientierte Löhne“
  • Garantierung „möglichst fairer und gut bezahlter Arbeitsplätze“
  • „nachhaltige, künstlerisch verantwortungsvolle Theaterreform“.

 

Mit dem o.g. Beschlussvorschlag erfüllt die Hansestadt Rostock sowohl die Zielvereinbarung vom 24.09.14 als auch die Forderungen aus dem Schreiben vom 20.01.15.

 

Punkt 1: Spartenstruktur

Dass das Volkstheater Rostock ein in vier Sparten produzierendes Theater bleiben soll, entspricht den Bürgerschaftsbeschlüssen zur Bildung der GmbH (2009), zum Unternehmenskonzept (2011), zum Inhaltlichen Konzept (2012) und zum Neubaukonzept (2012).

Dass zusätzliche Sparten nur möglich sind, wenn der jährliche Wirtschaftsplan dies hergibt und der Aufsichtsrat der VTR GmbH hierzu die Entscheidung getroffen hat, ergibt sich aus der Sache selbst. Bezüglich des Puppentheaters und des Kinder- und Jugendtheaters sind entsprechende Kooperationen neu zu beleben oder zu vertiefen.

Wirtschaftliche und organisatorische Effektivierungen bei allen Sparten sind intensiv zu prüfen, ohne deren generelle Existenz und Produktion am Standort Rostock zu gefährden.

 

Punkt 2: Personalstruktur

Den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen hat die Bürgerschaft mehrfach erklärt. Diese sind auch nicht erforderlich.

Bei personellen Neubesetzungen sind kostengünstige Varianten zu bevorzugen, ohne dabei die Alters-, Qualifikations- und Erfahrungsstruktur zu gefährden.

Im Falle struktureller Änderungen in der Produktion sind die Belange der Mitarbeiter/innen nach Arbeitsplatzerhalt und auskömmlichem Einkommen zu berücksichtigen. Dies kann auch durch Regelungen zur Ab- bzw. Übernahme von Produktionen erfolgen.

 

Punkt 3: Tarifstruktur

Der Beschlussvorschlag erfüllt die Zielvereinbarung vom September 2014 umfassend. Lediglich im Punkt Flächentarif ergibt sich scheinbar ein Widerspruch, wobei das Ministerschreiben vom 20.01.15 auch selbst nicht mehr vom Flächentarif, sondern von einer Orientierung an diesem spricht.

Hierzu ist anzumerken: Bei der Beschlussfassung der Bürgerschaft im September 2014 befand sich keine einzige Sparte bzw. kein einziger Mitarbeiter im Flächentarif. Die Bürgerschaft hatte den Ausstieg aus dem Deutschen Bühnenverein beschlossen und umgesetzt. Dies ermöglichte den Haustarif für die Norddeutsche Philharmonie. Der Ausstieg aus dem Deutschen Bühnenverein und damit aus dem Flächentarif war unbefristet, eine Vereinbarungen zur Rückkehr vor dem Jahr 2020, dem Ende der aktuellen Zielvereinbarung, gibt es nicht. Das grundsätzliche Bekenntnis zu einem Flächentarif seitens der Hansestadt Rostock und des Landes M-V konnte und kann angesichts dieser Situation bis 2020 gar nicht umgesetzt werden. Die Beschlussfassung vom September 2014 war daher ungenau.

Um die Existenz der VTR GmbH abzusichern, bleibt der Austritt aus dem Deutschen Bühnenverein bis zum Jahr 2020 (Laufzeit der aktuellen Zielvereinbarung) alternativlos. Ob es danach zu einer Rückkehr zum Flächentarif kommt oder nicht, ist derzeit nicht vorhersehbar, denn dies hängt zum einen von der Flächentarifentwicklung und zum anderen von der Entwicklung der VTR GmbH ab, zugleich aber auch von der Höhe der avisierten Dynamisierung der Landesmittel. Niemandem ist genutzt, wenn die Folge einer Rückkehr zum Flächentarif die Erhöhung von Arbeitslosigkeit durch Nichtverlängerung von Verträgen oder Nichteinstellung von Künstlern/Mitarbeitern ist. Die Künstlergewerkschaften sind offen für  tarifrechliche Lösungen.

 

Punkt 4: Gästestruktur

Geschäftsführung und Aufsichtsrat haben sorgsam über die Einhaltung des jähr­lichen Budgets zu wachen. Bei Engpässen ist vor allem an Steuerungsmaßnahmen hinsichtlich des flexiblen Budgets zu denken. Hier stehen einzelne Gastsauftritte ebenso zur Disposition wie das Format Stapellauf als Ganzes.

 

Punkt 5: Neubau

Die Debatte zur Standortentscheidung kann zügig abgeschlossen werden. Der ent­sprechende Beschluss ist spätestens im Mai 2015 zu fassen.

Entsprechend Zielvereinbarung hat die Hansestadt Rostock dem Land bis zum 31.07.15 eine Zeitplanung für Gebäudeplanung und Kostenermittlung vorzulegen, was mit einem Beschluss im Juli 2015 zu erfüllen ist.

Eine Debatte um die Aufnahme von ca. 1 Millionen Euro Mietkosten in den jährlichen Wirtschaftsplan der VTR GmbH ist derzeit nicht zielführend, da sowohl die Gesamt­kosten des Neubaus als auch deren Finanzierung (z.B. Förderhöhe) unbekannt sind. Über evtl. Mietkosten, die der VTR GmbH zugewiesen werden sollen, trifft die Bür­gerschaft im Jahr 2018 eine Entscheidung.

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Finanzielle Auswirkungen:

Mit den oben beschriebenen Szenarien sind die folgenden Konsolidierungsziele gut erreichbar:

 

Jahr

Konsolidierungsziel

in TEUR

2018

  62

2019

293

2020

600

 

Hinzu kommt: Kann die VTR GmbH den mit dem Haustarif für die Philharmonie Rostock begonnenen eigenen Tarifweg weitergehen, wird sie sogar über genügend Rücklagen (Eigenkapital) verfügen, um die Defizite 2018-20 aufzufangen. 

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Beschlüsse

Erweitern

12.02.2015 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.02.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben