Informationsvorlage - 2015/IV/0625

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister wurde mit Beschluss-Nr. 2012/AN/3393 beauftragt zu prüfen, ob die laufenden bzw. ständig wiederkehrenden Leistungen und Aufgaben, die heute durch die Hansestadt Rostock bzw. einen ihrer Eigenbetriebe an Dritte vergeben sind, durch die Hansestadt Rostock bzw. einen ihrer Eigenbetriebe selbst erledigt werden können, wenn als Grundlage die tarifliche Zahlung bzw. die Zahlung von Mindestlohn angesetzt wird.

 

Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung ist ein ständig fortzuführender Prozess, der sich in der gesamten Verwaltung etabliert hat und sich dauerhaft im einzelnen Tagesgeschäft detailliert widerspiegelt. Hierzu gehört selbst verständlich, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, dass vor einer Vergabe von Leistungen in einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsberechnung in erster Linie Möglichkeiten der Umsetzung durch Erbringung von Eigenleistungen geprüft werden.

 

Bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Einführung des Mindestlohns wurde von den Ämtern der Stadtverwaltung, den städtischen Eigengesellschaften und Eigenbetrieben beachtet, dass mit Beschluss der Bürgerschaft vom 05.09.2012, Beschluss-Nr. 2012/AN/3614, bei Ausschreibungen und Vergaben von Dienstleistungen sowie Leistungsvereinbarungen ein Mindestlohn von 8,50 EUR als Ausschreibungs- und Vergabekriterium sowie Bestandteil von Dienstleistungsvereinbarungen anzuwenden ist. Einbezogen sind dabei auch Entsendesachverhalte und Nachunternehmerverhältnisse.

 

Bei der Übertragung von Ausbaumaßnahmen an einen Investor über einen städtebaulichen Vertrag hat die Hansestadt Rostock den Investor verpflichtet, dass für die Realisierung der Maßnahme nur Unternehmen beauftragt werden, die bei der Ausführung der Leistung ebenfalls ein Mindeststundenentgelt von 8,50 EUR zahlen.

Mit dem 01.01.2015 erfolgte die gesetzliche Einführung des Mindestlohns von 8,50 EUR. Damit wird die Umsetzung des Beschlusses 2012/AN/3393 als realisiert gesehen.

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Beschlüsse

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25.02.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben