Stellungnahme - 2014/AF/0506-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Stellungnahme:

 

Die Rechtsgrundlage für die Prüfung des Brandschutznachweises ist der § 66 der Landesbauordnung MV in Verbindung mit der Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen. Die Prüfung erfolgt bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5, Mittel- und Großgaragen sowie bei Sonderbauten. Die Prüfgebühren sind durch den Bauherren zu begleichen.

 

Mit der Prüfung von Brandschutznachweisen ist auch die Bauüberwachung des jeweiligen Bauvorhabens verbunden. Das bedeutet, dass mit Erstellung des Prüfberichtes im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Prüfung nicht abgeschlossen ist. Nach Baubeginn, der bekanntermaßen auch bis zu drei Jahre später erfolgen kann, wird der Prüfvorgang im Rahmen der Bauüberwachung bis zur Nutzungsaufnahme weitergeführt. Damit kann sich die Brandschutzprüfung über mehrere Jahre erstrecken und dementsprechend auch die anfallenden Prüfgebühren. Die unten aufgeführten Prüfgebühren beziehen sich somit nicht nur auf die im Jahr geprüften Vorhaben. 

 

  1. Wie viele Brandschutzgutachten im Rahmen von Bauanträgen wurden in den Jahren 2013 und 2014 im Bauamt/Abt. Bauordnung geprüft und wie viele Gebühren wurden insgesamt für die Prüfungen eingenommen?

 

Im Jahr 2013 wurden 76 Prüfungen von Brandschutznachweisen in der Abteilung Bauordnung durchgeführt. Die Gebühren für die Prüfung der Nachweise und durchgeführte Bauüberwachungen betragen 54.594 €.

 

Im Jahr 2014 wurden 75 Prüfungen von Brandschutznachweisen in der Abteilung Bauordnung durchgeführt. Die Gebühren für die Prüfung der Nachweise und durchgeführte Bauüberwachungen betragen 36.988 €.

 

 

 

 

 

 

  1. Wie viele Brandschutzprüfaufträge im Rahmen von Bauanträgen sind in den Jahren 2013 und 2014 an Fremdprüfer (nichtstädtische Gutachter) vergeben worden?

 

Im Jahr 2013 wurden 47 Prüfaufträge an Fremdprüfer übergeben

Im Jahr 2014 wurden 87 Prüfaufträge an Fremdprüfer übergeben

 

  1. Wie hoch waren in den Jahren 2013 und 2014 die Honorare für die Fremdprüfer im Rahmen der Brandschutzprüfung?

 

Abgerechnete Gebühren der Fremdprüfer für das Jahr 2013 betragen 44.156 €, für 2014 wurden 178.869 € abgerechnet.

 

in Vertretung

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Beschlüsse

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28.01.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben