Änderungsantrag - 2014/AN/0301-07 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Im § 14 Bericht einer Vertreterin der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen

wird unter (1) der zweite Satz folgendermaßen geändert:

2Das Anliegen ist der Präsidentin spätestens vor Sitzungsbeginn schriftlich zuzuleiten und auf die Tagesordnung zu setzen.

 

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Sachverhalt:

§ 14 (1) lautet somit:

(1) 1Die Bürgerschaft nimmt Berichte der städtischen Vertreterin in einem

Unternehmen oder einer Einrichtung der Stadt nach § 71 Abs. 4 KV M-V entgegen.

2Das Anliegen ist der Präsidentin spätestens vor Sitzungsbeginn schriftlich zuzuleiten und auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Der Bericht sollte grundsätzlich auch ohne eine 2-Tagesfrist möglich sein, da es keine Dringlichkeitsform für diese Berichterstattung gibt.

 

 

gez. Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

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