Änderungsantrag - 2014/AN/0301-07 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.)
Geschäftsordnung der Bürgerschaft (Neufassung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.11.2014
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Sachverhalt:
§ 14 (1) lautet somit:
(1) 1Die Bürgerschaft nimmt Berichte der städtischen Vertreterin in einem
Unternehmen oder einer Einrichtung der Stadt nach § 71 Abs. 4 KV M-V entgegen.
2Das Anliegen ist der Präsidentin spätestens vor Sitzungsbeginn schriftlich zuzuleiten und auf die Tagesordnung zu setzen.
Der Bericht sollte grundsätzlich auch ohne eine 2-Tagesfrist möglich sein, da es keine Dringlichkeitsform für diese Berichterstattung gibt.
gez. Eva-Maria Kröger
Fraktionsvorsitzende