Stellungnahme - 2014/AN/0300-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit dem Antrag 2014/AN/0300 soll die Bürgerschaft nachfolgenden Beschlussvorschlag beschließen:

 

1.Die Bürgerschaft beschließt, dass in künftigen Geschäftsberichten kommunaler Unternehmen der Hansestadt Rostock deren Sponsoren-Tätigkeit eine gebührende Berücksichtigung findet. Die entsprechenden Abschnitte bzw. Kapitel enthalten dabei jeweils Angaben zur Höhe der gesponserten Summe, zum Verwendungszweck und zum Empfänger der Zuwendung. Dasselbe gilt für Spenden jeglicher Art sowie geldwerte Leistungen.

 

2. Der Oberbürgermeister weist nach Erscheinen der jeweiligen Geschäftsberichte in eigens erstellten Informationsvorlagen für die Bürgerschaft unter Angabe des Internet- Verweises auf die entsprechenden Dokumente bzw. Inhalte hin.

 

3. Der Oberbürgermeister lässt rückwirkend bis zum Jahr 2009 einen Bericht erarbeiten, der sämtliche Sponsoring-Summen, Spenden sowie auch geldwerte Leistungen enthält, die seit dem von kommunalen Unternehmen der Hansestadt Rostock gewährt worden sind, wobei nach dem unter Punkt 1. dieses Antrages geforderten Schema zu verfahren ist. Ein entsprechender Bericht ist der Bürgerschaft bis zum 01.06.2015 in Form einer Informationsvorlage zu präsentieren.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Transparenz über die Spenden – und Sponsoringaufwendungen der Eigen- und Beteiligungsgesellschaften ist über die regelmäßige Berichterstattung der Geschäftsführer in den Aufsichtsratssitzungen gegeben. Hier sind die gewählten Vertreter der Bürgerschaft vertreten, die entsprechend §71 (4) der Kommunalverfassung von M-V dem Hauptausschuss oder der Gemeindevertretung über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten haben.

 

 

Entsprechend den Regelungen im Public Corporate Governance Kodex für die Hansestadt Rostock sind im Wirtschaftsplan detaillierte Angaben zu Spendenaufwendungen darzustellen.

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Beschlüsse

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05.11.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben