Antrag - 2014/AN/0283

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:              - zurückgezogen am 30. März 2015   03.1/Wo.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im vorzulegenden Uferkonzept

 

1. für die Wiedereröffnung der Schleuse am Mühlendamm im Teilraumszenario 2 „Östlicher Uferbereich“ einen eigenen Maßnahmenbereich zu erarbeiten. Schwerpunkte der Erarbeitung sollen sein:

 

a)    Entwicklung eines Knotenpunktes (Wasserweg – Fahrradweg – Rettungsweg – Parkplatz)

b)    Gestaltung und Ausbau eines Wasserwanderplatzes mit Ein- und Ausstieg für den sanften Paddel- und Angeltourismus

c)                   die Anbindung und die Integration der Schleuse mit Anschluss an einen Parkplatz (für den Wasserwanderplatz und die ortsansässigen Vereine) und damit an den öffentlichen Straßenverkehr

d)    Einbindung der ortsansässigen Vereine in die Planung, Gestaltung und Bewirtschaftung des künftigen Schleusenareals.

 

2. in den geplanten Maßnahmebereichen 10 und 11 folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

a)    Historisch gewachsene Strukturen sind zu berücksichtigen und weitestgehend zu integrieren.

b)    Notwendige Beräumungen und Rückbauten baulicher Anlagen im naturnahen Uferstreifen sind sozialverträglich über eine 20-jährige Restnutzungsdauer abzufedern, bzw. im gegenseitigen Einvernehmen mit den örtlichen Vereinen abzustimmen.

c)     Die Grenzen beider Vereine sind gegenüber den geplanten öffentlichen Wegeverbindungen durch Einfriedung gegen Vandalismus zu sichern.

d)    Bau- und planungsrechtlich ist auf die vorhandene, veränderte Nutzungssituation der Bootshäuser und der baulichen Anlagen der Interessengemeinschaft Oberwarnow e.V. einzugehen, Es soll eine Sonderlösung für deren Erhalt geschaffen werden und entsprechende Ausnahmegenehmigungen sind über die zuständige untere Wasserbehörde zu beantragen.

e)     Vorhandene, nicht gewollte Dauerwohnnutzungen im Gebiet sind sozialverträglich über eine 20-jährige Restduldung abzufedern.

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Sachverhalt/ Begründung:

Zu 1. Die Schleuse stellt für Rostock, die Warnow und damit für alle Bürger/innen und Wassersportler/innen einen wesentlichen Verkehrsknotenpunkt dar, der wiederbelebt und an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden sollte. Die derzeitige Schließung ist nicht hinnehmbar.

Auch eine Nichtbeachtung der Thematik Schleuse als Mittelpunkt des betreffenden Quartiers würde die Bedeutung der Lebensader Warnow für den sanften Tourismus und die örtlichen Vereine ausblenden. Es muss allumfassend nach Lösungen für eine Finanzierung, den künftigen Betrieb und die Aufwertung der örtlichen Lage durch eine bessere Anbindung gesucht werden. Die Planung einer Einstiegsstelle und die damit notwendige Anbindung an einen öffentlichen Parkplatz dient dazu, die Oberwarnow besser erlebbar zu machen. Eine getrennte Schaffung eines PKW Parkplatzes für die Nutzer/innen der ortsansässigen Vereine hilft in der Umsetzung, die PKW-Nutzung aus dem sensiblen naturnahen Uferstreifen zu verbannen.

 

Zu 2. In dem Gebiet besteht eine über Jahrzehnte gewachsene und bisher geduldete Mischnutzung, geprägt durch Kleingärten, dauerhaftes Wohnen, Einfamilienhäuser, ein Gewerbegrundstück und durch Bootshäuser mit einer gewandelten Nutzungsgrundlage.

Alle örtlichen Nutzer/innen des Gebietes sind in zwei Vereinen auf gepachtetem Vereinsgelände organisiert (der Stadt, der Kirche und des Bundes). Diese Vereine sind Hauptpächter, während die Nutzer/innen als Vereinsmitglieder Unterpächter/innen der jeweiligen Parzellen sind. Vereinzelt bestehen auch Erbbaurechtsverträge mit der Kirche.

Beide Vereine sind über Jahrzehnte gewachsen, bestimmen mit ihrem Vereinsleben nachhaltig die Lebensqualität unserer Bürger/innen und sichern den örtlichen naturnahen Raum. Eine Zerschneidung des Areals würde teilweise einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Landschaft der Gartenanlagen zugunsten eines naturnahen und überbreiten, nicht bewirtschafteten Uferstreifens, darstellen.

Es besteht eine gesicherte Erschließung, welche jedoch heute den geänderten Bedürfnissen und gesetzlichen Grundlagen besser angepasst werden soll. Entsprechende Eingriffe in die bestehende Erschließung müssen durch die geplanten Maßnahmen ausgeglichen bzw. es muss ein Ersatz geschaffen werden.

                                                                                    red. geändert am 14.10.2014  Wo./03.1

 

Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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15.10.2014 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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16.10.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

 

 

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04.11.2014 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

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05.11.2014 - Bürgerschaft - vertagt

 

- in Absprache mit der Bürgerinitiative und dem Ortsbeirat Brinckmansdorf vertagt, bis geplante Gesprächsrunden mit den Betroffenen stattgefunden haben
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)