Stellungnahme - 2014/AN/0213-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Vorgärten prägen in großen Teilen der Kröpeliner-Tor-Vorstadt maßgeblich das Bild des Straßenraumes. Diese signifikanten Freiflächen sind sowohl aus städtebaulicher als auch aus grünordnerischer Sicht zu schützen und zu erhalten.

 

Der Umgang mit einzelnen Vorgartenflächen in den vergangenen Jahren läuft dem Charakter des Vorgartens zuwider. Zum Schutz der Vorgärten ist daher Handlungsbedarf angezeigt, der die in diesem Gebiet typischen, ziergärtnerisch gestalteten Freiflächen zwischen Straße/Gehweg und straßenseitiger Gebäudefassade als wesentlicher Teil des zu bewahrenden Straßenbildes erhält und sichert.

Die §§ 34 und 172 BauGB stellen hier kein ausreichendes Rechtsinstrument dar.

 

Für Teilbereiche der Kröpeliner-Tor-Vorstadt ist nach § 86 LBauO MV eine Satzung zur Nutzung, Gestaltung und Pflege der Vorgärten zu empfehlen (Vorgartensatzung).

Vor Aufstellung einer solchen Satzung sollte zunächst eine fundierte, quantitative und qualitative Bestandsaufnahme erfolgen. Für Teilbereiche der Kröpeliner-Tor-Vorstadt liegt bereits eine solche Bestandserfassung der Vorgärten aus dem Jahr 2011 vor. Diese ist zunächst zu aktualisieren und zu überarbeiten. Nach erfolgter Aktualisierung und Bestandserfassung für die übrigen Bereiche der Kröpeliner-Tor-Vorstadt ist eine Auswertung erforderlich, die die Handlungsbereiche teilraumbezogen und priorisierend darstellt. Die Analyse ist mit der Öffentlichkeit zu diskutieren. Erst danach ist abschließend über die Aufstellung der Satzung zu entscheiden.

 

Im Rahmen einer Regelung zur Nutzung, Gestaltung und Pflege der Vorgärten in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt sind Regelungen für Pkw-Stellplätze, Fahrradabstellflächen, Müllbehälterstellplätze und Regelungen für die Außengastronomie vorzunehmen.

 

Hier ist darauf hinzuweisen, dass alle Regelungen für Pkw-Stellplätze, Fahrradabstellflächen sowie Regelungen für die Außengastronomie jedoch nur im Rahmen eines B-Plan-Verfahrens erfolgen können.

 

Für die planerische Zielstellung zur Regelung von zulässigen Nutzungen und gestalterischen Vorgaben für die Vorgärten der Kröpeliner-Tor-Vorstadt sind sowohl eine Vorgartensatzung als auch ein B-Plan-Verfahren gleichermaßen Voraussetzung für die Umsetzung der angestrebten Belange (Pkw-Stellplätze, Fahrradabstellflächen, Müllbehälterstellplätze, Außengastronomie).

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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16.10.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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05.11.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben