Antrag - 2014/AN/0213
Grunddaten
- Betreff:
-
Anette Niemeyer für den Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt
Vorgartensatzung für die Kröpeliner-Tor-Vorstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 12.09.2014
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Ortsamt Mitte
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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16.10.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.11.2014
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Begründung:
Vorgärten sind Teil unserer städtischen Baukultur. Das Anlegen dieser großzügigen Grünbereiche in einem dicht besiedelten Bereich einer Stadt ist eine (historische) Errungenschaft. Auch in der Hansestadt Rostock prägen sie aufgrund ihrer Anzahl und Gestaltung ganze Stadtbereiche. Derartige Erfolge des Städtebaus gilt es zu erhalten, als Freiräume, als Grünbereiche, als Gestaltungselemente und als historische Zeugen, vor allem in Bereichen, in denen sie noch eine gewisse Ursprünglichkeit aufweisen. Dies trifft u. a. für die Kröpeliner Tor Vorstadt zu.
In den vergangenen Jahren nahmen die Versiegelung der Vorgartenflächen und die zweckentfremdete Nutzung, die der Funktion als begrünte Fläche widersprechen, zu. Um diesen Prozess aufzuhalten, ist eine Vorgartensatzung notwendig.
Als Vorbild kann die Vorgartensatzung für das Thünenviertel dienen.
Für die KTV muss die Satzung Regelungen zu Fahrradabstellplätzen, die Unterbringung von Abfallbehältern und Möglichkeit für Außengastronomie enthalten.
Als Teilbereiche, für die die Satzung gelten soll, schlagen wir den Patriotischen Weg und den Bereich zwischen Doberaner Str., Margaretenstraße, Ulmenstraße und Maßmannstraße vor. In einem zweiten Schritt sollte auch der Bereich zwischen Ulmenstraße, Parkstraße und Bahnstrecke betrachtet werden.
Anette Niemeyer
Ortsbeiratsvorsitzende
05.11.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für Teilbereiche der Kröpeliner-Tor-Vorstadt auf der Grundlage von § 86 LBauO MV eine Satzung zur Nutzung, Gestaltung und Pflege der Vorgärten (Vorgartensatzung) zu erarbeiten und der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2014/AN/0213/02 (ÄA) (s. TOP 8.1.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.
Beschluss Nr. 2014/AN/0213:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor Aufstellung einer Vorgartensatzung für die Kröpeliner-Tor-Vorstadt zunächst eine fundierte, quantitative und qualitative Bestandsaufnahme durchzuführen.
Im Ergebnis der Analyse sind Vorschläge für die Erarbeitung von Satzungen für Teilbereiche durch die Verwaltung vorzulegen und mit dem Ortsbeirat abzustimmen.