Antrag - 2014/AN/0213

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für Teilbereiche der Kröpeliner-Tor-Vorstadt auf der Grundlage von § 86 LBauO MV eine Satzung zur Nutzung, Gestaltung und Pflege der Vor­gärten (Vorgartensatzung) zu erarbeiten und der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen.

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Begründung:

Vorgärten sind Teil unserer städtischen Baukultur. Das Anlegen dieser großzügigen Grün­bereiche in einem dicht besiedelten Bereich einer Stadt ist eine (historische) Errungenschaft. Auch in der Hansestadt Rostock prägen sie aufgrund ihrer Anzahl und Gestaltung ganze Stadtbereiche. Derartige Erfolge des Städtebaus gilt es zu erhalten, als Freiräume, als Grün­bereiche, als Gestaltungselemente und als historische Zeugen, vor allem in Bereichen, in denen sie noch eine gewisse Ursprünglichkeit aufweisen. Dies trifft u. a. für die Kröpeliner Tor Vorstadt zu.

In den vergangenen Jahren nahmen die Versiegelung der Vorgartenflächen und die zweck­entfremdete Nutzung, die der Funktion als begrünte Fläche widersprechen, zu. Um diesen Prozess aufzuhalten, ist eine Vorgartensatzung notwendig.

Als Vorbild kann die Vorgartensatzung für das Thünenviertel dienen.

Für die KTV muss die Satzung Regelungen zu Fahrradabstellplätzen, die Unterbringung von Abfallbehältern und Möglichkeit für Außengastronomie enthalten.

Als Teilbereiche, für die die Satzung gelten soll, schlagen wir den Patriotischen Weg und den Bereich zwischen Doberaner Str., Margaretenstraße, Ulmenstraße und Maßmannstraße vor. In einem zweiten Schritt sollte auch der Bereich zwischen Ulmenstraße, Parkstraße und Bahnstrecke betrachtet werden.

 

 

 

Anette Niemeyer

Ortsbeiratsvorsitzende

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Beschlüsse

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16.10.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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05.11.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für Teilbereiche der Kröpeliner-Tor-Vorstadt auf der Grundlage von § 86 LBauO MV eine Satzung zur Nutzung, Gestaltung und Pflege der Vor­gärten (Vorgartensatzung) zu erarbeiten und der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2014/AN/0213/02 (ÄA) (s. TOP 8.1.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2014/AN/0213:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vor Aufstellung einer Vorgartensatzung für die Kröpeliner-Tor-Vorstadt zunächst eine fundierte, quantitative und qualitative Bestands­aufnahme durchzuführen.

 

Im Ergebnis der Analyse sind Vorschläge für die Erarbeitung von Satzungen für Teilbereiche durch die Verwaltung vorzulegen und mit dem Ortsbeirat abzustimmen.