Informationsvorlage - 2014/IV/0113

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2013/AN/4486

Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2014/AN/0030

 

Sachverhalt:

Mit Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2014/AN/0030 wurde der Auftrag erteilt, für die einzelnen Varianten die jeweiligen arbeitsrechtlichen Folgen und die Umstrukturierungskosten zu bewerten sowie jeweils einen Zeitplan für die Umsetzung vorzulegen. Die Bewertungen und Zeitpläne sind aus der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Bei entsprechender Festlegung auf eine Grundstruktur der VTR GmbH, kann in jeder Variante eine weitere Ergänzung der dann im eigenen Haus vorhandenen künstlerischen Potentiale durch zusätzliche vertraglich gebundene Leistungen vorgenommen werden. Solche Leistungen sind in der vorhandenen Marktsituation kostengünstiger einzuordnen, als sie selbst ganzjährig vorzuhalten.

Insofern zeigt das Actori-Gutachten ganz klar auf, dass trotz Spartenreduzierung das künstlerische Angebot bei gleichbleibender Bandbreite wirtschaftlicher vorgehalten werden kann.

 

Ergänzend zu den mit Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2014/AN/0030 von der Verwaltung eingeforderten Informationen, werden im Folgenden, insbesondere aufgrund der neuen Zusammensetzung der Bürgerschaft, ergänzende Erläuterungen gegeben. 

 

Ausgangspunkt des jetzt zur Entscheidung anstehenden Sachverhaltes ist der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2013/AN/4486. Mit dem Beschluss wurde der Oberbürgermeister beauftragt, für einen Strukturbeschluss zur Volkstheater Rostock GmbH (VTR GmbH) die folgenden Strukturmodelle zu untersuchen:

 

1.              4-Sparten-Theater mit eigenen Ensemble analog des jetzigen Angebotes unter

            Berücksichtigung von Angeboten im Kinder- und Jugendtheater

2.              3-Sparten-Theater unter Verzicht auf ein eigenes Ensemble in der Ballettsparte unter

            Berücksichtigung von Angeboten im Kinder- und Jugendtheater sowie Ballettbereich

3.              2-Sparten-Theater bestehend aus eigenen Ensemble in den Sparten Orchester und

            Schauspiel unter Berücksichtigung von Angeboten im Kinder- und Jugendtheater

            sowie im Musiktheater- und Ballettbereich

4.              Umstrukturierung des Orchesters inkl. der Umstufung in ein B-Orchester,

5.              Ausgliederung des Orchesters in eine separate Rechtsform

6.              Varianten im betrieblichen Ablauf

Die Modelluntersuchung sollte den Neubau des Theaters berücksichtigen und aufzeigen, wie sich dieser auf die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes auswirkt.

 

Die Beschlussfassung erfolgte vor dem Hintergrund, dass die derzeit an die VTR GmbH gezahlten Zuschüsse von dem Haushalt der Stadt nicht mehr getragen werden können, so dass zu entscheiden ist, wie viel Theater und Orchester sich die Stadt leisten will.

Die von der Bürgerschaft vorgegebenen Strukturmodelle zur VTR GmbH und ihre jeweiligen monetären und nichtmonetären Auswirkungen wurden von der Actori GmbH untersucht.

 

Die von dem Beratungsunternehmen aufgestellten Planungsrechnungen zeigen die jeweiligen Entwicklungsprognosen der Strukturmodelle bis zum Jahr 2020, da der Theaterneubau im Jahr 2018 vorhanden sein soll und das Land Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020 keine Dynamisierung der Zuschüsse vornehmen wird.

 

Die Status quo-Analyse der Firma Actori erfolgte zum Jahreswechsel 2013/2014. Basis für die ermittelten Einsparmöglichkeiten waren die von Actori gesetzten Rahmenbedingungen (z.B. Anzahl der einzukaufenden Gastspiele bei Tanz- und Musiktheater) und die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2012. Die vorgelegten Prognoserechnungen für die Modelle bauen auf die Wirtschaftsplanung 2013 auf, welche bereits im Sommer 2012 zu erstellen war.

 

Actori hat neben den strukturbedingten Veränderungen, die in der Wirtschaftsplanung der VTR GmbH enthaltenen Einschätzungen zur Aufwandsentwicklung insbesondere in drei wesentlichen Punkten nicht geteilt, so dass die von Actori aufgestellten Wirtschaftsplanprognosen der Jahre 2014-2020 im Gegensatz zu der Wirtschaftsplanung 2013 der VTR GmbH auch folgende Sachverhalte berücksichtigen:

              Tariferhöhung für Orchestermusiker in Höhe von rund 450 T€ und Dynamisierung in

den Folgejahren

              dynamische Entwicklung aller Lohnkosten im Betrachtungszeitraum

              Hebung aller Ertragspotenziale

 

Zudem wurden von Actori die Umsetzungsaufwendungen der Modelle in den jeweiligen Wirtschaftsplanprognosen erfasst.

 

Bei den Prognoserechnungen sind die in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2012 enthaltenen Sondereffekte, wie Zuschüsse/Aufwendungen für Brandschutzmaßnahmen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und Einstellung in den Sonderposten für Investitionszuschüsse, aktivierte Eigenleistungen und entsprechende Abschreibungen unberücksichtigt.

 

Hinsichtlich des Theaterneubaus kam die Actori GmbH zu dem Schluss, dass das Theater im ersten Jahr nach Eröffnung des Neubaus einen Zuschauerzuwachs von ca. 15 % erwarten kann. Im dritten Jahr ist nur noch ein Zuwachs von 10 % im Vergleich zu der Zeit vor dem Neubau realistisch. Den daraus entstehenden zusätzlichen Erträgen stehen zusätzliche Kosten gegenüber. So erfordern eine größere Bühne und eine komplexere Technik z.B. mehr Personal. Damit tendiert der finanzielle Nettoeffekt für den laufenden Betrieb des Theaters durch den Neubau gegen Null.

 

Die Verwaltung hat die Ergebnisse der Strukturuntersuchung zur besseren Vergleichbarkeit in einer Übersicht zusammengestellt (siehe Anlage 2).

 

Die Übersicht bildet das prognostizierte Jahresergebnis der Modelle für die Jahre 2015, 2016 und 2020 ab. Die Jahre 2015 und 2016 wurden aufgenommen, da sich insbesondere in 2015 der Umstrukturierungsaufwand  noch ungünstig auf das Ergebnis der VTR auswirkt und 2016 bei einigen Strukturmodellen ein positiver Effekt zu erkennen ist. Die Daten des Jahres 2020 zeigen die Entwicklung nach Eröffnung des neuen Theaters.

Aus der Übersicht ist zu erkennen, dass die VTR GmbH bei Schließung der Musiktheater- und Tanzsparte sowie deren Ersatz durch 15 Tanz- und 20 Musiktheatervorstellungen ohne En-Suite-Produktion bei einem Zuschuss von 15.761 TEUR laut Prognose im Jahr 2016 bei

einem Jahresüberschuss von 2.245,8 TEUR liegen würde. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass mit den getroffenen Annahmen ein Zuschuss von 15.761 im Jahr 2016 um 2.245,8 TEUR auf 13.515,2 TEUR reduziert werden könnte.

 

Zu der prognostizierten Zuschusshöhe ist anzumerken, dass mit dem Zuschuss derzeit ca. 92 % der Aufwendungen des Theaters gedeckt werden, die zu einem wesentlichen  Anteil aus Personalaufwendungen bestehen. Bei Theater- und Orchesterbetrieben richtet sich der Personalbedarf  nach der Anzahl der Produktionen und Vorstellungen. Zudem entscheiden der Klang, die Optik und die programmatische Ausrichtung über die notwendige Personalstärke. Insoweit kann, je nach künstlerischem Konzept der von Actori prognostizierte Zuschussbedarf von der tatsächlichen Entwicklung nach oben oder nach unten abweichen. Zu beachten ist dabei auch, dass der Zuschuss nach Umsetzung eines Strukturmodells durch die zukünftigen Inflationseffekte nicht dauerhaft auf dem abgesenkten Niveau gehalten werden kann. 

 

Bei der Bewertung der Strukturmodelle ist jedoch entscheidend, dass das Strukturmodell „Schließung der Musiktheater- und Tanzsparte“ als einziges Strukturmodell mit substantiellen Einsparungen verbunden ist, die über den Ausgleich von Kostensteigerungen hinausgehen. Das Modell lässt eine Absenkung der Zuschusszahlungen an die VTR zu, so dass im Ergebnis bei einem Theaterbetriebes mit der Sparte Schauspiel und Orchester eine Einsparung für den Haushalt der Hansestadt Rostock erzielt wird. Das Modell 3 A ist folglich aus Haushaltssicht die Vorzugsvariante.

 

Die Zusammenfassung des Untersuchungsberichtes der Actori GmbH ist den Fraktionen am 12.03.2014 zugegangen. Zudem wurde die ausführliche Berichtsfassung am 24.03.2014 zur Kenntnis gegeben.

 

Es ist festzustellen, dass bei der Entscheidung zur Zielsetzung weitestgehend die finanziellen Möglichkeiten der Hansestadt Rostock zu berücksichtigen sind, da sonst das Finanzierungsproblem der VTR GmbH nicht zu lösen ist.

Diesbezüglich ist auch auf die Prüfungsfeststellung des Landesrechnungshofes zum Jahresabschluss der VTR GmbH für das Geschäftsjahr 2013 hinzuweisen. Der Landesrechnungshof hat hier das Folgende ausgeführt:

„Begrenzt belastbar erscheint nach bisherigem Erkenntnisstand die Höhe des städtischen Zuschusses, da ein genehmigter Haushalt der Hansestadt Rostock für das zurzeit laufende Wirtschaftsjahr 2014 noch nicht vorliegt.

Nach Auffassung des Landesrechnungshofes muss über die Zukunft der Gesellschaft grundsätzlich entschieden werden.“

 

Nach Einschätzung der Verwaltung kann aus heutiger Sicht eine Finanzierung der VTR GmbH durch den Haushalt der Stadt auf Dauer nur bei der Strukturvariante 3 A „Schließung der Musiktheater- und Tanzsparte“ sichergestellt werden, ohne an anderer Stelle im Haushalt der Hansestadt Rostock finanzielle Mittel streichen zu müssen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.09.2014 - Hauptausschuss

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01.10.2014 - Bürgerschaft

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23.10.2014 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

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05.11.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben