Beschlussvorlage - 2014/BV/5651

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft bestellt 4 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Rostock GmbH.

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Beschlussvorschriften:

§ 71 (2) i.V.m. § 32 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Gesellschaftsvertrag der Stadtentsorgung Rostock GmbH vom 04.04.2013

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock hält indirekt über die RVV GmbH 100 % der Geschäftsanteile an der Stadtentsorgung Rostock GmbH. Im § 8 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentsorgung Rostock GmbH wird die Besetzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu sechs Mitgliedern. Das Entsenderecht steht dem Gesellschafter der RVV GmbH für bis zu vier Aufsichtsratsmitglieder (…) zu.“

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit                 Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt   Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Im Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.

 

Im Teil I Pkt. 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.

 

Durch die Bürgerschaft sind 4 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Rostock GmbH zu benennen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5651:


Die Bürgerschaft bestellt vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Rostock GmbH:

 

für die Fraktion DIE LINKE.:

Maren Haase

für die CDU-Fraktion:

Jan-Hendrik Brincker

für die Fraktion der SPD:

Dr. Cathleen Kiefert-Demuth

für die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN:

Tobias Lerche

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt