Beschlussvorlage - 2014/BV/5645
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Vertreter und Stellvertreter der Hansestadt Rostock für den Verwaltungsrat der OstseeSparkasse Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 12.06.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Oberbürgermeisters
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
02.07.2014
|
Beschlussvorschriften:
§§ 9, 11, 12 Sparkassengesetz Mecklenburg-Vorpommern (SpkG M-V),
§156 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Auf der Grundlage von § 156 KV M-V und des öffentlich rechtlichen Vertrages müssen die Vertreter binnen zwei Monaten nach der Kommunalwahl von der Bürgerschaft neu bestellt werden. Ergänzende Regelungen ergeben sich aus dem Sparkassengesetz M-V, der Satzung des Zweckverbandes für die OstseeSparkasse Rostock sowie der Satzung der OSPA. Die Bestellung erfolgt gemäß § 32 KV M-V i. V. mit § 24 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft. Bei der Benennung der Mitglieder für den Verwaltungsrat sind die einschlägigen Bestimmungen des Sparkassengesetzes M-V zu beachten.
Dem Verwaltungsrat der OSPA sollen künftig 15 Mitglieder angehören, davon sollen fünf Mitglieder auf Vorschlag der Hansestadt Rostock durch die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes für die OSPA gewählt werden. Darin enthalten ist der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock als geborenes Mitglied. Gemäß § 9 Abs. 2 SpkG M-V besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden, weiteren Mitgliedern und zu einem Drittel aus Beschäftigten der OSPA. Das bedeutet für die Hansestadt Rostock, dass zwei Mitglieder, die der Zweckverbandsversammlung bzw. der Bürgerschaft angehören, vorgeschlagen werden können. Für diese ist ein Stellvertreter zu bestellen. Darüber hinaus können zwei weitere Vertreter vorgeschlagen werden, die nicht der Zweckverbandsversammlung bzw. der Bürgerschaft angehören, aber für diese wählbar sind. Für diese ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Es sind die in § 12 Abs. 1 SpkG M-V genannten Hinderungsgründe bei der Benennung von Mitgliedern für den Verwaltungsrat zu beachten.
Entsprechend dem abgestimmten Rotationsverfahren soll der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock in der Amtsperiode 2014 – 2019 den Vorsitz des Verwaltungsrates der OSPA übernehmen. Die konstituierende Sitzung ist für den 24. September vorgesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
47 kB
|
02.07.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Gemäß § 71 der KV M-V sind die Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen.
Gemäß § 24 (9) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft erfolgt die Sitzverteilung nach dem Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer.
Nach § 31 (1) KV M-V werden die Beschlüsse in offener Abstimmung gefasst.
Da nur eine Vorschlagsliste der Vorsitzenden der Fraktionen DIE LINKE., CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09 vorliegt, ist diese bestätigt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat.
Der Präsident weist darauf hin, dass die Vorschlagsliste (Änderungsantrag) Nr. 2014/BV/5645-02 (ÄA)
der Vorsitzenden der Fraktionen DIE LINKE., CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und UFR/FDP zurückgezogen wurde.
Zur Vorschlagsliste (Änderungsantrag) Nr. 2014/BV/5645-01 (ÄA) erfolgt eine offene Abstimmung.
Beschluss Nr. 2014/BV/5645:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bestellt vier Vertreter sowie zwei Stellvertreter für den Verwaltungsrat der OstseeSparkasse Rostock:
Für die Fraktion | Vertreter/ | Stellvertreter/in |
DIE LINKE. | Karsten Steffen | Jutta Reinders |
SPD | Jörg Overschmidt | Rudolf Rinck |
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
|