Antrag - 2014/AN/5526

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Flächen am Ratsplatz, die sich im Eigentum der Hansestadt Rostock befinden, nicht zu veräußern sondern als Gemeinbedarfsfläche vorzu­halten.

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Sachverhalt:

 

In der Informationsvorlage 2014/IV/5290 wird unter der Flächenkennziffer 10.1 der Ratsplatz als Potenzialfläche für Wohnungsbau ausgewiesen.

Angesichts der voll ausgelasteten Schulen am Standort (Werner-Lindemann-GS, Borwin­schule) und der immer noch mehr als angespannten Lage in der Versorgung mit Hortplätzen sowie der Knappheit an städtischen Grundstücken im Stadtteil sollte die Fläche, auf der sich z. Z. noch einen Garagenstandort befindet, als Gemeinbedarfsfläche im städtischen Besitz verbleiben. Die Fläche könnte so je nach Bedarf für eine Schulerweiterung oder zur Schaf­fung von Hortplätzen zur Verfügung stehen. Außerdem wären bei Wohnungsbau direkt neben dem Sportplatz Konflikte vorprogrammiert.

 

 

 

 

 

Anette Niemeyer

Ortsbeiratsvorsitzende KTV

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Beschlüsse

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24.04.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

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08.05.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.05.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen