Beschlussvorlage - 2014/BV/5520
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Lunte e. V. - "pro.beruf plus"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.04.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- S 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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29.04.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt „pro.beruf plus“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.05.2014 – 31.12.2014 in Höhe von 55.768,84 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2014 durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Gleichzeitig werden die Beschlüsse 2013/BV/5016 vom 05.11.2013 zum Projekt „pro Beruf“ zum 30.04.2014 und 2014/DV/5447 vom 25.03.2014 zum Projekt „pro.beruf plus“ aufgehoben.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
2013/BV/5016 vom 05.11. 2013
2014/DV/5447 vom 25.03.2014
Sachverhalt:
Eine neue Beschlussfassung zum Projekt „pro.beruf plus“ ist erforderlich, da die finanziellen Mittel für die Maßnahme (Mittel der Hansestadt Rostock und der Bundesagentur für Arbeit Rostock) durch das Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock an den Träger mittels Zuwendungsbescheid weitergereicht werden.
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Die Jugendberufshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil der Jugend-hilfeplanung. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Das ursprüngliche Angebot „pro Beruf“ wird wegen fehlender Drittmittel zum 30.04.2014 eingestellt. Durch die Bemühungen des Trägers Lunte e.V. und dem Amt für Jugend und Soziales konnte mit der Bundesagentur für Arbeit Rostock ein Kooperationspartner gewon-nen werden. Mit einer inhaltlich veränderten Ausrichtung des Angebots wurde sich an den Bedarfen junger Menschen orientiert und gemeinsam „pro.beruf plus“ entwickelt.
Das Amt für Jugend und Soziales der Hansestadt Rostock ist gegenüber der Bundesagentur für Arbeit der Antragsteller für diese Maßnahme.
Die Maßnahme wird durch den Träger Lunte e. V. durchgeführt, da dieser bereits seit mehreren Jahren fachliche Erfahrungen auf dem Gebiet der Jugendberufshilfe gesammelt hat und die Voraussetzungen nach Maßgabe der §§ 175 ff. SGB III erfüllt.
Bei dem für die Hansestadt Rostock einzigartigen Kooperationsprojekt mit der Bundesagentur für Arbeit lernen Jugendliche der 8. – 10. Klassen aller Schularten (einschließlich Förderschulen) aus Rostock zusätzlich zu schulischen Pflichtangeboten verschiedenste Berufsbilder kennen und können sich in den Betrieben vor Ort im Rahmen von Praktika ausprobieren. Ziel des Angebots ist die Senkung der Ausbildungsab-brecherquote und die Steigerung der Chancen im Übergang von Schule zu Beruf. In seiner sozialpädagogischen Gestaltung des Angebots kann der Träger seine langjährigen Erfahrungen im arbeitsweltbezogenen Bereich und seine tragfähigen Kooperationspartner für viele Rostocker Schulen bedarfsorientiert einsetzen.
Vorbehaltlich zuvor genannter Beteiligung durch die Bundesagentur für Arbeit Rostock wird folgender Vorschlag unterbreitet:
- Förderung des Projektes mit 1 Feststelle
- Kosten für Aufwendungen Dritter
- Miet- und Sachkosten.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit wie folgt dar:
Gesamtkosten | 55.768,84 Euro |
Eigenmittel | Euro |
Drittmittel | 23.980,60 Euro |
Zuschuss der HRO | 31.788,24 Euro |
davon Personalkosten | 29.893,57 Euro |
H/M/BK/SK | 1.894,67 Euro |
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Der Fördervorschlag der Verwaltung entspricht der Antragstellung des Trägers. Die Drittmittel (Bundesagentur für Arbeit) betragen 43 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt: 36301 Bezeichnung: 55512013 und 55512014
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2014 | 36301.41441030 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom öffentlichen Bereich vom Bund – Projekte Berufsorientierung | 23.980,60
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2014 | 36301.61441030 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom öffentlichen Bereich vom Bund – Projekte Berufsorientierung zweckgebunden |
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| 23.980,60 |
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2014 | 36301.55512014 Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Bundesagentur für Arbeit – Projekt Berufsorientierung |
| 23.980,60 |
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2014 | 36301.75512014 Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Bundesagentur für Arbeit – Projekt Berufsorientierung |
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| 23.980,60 |
2014 | 36301.55512013 Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
| 31.788,24 |
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2014 | 36301.75512013 Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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| 31.788,24 |
In Vertretung
Holger Matthäus