Änderungsantrag - 2013/BV/5157-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Zu 6.2.6.

 

Im 2. Absatz wird nach „… mindestens 8.000 m² für die Veranstaltungsfläche" Folgendes in Klammern eingefügt:

 

(für die Aufstellung von 2 bis 3 Großfahrgeschäften sind zusammenhängende Flächen von jeweils 20-35 m Frontbreite und

20-25 m Tiefe notwendig)

 

 

Andreas Engelmann

Ausschussvorsitzender

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Beschlüsse

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18.03.2014 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

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20.03.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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02.04.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen